Entscheidungsvorlage - A 51/0069/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schul- sowie der Kinder- und Jugendausschuss nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die eingruppige städtische Tageseinrichtung für Kinder in der Annastraße wurde ein Mietvertrag zwischen der Sparkasse Aachen und der Stadt Aachen geschlossen. Für diese eingruppige Tageseinrichtung, die als Hortgruppe genutzt wird, ist eine Entscheidung über die weitere Zukunft notwendig.

 

Nach § 2 -Mietdauer- endet das Mietverhältnis am 30.6.2006. Darüber hinaus wird dem Mieter, der Stadt, eine Option für weitere fünf Jahre eingeräumt. Diese Option muss bis spätestens 31.12.2005 ausgeübt werden. Nach Ablauf der Mietzeit, das heißt bei Nichtausübung der Option nach dem 30.6.2006 bzw. bei Ausübung nach dem 30.6.2011, verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von sechs Monaten, somit zum jeweiligen Jahresende, gekündigt wird.

Nach derzeitigem Stand ist es so, dass die Einrichtung fast ausschließlich von Kindern der städtischen evangelischen Grundschule Annaschule besucht wird. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht definitiv fest, ob und wann die städtische evangelische Grundschule Annastraße in die offene Ganztagsschule einsteigen wird.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes spricht sich für den Fortbestand der Einrichtung, zumindest bis zum Sommer 2007, aus und würde aus diesem Grunde den Mietvertrag für

o. g. Einrichtung entsprechend verlängern wollen.

 

In der gemeinsamen Sitzung von Kinder- und Jugend- sowie Schulausschuss am 26.4.2005 war unter anderem der Beschluss ergangen, hinsichtlich des Fortbestandes von Hortgruppen die von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundsätze anzuwenden. Einer dieser Grundsätze lautet: über das Jahr 2007 hinaus bleiben Hortgruppen auf der Basis einer dann ausschließlich städtischen Finanzierung nur dort bestehen, wo dies auf Grund besonderer Bedingungen im Sozialraum bzw. bedingt durch besondere Betreuungsbedarfe der betreuten Kinder unerlässlich erscheint. Diese Fälle bedürfen der gesonderten Beschlussfassung durch die zuständigen politischen Gremien.

 

Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird diese Thematik auf die Hortgruppen der städtischen Kita Weißwasserstraße und der Kita des SKF, Robert-Koch-Straße, zutreffen.

 

Zwischenzeitlich ist unter anderem über eine Presseveröffentlichung aus dem Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration bekannt geworden, dass erst dann Landesmittel für die Horte in die Offene Ganztagsschule fließen sollen, wenn eine Verbesserung der pädagogischen Qualität  der Offenen Ganztagsschulangebote erreicht ist. Dazu soll derzeit ein Konzept in Bearbeitung sein.

Deshalb soll über 2007 hinaus der Landesanteil zu den Betriebskosten der Hortgruppen weitergezahlt werden. Zur Sitzung kann eventuell über entsprechende Festlegungen zur Sache berichtet werden.  

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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