Anhörung - FB 11/0237/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2018 die Einrichtung von Planstellen im Umfang von 2,0 Stellen für das Kommunale Integrationszentrum (FB 56/600), auszuweisen nach S 11 TVöD SuE.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Änderung der Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 25.06.2012 in der Fassung vom 24.04.2017 folgt das Land Nordrhein-Westfalen seinem Beschluss, die Kommunalen Integrationszentren auszubauen, um die erreichte Qualität integrativer Arbeit nachhaltig zu sichern und zu entwickeln. Hierbei stellen die zusätzlichen Mittel für Personal und Sachmittel eine wichtige Voraussetzung für die weitergehende Arbeit der Kommunalen Integrationszentren dar. Kreisfreie Städte erhalten auf Antrag neben Sachkosten für niedrigschwellige Dolmetscherdienste oder Integrationslotsenangebote für zwei weitere Personalstellen eine unbefristete Förderung von 50.000 EUR je Stelle/Jahr.

 

Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen durch die Zuwanderung geflüchteter Menschen ist die geleistete Integrationsarbeit vor Ort kontinuierlich fortzuführen. Die Aufgabenvielfalt, der Umfang der Integrationsaufgaben und die Aufgabenzuweisungen für die Kommunalen Integrationszentren sind  gerade in 2015 und 2016 deutlich gestiegen. Dem Integrationsplan der Stadt Aachen entsprechend respektive den Maßnahmen zur Umsetzung des Integrationsplans, deren Umsetzung der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 02.03.2017 beschlossen hat, übernimmt das Kommunale Integrationszentrum (KI) neue bzw. erweiterte Aufgabenbereiche.

Vor diesem Hintergrund wird die  zusätzliche Förderung des  Kommunalen Integrationszentrums

(FB 56/610) begrüßt, da hiermit den seitens des Landes u.a. bevorzugten  Handlungsfelder „Transparenz und Nachfrage über vorhandene Integrationsangebote für Neuzugewanderte“ und „Erprobung und Implementierung von neuen Ansätzen der interkulturellen Familienarbeit und Begleitung in die frühkindliche Bildung“ begegnet und bestehende Nachfragen bedient werden können.

 

Das Aufgabenspektrum aus dem Handlungsfeld „Transparenz und Nachfrage über vorhandene Integrationsangebote“ ist dem Aufgabenbereich „Integration als Querschnittsaufgabe“ zuzuordnen. Wenn die Integration Neuzugewanderter zügig und reibungslos gelingen soll, ist  Transparenz über alle vorhandenen Integrationsangebote über das ganze Lebensspektrum hinweg unerlässlich. Es gehört zu den Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums, die Angebote für Menschen aller Lebens- und Migrationsphasen bis zur 3. Generation zu vernetzen, aufeinander abzustimmen und zu koordinieren, um ein möglichst breitgefächertes Angebot zu unterbreiten und inhaltsgleiche Programme zu vermeiden. Im Zuge der aktuellen Personalausstattung reichen die Anstrengungen des KI nicht aus, eine lückenlose „Landkarte über bestehende Angebote“ zu erstellen und insbesondere die Annahme der Angebote/Nachfrage und veränderte Bedarfe zu evaluieren. Daneben sind nach Vorgabe der Landesregierung alle zwei Jahre auf der Grundlage des geltenden Integrationskonzeptes und in Abstimmung mit allen relevanten Akteuren  neue Themenschwerpunkte entsprechend der geltenden Richtlinien für die KI zu benennen und partizipativ zu erarbeiten. Es ist daher erforderlich, die Wirksamkeit und Annahme aller Integrationsangebote auszuwerten und sich abzeichnende Bedarfe als neuer/weiterer Themenschwerpunkt zu benennen. Im Nachgang sind neue Maßnahmen und Angebote konzeptionell zu erarbeiten Die Erarbeitung, Vorbereitung und Umsetzung neuer Themenschwerpunkte bilden eine zentrale Aufgabe, die derzeit aufgrund der Aufteilung auf alle Sachgebiete nicht in dem gewünschten Maße übernommen wird. Mit der Förderung wird die Basis geschaffen, der Aufgabe qualitativ nachkommen zu können.

 

Die vorhandene Personalressource im Umfang von 0,5 Stelle, die seit Jahren in enger Zusammenarbeit mit FB 45/200 im Elementarbereich für die interkulturelle Familienarbeit und die Begleitung in der frühkindlichen Bildung zuständig ist, soll durch die neue zweite Stelle in Absprache mit FB 45/200 ausgebaut werden, da

die Bedarfe  aufgrund der Zuwanderungssituation erheblich angestiegen sind.

Die Stärkung begleitender und unterstützender Systeme frühkindlicher Bildung ist eine maßgebliche Voraus-setzung im Rahmen der Erziehung und Bildung hier lebender Kinder mit Migrationshintergrund und ein wich-tiger Schritt für eine erfolgreiche Integration sowohl der Kinder als auch ihrer Eltern.

Beispielsweise sind hier neben den Programmen „Griffbereit“ und „Rucksack“ die Initiierung des Sprachlern-programms „Hocus und Lotus“ zu nennen, ein Sprachlernprogramm für Kinder ab 3 Jahre.

Ferner sollen die Qualifizierungsmaßnahmen des KI in Abstimmung mit FB 45/200 für die Mitarbeitenden der Kitas zu den Themen: Flucht, Interkulturelle Öffnung, Materialbörse uvm. intensiviert werden. Weitere Maßnahmen stehen in der Planung des KI, die mit der  bisherigen personellen Ressource (0,5-Stelle) über das Notwendige hinaus kaum realisierbar waren.

Mit der Implementierung einer weiteren, überwiegend geförderten Vollzeitstelle kann die Versorgungsquote soweit gesteigert, Angebote und Maßnahmen verstetigt und weitere konzipiert und umgesetzt werden.

 

Mit der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums hat sich die Stadt Aachen verpflichtet, Maßnahmen und Programme zur Integration zugewanderter Personen, insbesondere im frühkindlichen Alter anzubieten. Diese Selbsthilfeverpflichtung findet sich in dem Integrationsplan und im Maßnahmenkatalog zum Integrationsplan wieder, für dessen Umsetzung sich der Ausschuss für Soziales, Integration und Demo-graphie in seiner Sitzung am 02.03.2017 ausgesprochen hat.

 

Unter Hinweis auf die Stelleneinrichtungen im Rahmen des neuen Stellenplanverfahrens 2018 und des Beschlusses des Verwaltungsvorstandes in seiner Sitzung am 04.07.2017 konnten die beantragten zwei zusätzlichen Stellen für das KI noch nicht berücksichtigt werden. Der gemeinsame Runderlass in der Fassung vom 24.04.2017 wurde erst am 12.05.2017 veröffentlicht.

 

Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung wurde im Rahmen prozessbegleitender Informationen über die geplanten Stelleneinrichtungen in Kenntnis gesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

300.000,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

0,00 €

0,00 €

0,00 €

356.400,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0,00 €

- 56.400,00 €

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Für die grundständige Förderung des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Aachen werden vom Land Nordrhein-Westfalen jährliche Mittel in einer Gesamthöhe von 170.000 EUR für 3,5 Stellen zur Verfügung gestellt.

Mit der Änderung der Richtlinien für die Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 25.06.2012 in der Fassung vom 24.04.2017 stellt das Land Nordrhein-Westfalen weitere Mittel im Umfang von 100.000 EUR für die Finanzierung zwei zusätzlicher Stellen dauerhaft zur Verfügung.

 

Es besteht Einvernehmen mit dem Fachbereich, dass die Aufgabenprofile dieser einzurichtenden Stellen der sozialen Arbeit entsprechen. 

Es werden Personalkosten nach S 11 TVöD SuE nach den KGSt-Richtwerte 2016/2017 veranschlagt (jährlich 59.400 EUR je Stelle). Der Differenzbetrag in Höhe von insgesamt 18.800 EUR (9.400 EUR je Stelle) kann nicht unmittelbar durch eine Einsparung im Produktbereich der Abteilung FB 56/600 gedeckt werden. Jedoch ergeben sich durch Fallzahlenabgänge im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) weitere Einsparungen von  4 Sachbearbeitungsstellen (A 10 LBesO A, EG 9b TVöD), welche bislang im Personalkostenverbund durchgehend eingeplant sind. Die formalen Stelleneinsparungen werden in das Stellenplanverfahren r 2019 eingebracht. Die kostenmäßige Reduzierung ergibt sich bereits im Haushaltsjahr 2018.

In Zusammenhang mit den zu erwartenden Einsparungen werden die Personalmehrkosten in Höhe von 18.800 EUR jährlich aus dem Personalkostenverbund getragen.

Loading...