Kenntnisnahme - FB 61/0824/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstand zu den Radverkehrsanlagen in Aachen-OstAntrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom 23.11.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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14.12.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in Aachen-Ost sind Teil des „Maßnahmenplan Radverkehr“. Dies betrifft die Straßenabschnitte: Adalbertsteinweg (von Stolberger Straße bis Bismarckstraße), Stolberger Straße, Joseph-von-Görres-Straße, Peliserkerstraße und Sedanstraße. Mit der Planung der Radverkehrsanlagen im Aachener Ostviertel wurde das Stadt – und Verkehrsplanungsbüro Kaulen beauftragt. Im Herbst 2013 reichte die Verwaltung den Finanzierungsantrag „Maßnahmenplan Radverkehr Aachen Ostviertel 3.Bauabschnitt“ (nach den Förderrichtlinien Straßen – und Entflechtungsgesetz) bei der Bezirksregierung Köln ein, nachdem im Mobilitätsausschuss am 11.07.2013 der Planungs – und Baubeschluss gefasst wurde.
Im Nachgang zum Ausführungsbeschluss vom 21.05.2015 wurden durch den Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) Änderungswünsche unterbreitet, die in zwei Briefen an die Bezirksregierung Köln (10.12.2015 und 04.10.2016) formuliert wurden. Da es sich um eine Fördermaßnahme des Landes handelt, wurde die Stadt Aachen von der Bezirksregierung Köln gebeten, zu den jeweiligen Schreiben Stellung zu nehmen. Die Stadt Aachen hat sich eingehend mit den einzelnen Anregungen beschäftigt, diese innerhalb der Verwaltung sowie mit der ASEAG und der Polizei Aachen beraten und für Teilbereiche eine Neuplanung erstellt. Mit dem beauftragten Ingenieurbüro wurde abschließend die Planung nochmals an Hand der Regelwerke erörtert und abgestimmt. Am 23.06.2016 wurde die geänderte Planung im Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen vorgestellt, beraten und mit Anpassungswünsche seitens der Ausschussmitglieder einstimmig beschlossen.
Der eingegangene Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 23.11.2015 für den „Maßnahmenplan Radverkehr Aachen Ostviertel 3.Bauabschnitt“ (nach den Förderrichtlinien „Nahmobilität“) wurde aufgrund des Dialogprozesses mit der Bezirksregierung Köln nicht umgesetzt. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde im September 2016 ein Kostenänderungsantrag zum ursprünglichen Finanzierungsantrag (s.o.) von der Stadt Aachen bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Bestandteil waren die beschlossenen Änderungen zum Radverkehr im Ostviertel sowie die Ergänzung der Radverkehrsplanung zur Roermonder Straße zw. Berensberger Straße und Kohlscheider Straße in Richterich. In einem weiteren Brief des ADFC vom 06.04.2017 an das damalige Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW wurde das Ministerium um erneute Prüfung der o.a. Aachener Planung gebeten: Gegebenenfalls solle das Land NRW auf eine Förderung bestimmter Teilabschnitte verzichten. Hierüber erfolgte ein Austausch zwischen der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium.
Der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln für den im September 2016 eingereichten Kostenänderungsantrag wird Anfang 2018 erwartet. Sofern Personal für Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung zur Verfügung steht, werden 2018/2019 die Radverkehrsanlagen im Aachener Ostviertel und in der Roermonder Straße in Richterich realisiert werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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57,3 kB
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