Kenntnisnahme - FB 61/0882/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

nimmt die Ausführungen gemäß der Vorlage zum Sachstand Digitalisierung im AVV zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vertriebliche Angelegenheiten

 

Sachstand Digitalisierung im AVV

 

Sachstand Projekt EFM im AVV

 

In den vergangenen Sitzungen wurde bereits über die Digitale Entwicklung im AVV berichtet. Wie geplant wurde der Antrag für die 2. EFM-Ausbaustufe im September 2017 beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) eingereicht und befindet sich aktuell im Genehmigungsprozess. Diese umfasst schwerpunktmäßig den systemischen Ausbau sowohl auf Seiten der Verkehrsunternehmen und der Verbundgesellschaft zur Ausgabe von eTickets für den Gelegenheitsverkehr und das Anbieten von Abo-Online-Services. Die Errichtung einer zentrale-Online-Vertriebsplattform (ZVP) bildet den integralen Bestandteil der 2. Baustufe im EFM-Projekt um unter anderem zukünftig auch Fahrgäste des Gelegenheitsverkehrs mit elektronischen Fahrausweisen auszustatten. Aktuell befinden sich die beteiligten Akteure in der Abstimmung zur technischen Einbindung der bereits existierenden Systeme (NRW Navigator, DB Navigator, Mobility Broker). Seitens aller Partner wird weiterhin an der gemeinsam ausgearbeiteten Gestaltung der ZVP festgehalten. Die derzeitige Planung sieht vor, dass die noch ausstehenden Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse unter Koordination der Verbundgesellschaft bis Ende April erfolgt sind und somit der Ausschreibungsprozess gestartet werden kann.

 

 

Digitalisierungsoffensive des Landes NRW

Die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft prägt und verändert auch den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen. Um die damit einhergehenden Chancen zu nutzen und eine Attraktivierung des ÖPNV in NRW herbeizuführen, indem Strukturen und Angebote noch stärker kundenorientiert ausgerichtet werden, wurde bereits im Jahr 2016 eine gemeinsame Absichtserklärung von dem Land Nordrhein-Westfalen (vertreten durch den seinerzeitigen Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr) und den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen in NRW zur Digitalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abgeschlossen. Da die Digitalisierung neben den Chancen auch Herausforderungen mit sich bringt, wurde sich unter allen Beteiligten auf ein abgestimmtes Vorgehen geeinigt, um bestehende Barrieren zur Nutzung des ÖPNV in NRW langfristig abzubauen. Als Weiterentwicklung der bisherigen Aktivitäten wurde Ende des Jahres 2017 die ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW mit konkreten Maßnahmen ins Leben gerufen. In dieser haben sich das Ministerium für Verkehr NRW, die Zweckverbände, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen des Landes NRW dazu bekannt, konkrete Ziele bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Die Ziele beinhalten schwerpunktmäßig Ansätze zur Nutzermedien, Systemen für die elektronische Tarifierung,  Ansatzpunkte zur Entwicklung von eTarifen, Verknüpfung und Ausbau von Fahrgastinformationssystemen und Einbindung von Inter- und Multimodalität. Das als Anlage beigefügte Konzeptpapier der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW beinhaltet die ausführliche Beschreibung der Ziele und beinhaltet ebenso die daraus abgeleiteten Maßnahmen.

 

Ableitung für die Digitalisierung im AVV

Die definierten Ziele bilden somit eine wesentliche Grundlage für die Digitalisierung des ÖPNV in NRW und damit auch im AVV. Um ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele zu leisten, setzen die beteiligten Akteure beim EFM-Projekt im AVV vorrangig auf Vernetzung und Zukunftsfähigkeit der Systemkomponenten. Durch die Verknüpfung von Information, Tarif und Vertrieb soll den Fahrgästen ein einfacher und intuitiver Zugang zum ÖPNV ermöglicht werden. Im Sinne einer ganzheitlichen, strategischen Betrachtung bedarf es ebenso einer Vernetzung über Verbundraum- und Ländergrenzen sowie Mobilitätsformen hinweg. Die Herausforderung liegt hierbei insbesondere darin, die über Jahrzehnte gewachsenen, zum Teil sehr heterogenen Strukturen zu durchbrechen. Im länderübergreifenden Kontext stellt insbesondere der fehlende internationale eTicket Standard eine große Herausforderung dar. Als Maßnahmenkoordinator im Rahmen der Digitalisierungsoffensive setzt sich der AVV an der Erprobung des ID-Ticketing Ansatzes im Rahmen des Projektes European Travellers Club (ETC) und Integration in den deutschen E-Ticket-Standard (VDV-KA) ein. Diese neue Technologie bildet eine wesentliche Säule für die Digitalisierung im AVV um eine zukunftsorientierte, ganzheitliche und flexible Nutzung und Ausrichtung auch über Länder- und Verbundraumgrenzen sowie Mobilitätsformen hinweg zu ermöglichen. ID-Ticketing ist ein Vertriebsverfahren, bei dem die Berechtigung zum Kauf von Fahrkarten in Form einer Identifikationsnummer (ID) auf einem elektronischen Nutzermedium (Smartcard oder Smartphone) ausgestellt wird und das eigentliche Ticket in einer Cloud verbleibt.

 

Datenschutz

Die lokale Berichterstattung in Aachen der vergangenen Wochen zeigt, dass das Thema Datenschutz im Zuge der Digitalisierung in Teilen der Öffentlichkeit eine bedeutsame Rolle einnimmt. Bereits zu Beginn des EFM-Projektes im AVV wurde dem Datenschutz ein besonders hoher Stellenwert zugeschrieben. So wurden die zuständigen Institutionen zum Thema Datenschutz, u. a. der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), der VDV eTicket-Service, als Betreiber und Koordinator des eTicket Standards sowie die betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Verkehrsunternehmen ganzheitlich und kontinuierlich in den Informations- und Entscheidungsprozess eingebunden.

 

Technische Basis bei der Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagement im AVV bildet der deutschlandweite eTicket Standard – die VDV Kernapplikation. Nur durch einen gemeinsamen technischen Standard kann eine interoperable, also verbundraumüberschreitende Nutzung von eTickets ermöglicht werden. Die datenschutzrechtlichen Grundanforderungen für das elektronische Fahrgeldmanagement in Deutschland wurden mit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder entwickelt und abgestimmt.

 

Aus Datenschutzsicht kritisiert wurde neben der Möglichkeit zum Auslesen der Daten ebenfalls die in der Kernapplikation vorgesehene Funktion des Applikationslogbuches. Diese Funktion gibt dem Fahrgast eine Übersicht über die letzten zehn Transaktionen, die er mit der Chipkarte getätigt hat. Sowohl das Applikationslogbuch als auch die Möglichkeit zum unverschlüsselten Auslesen der auf der Chipkarte gespeicherten, persönlichen Daten stellen eine Servicefunktion im Sinne des Verbraucherschutzes dar. Hiermit wird der datenschutzrechtliche Grundsatz der Transparenz erfüllt, der unter anderem beinhaltet, dass der Fahrgast den Inhalt seiner Karte bzw. die Datenübertragungsvorgänge, die von der Karte elektronisch getätigt wurden, jederzeit auslesen können muss. Dieses Verfahren ist ebenfalls mit den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt und im Sinne der Datensparsamkeit auf zehn Einträge begrenzt. Über die Speicherung der Daten sind alle Kunden unter anderem bei der ASEAG bei Abschluss bzw. Umstellung des Vertrages von den Verkehrsunternehmen informiert worden. Die Verkehrsunternehmen im AVV bieten ihren Fahrgästen die Möglichkeit, die Einträge im Applikationslogbuch auf der Chipkarte in den Kunden-Centern löschen zu lassen.

 

Ein Auslesen der bei (((eTicket Deutschland verwendeten Chipkarten durch unbefugte Dritte mittels eines NFC-Handys ist in der Praxis nahezu unmöglich. Die Karte müsste hierzu für mehrere Sekunden unmittelbar und ohne Bewegung an das Smartphone gehalten werden, was unbemerkt kaum möglich ist. Wenn sich Kleidung oder ein Portemonnaie zwischen Karte und Lesegerät befinden, findet ebenfalls kein Datenempfang statt.

 

Grundsätzlich werden Personenstammdaten nicht auf der Chipkarte, sondern im Hintergrundsystem der Verkehrsunternehmen und damit geschützt vor jeglichem fremden Zugriff gespeichert. Im Falle eines personalisierten Tickets werden die zur Kontrolle notwendigen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht) auch innerhalb dem auf der Karte liegenden elektronischen Ticket gespeichert. Andernfalls wäre eine Zuordnung der Fahrtberechtigung zur tatsächlich fahrtberechtigten Person nicht möglich. Eine Speicherung der zur Identifikation erforderlichen persönlichen Daten in der Berechtigung hat demnach einen datenschutzrechtlichen legitimen Zweck. Kunden, die dies nicht möchten erhalten die Möglichkeit ein anonymes, nicht personengebundenes Tarifprodukt (z. B. übertragbare Monatskarte) zu erwerben. Einen Anspruch auf eine vergleichbare Rabattierung der anonymen Tarifprodukte hat der Fahrgast in derartigen Fällen jedoch nicht.

 

Am 25.05.2018 treten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft. Auch die sich hieraus ergebenden Anforderungen finden in dem EFM-Projekt im AVV strikte Beachtung. 

 

Die Verbundgesellschaft wird über den Fortgang in dieser Thematik berichten.

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Anlagen

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