Entscheidungsvorlage - B 03/0097/WP17-1-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

wie Vorlage B03 0097 WP17-1


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In der vorliegenden Fassung der neuen Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) wurde auf Wunsch und zur Vereinfachung ein Anzeigeverfahren für das Aufstellen von Blumenkübeln und Fahrradständern bis zu einer vordefinierten Größe vorgesehen.

Im Rahmen der angestellten Überlegungen zur Umsetzung dieser neuen Regelung ist aufgefallen, dass es noch klarzustellenden Bedarf zwischen anzeigepflichtigen und erlaubnispflichtigen Nutzungen gibt.

Eine den inhaltlichen Vorgaben für erlaubnisfreie (lediglich anzeigepflichtige) Sondernutzungen überschreitende Nutzung würde dann zunächst eine Erlaubnispflicht auslösen, die im Einzelfall eine Genehmigung erfordert. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Nutzung wäre dann im Einzelfall durch die zuständige Fachdienststelle zu treffen.

 

Sofern Sondernutzungen die Vorgaben der rein anzeigepflichtigen Nutzungen übersteigen, fehlt derzeit eine klarstellende Regelung im Satzungstext.

Um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen wird daher folgender Passus in dem vorliegenden Satzungsentwurf wie folgt angepasst:

 

Alte Fassung § 14 Absatz 2 Satz 2:

Gebühren werden auch nicht erhoben für Sondernutzungen zum Aufstellen von Fahrradständern sowie das Aufstellen von Blumenkübeln.

 

Neue Fassung § 14 Absatz 2 Satz 2

Gebühren werden auch nicht erhoben für das Aufstellen von Fahrradständern gemäß § 4 Absatz 1 lit. e) sowie für das Aufstellen von Blumenkübeln gemäß § 4 Absatz 1 lit. f).

 

Der aktualisierte Satzungstext ist als Anlage beigefügt und wird Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 


 

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Anlagen

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