Kenntnisnahme - FB 45/0472/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit Datum vom 04.03.2015 haben die CDU und SPD Fraktionen im Rat der Stadt den gemeinsamen Antrag gestellt, die Schulentwicklungsplanung im Primar- und Sekundarbereich unter verschiedenen Gesichtspunkten fortzuschreiben (siehe Vorlage FB 45/0129/WP17). Der Antrag wird im Rahmen einer Projektstruktur bearbeitet. Zentrales Element ist eine Arbeitsgruppe gewesen, der eine Lenkungsgruppe übergeordnet war. Die Leitung der Arbeitsgruppe, die Projektleitung und

-koordination ist durch die Abteilung FB 45/100, Team Planung erfolgt.

 

  1. Primarbereich

In der ersten Phase ist der Primarbereich in den Blick genommen worden, dessen Bearbeitung Ende des Jahres 2016 abgeschlossen worden ist. Für den Bereich der Grundschulen hat es sich als  sinnvoll erwiesen, neben dem Blick auf die Entwicklung der einzelnen Schule auch weiterhin, wie bereits im SEP-Primarbereich 2013 bis 2018, eine sozialräumliche Betrachtung vorzunehmen.

 

Darüber hinaus ist durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen im Jahr 2015 ein „Gebäudescreening“ durchgeführt worden. Hierbei sind alle Schulgebäude im Eigentum der Stadt Aachen hinsichtlich der Grundstücksflächen und der Brutto- und Nettogrundflächen betrachtet worden. Ziel der Betrachtung ist das Aufzeigen von Optimierungs- und Handlungsbedarfen und das Erarbeiten einer Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtigung von schulfachlichen und gebäudewirtschaftlichen Aspekten gewesen. Zudem hat die Lenkungsgruppe Ende 2016 befürwortet, dass die Schulentwicklungsplanung erstmals um ein Faktenblatt für jede Grundschule erweitert werden soll, welches neben den allgemeinen Informationen der Schule auch Informationen über das Gebäude und sozialraumbezogene Aspekte enthält.

 

Folgende Datenbereiche sind während der Gesamtanalyse des Primarbereichs umfassend  betrachtet worden:

 

  • Demografische Entwicklung der grundschulpflichtigen Jahrgänge
  • Entwicklung der Schülerzahlen im Primarbereich
  • Schülerströme der einzelnen Grundschulen
  • Wanderungsbewegungen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes

 

Als Ergebnis der ausführlichen Analysen einzelner Schulstandorte und der Gesamtsituation im Primarbereich wird der Schulentwicklungsplan für den Primarbereich derzeit durch das Planungsteam der Abteilung 45/100  des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule aktualisiert. Der neue Schulentwicklungsplan „Primar“ wird dem Schulausschuss voraussichtlich im letzten Quartal 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt und wird eine Gültigkeit von 2019 bis 2023 haben.

 

 

 

  1. Sekundarstufe I und II

Mit Beginn des Jahres 2017 hat sich die Lenkungsgruppe auf die Analyse der Schulen der Sekundarstufe I und II konzentriert. Die Arbeitsstruktur für das weitere Vorgehen ist insofern verändert worden, dass anstelle einer ständig eingerichteten Arbeitsgruppe die relevanten Dienststellen im Falle eines Beratungsbedarfs konkret angefragt beziehungsweise zu einzelnen Themen in die Lenkungsgruppe eingeladen worden sind.

 

Zu Beginn der Analyse der Sekundarstufe I hat sich die Lenkungsgruppe darauf verständigt, eine Elternbefragung an den städtischen Grundschulen durchzuführen, um einen Eindruck von den Elternwünschen in Bezug auf die Wahl der weiterführenden Schulform und die bevorzugte Betreuungsform zu erhalten. Die Umfrage ist Ende des Jahres 2017 durchgeführt und die Ergebnisse dieser Befragung sind dem Schulausschuss bereits in der gemeinsamen Sitzung mit dem Kinder- und Jugendausschuss am 20.03.2018 präsentiert worden.

 

Um die aktuelle Situation an den weiterführenden Schulen in der Stadt Aachen zielorientiert einschätzen zu können, sind durch die Verwaltung verschiedenste Daten und relevante Informationen zu den Schulen der Sekundarstufe I zusammengetragen und ausgewertet worden. Hierbei hat der Fokus auf folgenden Themenfeldern gelegen:

 

  • Entwicklung der Schülerzahlen in der Sekundarstufe I
  • Wechselbewegungen und Übergänge zwischen den einzelnen Schulformen in der Sekundarstufe I (Auf- und Abschulungen)
  • Herkunft von Quereinsteigern nach Schulformen
  • Kapazitäten der Sekundarstufe II
  • Betrachtung von zwei- und mehrgliedrigen Schulsystemen im interkommunalen Austausch
  • Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Sekundarschule
  • Auswirkungen der Rückkehr zu G9 an den Gymnasien
  • Beschulung von Neuzugewanderten und der Übergang in das Regelsystem einer Schule

 

Ziel der umfangreichen Datenerhebungen ist die Erarbeitung von unterschiedlichen Szenarien gewesen, welche in den Sitzungen der Lenkungsgruppe diskutiert worden sind.

 

Um eine frühzeitige Einbindung der Schulen der Sekundarstufe I zu gewährleisten, haben bereits drei Austauschgespräche zwischen den schulpolitischen Sprechern und den Schulleitungen stattgefunden. Die Verwaltung hat diese Gespräche mit der Bereitstellung von relevanten Datengrundlagen entsprechend unterstützt, moderiert und nachbereitet. Die Gespräche stellen einen wichtigen Bestandteil der weiteren Entscheidungsfindung für die Schulpolitik dar und sind von allen Teilnehmenden als sehr konstruktiv und wertschätzend wahrgenommen worden. Das letzte Treffen fand am 11.04.2018 statt.

 

 

Aufgrund der sich zeitnah ändernden Gesetzeslage liegt der aktuelle Schwerpunkt auf den Untersuchungen bezüglich der Leitentscheidung des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes der grundsätzlichen Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang an den Gymnasien. Zudem bildet dieser Themenkomplex eine wichtige Grundlage für die weiteren politischen Beratungen zur gesamten Aachener Schullandschaft im Bereich der weiterführenden Schulen.

 

Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist durch den Gesetzgeber vorgesehen, dass die Schülerinnen und Schüler in den fünften und sechsten Klassen an den Gymnasien wieder in neun Jahren das Abitur erlangen sollen. Das bedeutet, dass erstmals zum Schuljahr 2018/2019 durch die Schülerinnen und Schüler in den fünften Klassen das Abitur im neunjährigen Bildungsweg angestrebt wird. Der letzte Jahrgang, welcher das Abitur nach acht Jahren ablegen wird, verlässt die Gymnasien demnach zum Ende des Schuljahres 2024/2025. Zum Ende des Schuljahres 2025/2026 wird demzufolge kein Jahrgang die Gymnasien verlassen. Dies bedeutet, dass es sich bei den Anmeldungen für die fünften Klassen an den Gymnasien im darauf folgenden Schuljahr 2026/2027 um zusätzliche Schülerinnen und Schüler handelt, die an den Gymnasien aufgenommen werden. In der Konsequenz wird mit der Wiedereinführung von G9 ab dem Schuljahr 2026/2027 eine große Anzahl an Schulplätzen zusätzlich an den Gymnasien benötigt und somit auch eine entsprechende Anzahl an Klassen- und Fachunterrichtsräumen.

 

An den zwölf Gymnasien in der Stadt Aachen sind im kommenden Schuljahr 2018/2019 rund 60 % der Kinder angemeldet worden, welche die Grundschule nach der vierten Klasse verlassen. Dies entspricht in etwa 1.200 Schülerinnen und Schülern, welche auf voraussichtlich 40 Klassenräume verteilt werden müssen, wenn durchgehend von einer Klassenfrequenz von 30 Schülerinnen und Schülern ausgegangen wird. Auf die acht städtischen Gymnasien entfallen ca. 900 Anmeldungen, was einem Raumbedarf von zusätzlich 30 Klassenräumen entspricht.

 

Ob dieser zusätzliche Raumbedarf im Jahr 2026/2027 in den Bestandsgebäuden aufgefangen werden kann, ist noch nicht abzusehen. Durch die Vorgaben der Inklusion, die Schaffung von multifunktionalen Flächen und den Ausbau von Mensen steht ein Teil der bestehenden Räumlichkeiten an den Schulen nicht mehr für den Unterricht zur Verfügung. Neben der Wiedereinführung von G9 stellen die wachsenden Schülerzahlen und der weit verbreitete Wunsch der Eltern, ihre Kinder nach der Grundschule auf einem Gymnasium anzumelden, den Schulträger vor zusätzliche Herausforderungen. Auch das Elternwahlverhalten und die Schülerströme im Stadtgebiet müssen in diesem Zusammenhang analysiert werden, da aktuell eine stärkere Frequentierung bei den Schulen in der Innenstadt zu beobachten ist. Die Verwaltung wird daher zeitnah einen externen Gutachter mit der Analyse der städtischen gymnasialen Bestandsgebäude hinsichtlich der Kapazitäten und Erweiterungsmöglichkeiten im und am Bestand beauftragen. Das Vorhaben wurde im Vorfeld in der Lenkungsgruppe vorgestellt und befürwortet. Ziel soll die Erarbeitung eines Konzeptes für eine wirtschaftliche und geeignete Bereitstellung der erforderlichen Räume unter Einbeziehung struktureller Veränderungen der Schullandschaft sein. Zeitgleich müssen Gespräche mit den privaten Schulträgern der Gymnasien zur Raumsituation an den privaten Gymnasien geführt werden. Sollten die erwarteten rund 300 zusätzlichen Schülerinnen und Schüler im Jahr 2026/2027 nicht an den privaten Gymnasien beschult werden können, muss gesamtstädtisch betrachtet eine Unterbringung gewährleistet werden.

Darüber hinaus ist in enger Kooperation mit dem städtischen Gebäudemanagement zu prüfen, welche Ausbau- bzw. Aufstockoptionen an den städtischen Gymnasien bestehen. Des Weiteren soll der externe Gutachter auch den demografischen Faktor in seinen Betrachtungen einbeziehen. Im Anschluss werden die Ergebnisse gemeinsam mit dem Gebäudemanagement ausgewertet und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um dem zusätzlichen Raumbedarf im Jahre 2026 möglichst frühzeitig entgegen wirken zu können.

 

  1. Ausblick

In den kommenden Monaten wird die Verwaltung im Auftrag der Lenkungsgruppe weitere Szenarien erarbeiten und zur Diskussion stellen. Die nächste Sitzung der Lenkungsgruppe ist für Mitte Juni terminiert. Sobald die Ergebnisse des Gutachters zu den Gymnasialstandorten vorliegen, können auch in diesem Bereich weitere Schritte erfolgen. Nach Abschluss der Analyse der Sekundarstufe I und II strebt die Verwaltung die Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes für den Bereich der weiterführenden Schulen an.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Investive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Aktuell ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um einern Sachstandsbericht handelt.

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