Entscheidungsvorlage - FB 61/0782/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück Leonhardstr. 29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück Leonhardstr.29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im Planbereich befindliche Grundstück Leonhardstr.29, im Stadtbezirk Aachen-Mitte, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

 

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll für das Eckgrundstück Leonhardstr. 29, zwischen Leonhardstraße, Reumontstraße und Gottfried-Dossing-Platz eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen werden, um städtebauliche Maßnahmen und Ziele umsetzen zu können.

 

In der Stadt Aachen besteht ein dringender Bedarf an Wohnraum, insbesondere an bezahlbarem Wohnraum. Um dem Bedarf entgegenwirken zu können, sollen geeignete Flächen mit Wohnungsbau entwickelt werden. Aufgrund der Nähe zur Aachener Innenstadt mit allen wohnungsbezogenen Infrastruktureinrichtungen und der Nähe zum Hauptbahnhof bietet es sich an, diese Fläche insbesondere für den Wohnungsbau zu entwickeln. Darum soll zur Sicherung dieses städtebaulichen Zieles und zur Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplan für dieses Grundstück aufgestellt werden.

 

Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht.

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Anlagen

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