Kenntnisnahme - FB 45/0459/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ausgangslage:

Mit dem Antrag zur Tagesordnung der Grüne Fraktion vom 15.01.2018 wurde ein „Sachstandsbericht Medienkonzepte der Aachener Schulen“ beantragt.

 

Bericht des Medienzentrums:

Medienkonzepte sind ein verbindlicher Bestandteil der Schulentwicklung, ihr Ziel ist es,

 

„Lernen mit Medien systematisch in Lernprozesse zu intergieren“. […] Das schulische Medienkonzept schafft durch einen Austausch aller in der Schule Beteiligten eine gemeinsame Basis für die aktive Gestaltung der Lernumgebung und Unterrichtsorganisation.“[1]

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es kein Schulfach Medien, insofern sind die Schulen gefordert, die Vermittlung von Medienkompetenz in allen Fächern fest zu verankern. Das Medienkonzept schafft in diesem Zusammenhang Verlässlichkeit bei einem „systemischen Erwerb von Medienkompetenz“, sodass alle Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Schulzeit aufgrund festgelegter Standards über die gleichen Basiskompetenzen verfügen. Eine Übersicht zum Kompetenzrahmen lässt sich dem Medienpass NRW entnehmen. Er ist das vom Land entwickelte Instrument, um Medienbildung nachhaltig und ganzheitlich im Fachunterricht zu verankern.[2]

 

Dem Schulträger Stadt Aachen dienen die Medienkonzepte zum einen als Grundlage für die kommunale Medienentwicklungsplanung und zum anderen als Orientierung bei der Umsetzung wichtiger Förderprogramme wie „Gute Schule 2020“. Die Medienkonzepte bilden insofern die Grundlage aller Planungen im Bereich der Medienausstattung, es gilt dabei stets das Primat der Pädagogik.

 

Für den pädagogischen Support steht den Schulen und den Schulträgern in Stadt und StädteRegion das Euregionale Medienzentrum in Zusammenarbeit mit den Medienberatern des Kompetenzteams der Städteregion zur Verfügung. Die Schulen können dabei eine individuelle Beratung (Pädagogische Tage im Medienzentrum, Telefonische- und Vor-Ort-Beratungstermine, individuelle Fortbildungen etc.) anfragen oder am allgemeinen Fortbildungsprogramm für Multiplikatoren im Medienzentrum teilnehmen. Zu den Veranstaltungen lädt das Medienzentrum gemeinsam mit der Schulaufsicht ein, der Veranstaltungskalender ist über den Internetauftritt des Medienzentrums einsehbar (www.medienzentrum-aachen.de). Die Fortbildungen können bequem über das Service-Portal der Stadt Aachen online gebucht werden.

 

Auf der anderen Seite unterstützen Medienzentrum und Medienberater die Schulverwaltungsämter bei der Sichtung der Medienkonzepte und schaffen so eine Passung zwischen Pädagogik und Technik.

Bausteine eines schulischen Medienkonzeptes:

In einem vollständigen Medienkonzept sollten laut Schulministerium NRW die folgenden Elemente berücksichtigt werden:[3]

 

  1. Unterrichtsentwicklung: Welche Medien sollen zur Entwicklung von Lern- und Medienkompetenz in welchen Klassen und Fächern genutzt werden?
  2. Ausstattungsbedarf: Welche Software, technischen Geräte, Internetanbindung wird benötigt, um die Unterrichtsziele zu erreichen?
  3. Fortbildungsplanung: Welche Qualifizierung benötigen die Lehrkräfte zur Integration von Medien in ihrem Fachunterricht?

 

Die drei Bausteine sind keinesfalls unabhängig voneinander zu betrachten. Erst wenn die pädagogischen Vorhaben im Rahmen der Unterrichtsentwicklung festgelegt wurden, lässt sich daraus die dafür erforderliche Ausstattung ermitteln. Dies beinhaltet auch eine Bedarfsanalyse der Ausstattung durch die Fächer bzw. Fachlehrer. Diese im Medienkonzept formulierte Bedarfsanalyse dient wiederum den Schulträgern als Grundlage für die Medienausstattung der Schulen. Folgende Bereiche sollten dabei in Anlehnung an die kommunale Medienentwicklungsplanung der Schulen der Stadt Aachen in den Blick genommen werden:

 

  • eine Geräteausstattung
  • digitale Lernmittel, Software und sonstige digitale Lernwerkzeuge
  • eine interne Vernetzung der Schulgebäude
  • Internetzugänge

 

Um Medienkompetenz sicher vermitteln zu können, müssen zunächst einmal die Lehrkräfte qualifiziert werden. Sie benötigen einerseits eine Bedienkompetenz für die eingesetzten Geräte und die verwendete Software und andererseits eine fachliche Schulung, um den Mehrwert der digitalen Medien mit der gewohnten Unterrichtspraxis verbinden zu können und neue Unterrichtsformen zu erproben. Die Fortbildungsplanung sollte somit fester Bestandteil eines Medienkonzeptes sein und sich aus der Unterrichtsentwicklung und dem Ausstattungsbedarf ergeben.

 

Ferner sollte jede Schule Vereinbarungen zur Fortschreibung des Medienkonzeptes treffen.

 

„In vielen Schulen liegt ein Medienkonzept bereits seit Jahren vor. Aber ist die Arbeit daran damit auch abgeschlossen? Wohl kaum, denn die Welt der Medien ist geprägt von stetigen Neuentwicklungen und Veränderungen […] Ein Medienkonzept kann daher allenfalls einen gegenwärtigen Sachstand wiederspiegeln und stellt lediglich einen Ausschnitt in einem (sich stets verändernden) Prozess dar.“[4]

 

 

Status Quo-Schulen der Stadt Aachen:

Das Medienzentrum und die Medienberater befinden sich mit etwa 45 Schulen der Stadt Aachen (mehr als die Hälfte davon sind Grundschulen) in einem aktiven oder abgeschlossenem Beratungsprozess, der sowohl auf die Beantwortung pädagogischer und technischer Fragen abzielt, als auch Hilfestellungen im Bereich der Konzeptentwicklung bietet. Weitere Anfragen liegen dem Medienzentrum zum jetzigen Zeitpunkt bereits vor.

Im Rahmen der allgemeinen Multiplikatorenschulungen lassen sich zudem mehr als zehn Medienbeauftragte[5] bzw. sonstige Lehrkräfte pro Fortbildung von Schulen aus dem Stadtgebiet qualifizieren. Insbesondere das Format „Mediencafé“ schafft darüber hinaus eine Vernetzung zwischen den Schulen untereinander sowie zwischen den Schulen und außerschulischen Partnern im Bereich der Medienbildung. Diese sogenannten Bildungspartnerschaften sind immer häufiger Bestandteil vieler schulischer Medienkonzepte und ein wichtiger Baustein bei der Förderung von Medienkompetenz.

 

Die Abteilung Schule der Stadt Aachen hat bisher zwölf schulische Medienkonzepte in Absprache mit den jeweiligen Schulen und im Rahmen von „Gute Schule 2020“ beim Medienzentrum eingereicht, zwei davon müssen von den Medienberatern noch gesichtet werden, vier werden gerade überarbeitet und sechs sind vollständig und schlüssig. 

Auf Initiative der Schulaufsicht hin findet im März 2018 nochmals eine Infoveranstaltung für alle Grundschulleitungen aus der Region (ca. 90 Schulen) zum Thema „Medienkonzeptentwicklung-Medienpass NRW“ im Medienzentrum statt. An diesem Tag erhalten alle Grundschulen, die noch einen Beratungsbedarf haben, die Möglichkeit, sich über die Entwicklung bzw. Fortschreibung eines Medienkonzeptes zu informieren, konkrete Fragen zu stellen und sich ggf. mit anderen Schulen zu auszutauschen.

Der Kompetenzrahmen des Medienpasses NRW ist im Oktober 2017 aktualisiert worden. Neben der Ausweitung von fünf auf sechs Kompetenzbereiche (neu: Problemlösen und Modellieren) ist eine der wichtigsten Änderungen, dass es nur noch einen einzigen Rahmen für alle Jahrgangsstufen gibt. Die Differenzierung erfolgt zukünftig „durch die Komplexität der jeweiligen Unterrichtsbeispiele zu den einzelnen Teilkompetenzen.“[6]

Bereits im November 2017 konnten Medienzentrum, Medienberater und Medienberatung NRW bei der großen Tagung „Medienpass vor Ort“ 100 Lehrkräften aus der Region den neuen Kompetenzrahmen vorstellen und durch die Einbindung zahlreicher kommunaler Einrichtungen mit Angeboten im Bereich der Medienbildung anhand von Workshops einen vertieften Einblick in die Kompetenzbereiche der Medienbildung geben. Ein Schwerpunkt wurde dabei auf den neuen Kompetenzbereich „Problemlösen und Modellieren“ gelegt, er beinhaltet die Einbindung informatischer Grundkenntnisse in den Unterricht. Zukünftig sollen auch Grundschulen dieses Wissen vermitteln. Hier sind Medienzentrum und Medienberatung besonders gefordert, damit Lehrkräfte aus dem Primarbereich umfassend qualifiziert werden. Die Medienberatung NRW entwickelt derzeit Materialien, um Informatik im Unterricht an Grundschulen zu verankern. Ziel dabei ist, „die Schülerinnen und Schüler für informatische Aspekte aus der Erfahrungs- und Lebenswelt zu sensibilisieren und Vorkenntnisse aufzugreifen, indem ein vom Kind ausgehender Blick auf die Gegenstände und Methoden der Informatik geworfen wird.“[7]  

Der neue Kompetenzrahmen wird seitens der Medienberatung NRW für die Fortschreibung der Medienkonzepte empfohlen.        

 

Ausblick:

Das Medienzentrum und die Medienberater verfolgen das Ziel, möglichst alle  Schulen im Einzugsgebiet bei der Entwicklung und Fortschreibung ihrer Medienkonzepte zu unterstützen, sofern ein Beratungsbedarf besteht.

Spezielle Angebote zum neuen Kompetenzbereich „Problemlösen und Modellieren“ sind in Planung. Viele Aktionen laufen derzeit noch ausschließlich über das Schülerlabor der RWTH und beziehen sich dabei auf (Unterrichts-) Module für Schulklassen und Schulmaterialien zum Download. Im Medienzentrum wurde noch kein „Makerspace“ eingerichtet. Damit sich die Medienexperten des Medienzentrums und die Medienberater mit den einschlägigen Lernwerkzeugen vertraut machen und dieses Wissen dann an die Lehrkräfte weitergeben können, werden jedoch spezielle Lernwerkzeuge (Robotik, Platinen wie Calliope, Apps zum Programmieren wie Swift) benötigt. Nur wenn anschließend eine Qualifizierung der Lehrkräfte stattgefunden hat, kann der neue und zurzeit für viele Lehrkräfte vor allem aus den Grundschulen noch „fremde“ Kompetenzbereich nachhaltig in die Unterrichtsentwicklung einfließen.  

Das Medienzentrum ist bestrebt auch den Vorschulbereich in den Blick zu nehmen und gemäß Medienpass NRW Medienkompetenz bereits im Übergang zwischen Elementar- und Primarbereich zu vermitteln. Kindern im frühkindlichen Alter von 5-6 Jahren Kompetenzen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu vermitteln, hilft letztlich auch den Schulen bei der Intensivierung der Medienbildung im Schulalter. Die Schulungsangebote des Medienzentrums für (pädagogische) Fachkräfte aus dem Kitabereich und dem Offenen Ganztag sollen ausgebaut werden, dafür wird jedoch weiteres Personal ggf. auch in Form von Honorarkräften benötigt. Die Medienexperten aus dem Medienzentrum können in diesem Fall nicht auf die Zusammenarbeit mit den Medienberatern zurückgreifen, da diese ausschließlich für die Beratung von Schulen (Lehrkräften) und Schulträgern zur Verfügung stehen. Auch Projekte von Schülerinnen und Schüler bzw. Schulklassen können nicht von den Medienberatern begleitet werden. Den Medienexperten des Medienzentrums fehlen in diesem Bereich jedoch die zeitlichen und personellen Ressourcen, um entsprechende Anfragen umzusetzen.


[1] Medienkonzept unter www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/medienkonzept/ [Stand: 25.01.2018]

[2] Vgl. auch Kompetenzrahmen Medienpass NRW unter: www.medienpass.nrw.de/de [Stand: 25.01.2018]

[3] Medienkonzept unter www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/medienkonzept/ [Stand: 25.01.2018]

[4] Medienkonzept unter www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/medienkonzept/ [Stand: 25.01.2018]

[5] Die Medienbeauftragten sind an den Schulen mit dem First-Level-Support betraut und sollen u.a. bei der Medienkonzeptentwicklung mitwirken und vom Kompetenzteam als Multiplikatoren qualifiziert werden.

[6] Arbeiten mit dem Kompetenzrahmen Medienpass NRW unter www.medienpass.nrw.de/de/inhalt/arbeiten-mit-dem-kompetenzrahmen-medienpass-nrw [Stand: 25.01.2018]

[7] Informatik an Grundschulen – Ziele unter www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/MINT/Informatik-an-Grundschulen/index.html [Stand: 26.01.2018]

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

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Anlagen

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