Kenntnisnahme - FB 37/0032/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Brandschutzbedarfsplan zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Gemeinden haben gem. § 3 Abs. 6 des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) vom 17.12.2015 unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben.

Die Intention des Brandschutzbedarfsplans ist die Definition einer Organisations- und Ausstattungsstruktur für die Feuerwehr, so dass eine definierte Qualität der Hilfeleistungen erreicht werden kann. Die Basis dieses Bedarfsplans bildet dabei das Schutzziel, bestehend aus den Hilfsfristen, den Funktionsstärken und dem Erreichungsgrad. Schutzziele definieren die Funktionsstärke, mit der die anrückenden Kräfte innerhalb der Hilfsfrist (Zeitspanne von der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle) die Einsatzstelle erreichen müssen. Der prozentuale Anteil der Einsätze, bei denen die Schutzziele erfüllt werden (Erreichungsgrad), stellt die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr dar und wird im Brandschutzbedarfsplan, der vom Rat der Stadt Aachen beschlossen wird, definiert. Dieser ist statistisch festgelegt, um einen Anhaltspunkt zu haben, ab welchem Wert der Erreichungsgrad als nicht tolerierbar gilt.

Der Brandschutzbedarfsplan enthält eine möglichst zeitgemäße Aufgaben- und Personalstruktur, ist auf den aktuellen Stand der Technik sowie auf anerkannte Taktikstandards angepasst und beinhaltet die Fortschreibungen aufgrund zukünftig wahrzunehmender Aufgaben. Der gültige Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 1996 wird derzeit aktualisiert und aufgearbeitet.

Auf Grundlage der dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in der Sitzung am 01.12.2016 vorgestellten Risikoanalyse für die Stadt Aachen  hat das Beratungsunternehmen FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand und Katastrophenschutz mbH, Bonn als externer Berater an der Erstellung des neuen Brandschutzbedarfsplans weiter mitgewirkt.

 

Eine Zusammenfassung der vorliegenden Ergebnisse erfolgt durch den Gutachter in der Sitzung.

 

Nach Fertigstellung des Brandschutzbedarfsplanes wird dieser dem  Ausschuss erneut vorgestellt vor abschließender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Die genauen finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht zu beziffern. Die konkrete Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen wird kontinuierlich und zeitnah mit der Verwaltung abgestimmt und den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

Die nach Beschluss eines neuen Brandschutzbedarfsplanes ggf. durchzuführenden Baumaßnahmen erfordern entsprechende finanzielle Einplanungen im städtischen Haushalt.

 

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