Entscheidungsvorlage - E 42/0077/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
ErgänzungJahresabschluss zum 31. 12. 2016 und Lagebericht 2016 derVolkshochschule Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 42 - Volkshochschule
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule Aachen beschließt der Rat der Stadt Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 einschließlich des Lageberichtes 2016 gemäß § 4 EigVO NRW festzustellen und das Jahresergebnis 2016 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 14 Abs. 4 Satzung der VHS) und den erwirtschafteten Betrag in voller Höhe von 346 TEUR in die Rücklage zu übernehmen.
Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule für das Wirtschaftsjahr 2016 gem. § 4 EigVO NRW.
(Philipp)
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung am 19.10.2017 hat der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Aachen zusätzlich zu dem vorgeschlagenen Beschlussentwurf zu empfehlen, den von der Volkshochschule im Jahr 2016 erwirtschafteten Überschuss in voller Höhe von 346 TEUR in die Rücklagen für die Volkshochschule einfließen zu lassen.
In der Sitzung wurde demensprechend der folgende Beschluss gefasst:
„Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2016 einschließlich dem Lagebericht 2016 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss 2016 sowie den Lagebericht 2016 festzustellen und das Jahresergebnis 2016 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 14 Abs. 4 Satzung der VHS) und den erwirtschafteten Betrag in voller Höhe von 346 TEUR in die Rücklage der VHS zu übernehmen.
Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 EigVO NRW.
Weiterhin beantragt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule seine Entlastung gem. § 4 EigVO NRW durch den Rat der Stadt.“
Der vorseitige Beschlussentwurf wurde dementsprechend gegenüber dem bisherigen Entwurf um den Passus: „und den erwirtschafteten Betrag in voller Höhe von 346 TEUR in die Rücklage zu übernehmen.“
ergänzt.