Entscheidungsvorlage - FB 20/0132/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.) Der Rat entsendet den Oberbürgermeister oder den wie folgt vom Oberbürgermeister bestellten Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur:
Herrn/ Frau_____________________________
2.) Der Rat der Stadt entsendet folgende weitere 20 Personen direkt in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur.
1.) | 11.) |
2.) | 12.) |
3.) | 13.) |
4.) | 14.) |
5.) | 15.) |
6.) | 16.) |
7.) | 17.) |
8.) | 18.) |
9.) | 19.) |
10.) | 20.) |
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 17.06.2018 (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG). Die konstituierende Sitzung der neu zu bildenden Verbandsversammlung ist für den 18.06.2018 terminiert.
In der ablaufenden Wahlperiode waren folgende Vertreter der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des WVER durch Direktentsendung vertreten:
Frau Regina Poth (FB61) als Vertreterin des Oberbürgermeisters
Darüber hinaus waren direkt entsandt:
1.) Ratsherr Manfred Bausch
| 11.) Ratsherr Christian Krenkel
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2.) Ratsfrau Aida Beslagic-Lohe
| 12.) Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
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3.) Ratsherr Peter Blum
| 13.) Ratsherr Boris Linden
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4.) Ratsfrau Gaby Breuer
| 14.) Ratsherr Kaj Neumann
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5.) Ratsherr Ferdinand Corsten
| 15.) Ratsherr Jonas Paul
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6.) Ratsherr Ralf Demmer
| 16.) Ratsfrau Hildegard Pitz
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7.) Ratsherr Alexander Gilson
| 17.) Ratsfrau Sibylle Reuß
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8.) Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling
| 18.) Ratsfrau Hilde Scheidt
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9.) Ratsherr Wilhelm Helg
| 19.) Ratsherr Jürgen Schmitz
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10.) Lasse Klopstein
| 20.) Ratsfrau Dr. Heike Wolf
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Zusätzlich erhielt die Stadt Aachen auf Basis Ihrer Beitragsteileinheit nach § 12 Abs. 3 Eifel-RurVG das Recht, einen weiteren Delegierten zu entsenden. Hierauf basiert die Entsendung von
21.) Ratsfrau Maria Keller.
In den letzten drei Monaten vor Beendigung der Amtszeit sind die Delegierten für die nächste Amtsperiode zu benennen (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG).
Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgesetzte Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) eine Delegierte oder einen Delegierten in die Verbandsversammlung zu entsenden. Eine Beitragseinheit beträgt ein Einhundertstel des Durchschnitts der vom Vorstand festgesetzten und auf volle 50 Euro gerundeten Jahresbeiträge der letzten drei Jahre (§ 4 Abs. 2 der Satzung WVER).
Für die Stadt Aachen bedeutet dies, dass sie 21 Delegierte direkt in die Verbandsversammlung entsenden kann (§ 12 Abs. 2 S.1 und 2 Eifel-RurVG i.V. m. § 4 Abs. 2 der Satzung WVER).
Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragsteileinheiten), können sich die Mitglieder zu Stimmgruppen zusammenschließen. Die Stadt Aachen ist der Stimmgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden) zugeordnet. Aus der Höhe der innerhalb einer Stimmgruppe eingebrachten Beitragsteileinheiten ergibt sich die Anzahl der noch zusätzlich zu wählenden Delegierten einer Stimmgruppe.
Für die Stimmgruppe 1 „kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden“ sind noch 17 Delegierte zu wählen.
Die Städte und Gemeinden wurden nun aufgefordert, Wahlvorschläge zu unterbreiten. Werden nicht mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. (§ 5 Abs. 5 der Satzung WVER). Werden mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, leitet der Vorsitzende des Verbandsrates die schriftliche Wahl ein. Jedes Mitglied ist innerhalb seiner Stimmgruppe stimmberechtigt und erhält so viele Stimmen, wie seine Beitragsteileinheit in Euro beträgt. Eine Aufteilung der Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge der Stimmgruppe ist zulässig (§ 5 Abs. 6 S. 3 und 4 der Satzung WVER). Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
Bei der Entsendung der Delegierten in 2013 hatte die Stadt Aachen aufgrund der Höhe Ihrer Beitragsteileinheit (0,9910) erfolgreich eine Delegierte zur Wahl benannt.
Beim aktuellen Entsendungsverfahren beträgt die Beitragsteileinheit der Stadt Aachen jedoch nur 0,4881. Damit liegt sie in Bezug auf die Höhe der Beitragsteileinheiten an 18. Stelle. Infolgedessen ist nicht davon auszugehen, dass bei einer Wahl noch ein Mandat auf die Stadt Aachen entfällt. Auf die Einreichung eines Wahlvorschlages kann zur Vereinfachung des Verfahrens verzichtet werden.