Anhörung - FB 61/0922/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 965 - Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 965 - Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Im Bereich Kelmesbergweg / Verlautenheidener Straße wird der Bebauungsplan Nr. 965 aufgestellt, um Planungsrecht zu schaffen für 26 Wohneinheiten (11 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 15 Wohnungen). Die Programmberatung erfolgte am 06.11.2014 im Planungsausschuss und am 03.12.2014 in der Bezirksvertretung Haaren (s. Vorlage: FB 61/0058/WP17).

Am 28.10.2014 hatte der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossen, auf die Anwendung des Baulandbeschlusses zu verzichten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Vorhabenträger, 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten (s. Vorlage Nr. FB 23/0040/WP17).

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte vom 23.02.2015 bis 06.03.2015.

 

Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ruhte das Verfahren, da die Entwässerung des Plangebietes nicht sichergestellt war. Anfang 2017 hatte die Bezirksregierung bestätigt, dass gegen den Anschluss an das vorhandene Becken (RÜB „Am Keilbusch) keine Bedenken bestehen. Das Bebauungsplanverfahren konnte wieder aufgenommen werden.

Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgte im Planungsausschuss am 09.11.2017 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Haaren am 11.10.2011 (s. Vorlage Nr. FB 61/0783/WP17). Der Planungsausschuss hatte darüber hinaus gefordert, dass die im städtebaulichen Konzept vorgesehenen Bäume zu sichern sind.

In der Vorlage zum Offenlagebeschluss hatte die Verwaltung dargelegt, dass das weitere Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt wird.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 11.12.2017 bis 19.01.2018.

 

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 965 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen lagen ab 11.12.2017 bis einschließlich 19.01.2018 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes wurde 1 Eingabe eingereicht, die sich auf die ökologischen Auswirkungen bezog. 

Die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit)  beigefügt. Die Anregung führte nicht zu einer Änderung der Planung.

 

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) ) BauGB

Parallel wurden 25 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.13 davon haben eine Stellungnahme abgegeben. Dabei wurde von 6 Behörden Bedenken bzw. Anregungen zur Planung geäußert. Alle übrigen Behörden äußerten entweder keine Bedenken oder nicht abwägungsrelevante Hinweise. Die standardmäßig vom Kampfmittelräumdienst vorgetragenen Hinweise zu möglichen Bombenfunden werden als Hinweis in die schriftlichen Festsetzungen sowie in den städtebaulichen Vertrag übernommen.

 

Die Eingaben der Behörden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.

 

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan wurde im Anschluss an die Offenlage nicht mehr geändert. In den Schriftlichen Festsetzungen erfolgte in einer Festsetzung eine redaktionelle Änderung (Korrektur der Nummerierung unter Pkt. 8.1) sowie die Konkretisierung des Hinweises zur Bodendenkmalpflege. In der Begründung erfolgten redaktionelle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Regelungen im städtebaulichen Vertrag beziehen sowie eine Ergänzung zu den Ergebnissen der Bodenuntersuchungen.

 

Der städtebauliche Vertrag, der zum Satzungsbeschluss abgeschlossen wird enthält insbesondere Regelungen, die über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich:

  • mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten, nach derzeitigem Planungsstand sind dies 489 m², die im Bereich der Bebauung an der Verlautenheidener Straße umgesetzt werden
  • 5 Laubbäume innerhalb des Plangebietes sowie 2 Bäume im Bereich der Verkehrsfläche am Kelmesbergweg entsprechend den Vorgaben des Baumbilanzplanes und der Straßenplanung zu pflanzen
  • die Dachflächen der überdachten Stellplätze zu begrünen
  • eine Ausgleichszahlung für die fehlende Kinderspielfläche zu leisten und
  • die erforderlichen Ergänzungen der öffentlichen Verkehrsflächen (Gehweg, Kelmesbergweg und Großheidstraße) gemäß den Vorgaben der Stadt Aachen und auf Grundlage der Straßenplanung herzustellen.

Diese Verpflichtungen werden über Vertragsstrafen bzw. Bürgschaften abgesichert.

 

Entsprechend des Auftrags des Planungsausschusses zum Offenlagebeschluss wird somit vertraglich gesichert, dass alle entfallenden Bäume durch Neupflanzungen im bzw. am Plangebiet ersetzt werden. Im städtebaulichen Konzept sowie im Baumbilanzplan sind die Standorte dargestellt.

Darüber hinaus wurde noch ein Hinweis zum Bodenschutz in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt  diejenigen  Anregungen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Offenlage, die nicht in der Planung berücksichtigt wurden, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr.965 – Verlautenheidener Straße / Kelmesbergweg - als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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