Kenntnisnahme - A 51/0073/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

 

Im Jahre 2004 waren durchschnittlich 1300 Jugendliche und junge Erwachsene beim damaligen Arbeitsamt arbeitslos gemeldet. Darüber hinaus befanden sich mehr als 600 junge Menschen in Aachen in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie die etwa gleiche Zahl in Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Schulabschlusses bei der VHS. Zu der Anzahl der arbeitslos gemeldeten kamen in 2004 noch ca. 500 junge Leute hinzu, welche ihren Lebensunterhalt aus der Sozialhilfe bestritten und nicht immer durchgehend bei der Arbeitsverwaltung gemeldet waren. Dies belegen auch die Vergleichszahlen nach der Einführung des SGB II. Bei einer rein quantitativen Betrachtung der mit Arbeit und Ausbildung unversorgten Jugendlichen muss man von einer ständigen Größenordnung von konstant 3000 Personen ausgehen. Dabei sind diejenigen, die im System der berufsbildenden Schulen „Warteschleifen“ durchlaufen, zahlenmäßig noch unberücksichtigt geblieben. So befanden sich Ende 2003 insgesamt ca. 11.440 Schüler an berufsbildenden Schulen, wovon 3751 Vollzeitschüler waren. Vergleicht man den unversorgten Bevölkerungsteil (ca. 3000) mit der Wohnbevölkerung Aachens zwischen 16 und 24 Jahren (ca. 36.200) , so ergibt sich unter Berücksichtigung auch einer nicht unerheblichen Zahl von Studierenden in dieser Altersgruppe eine Angebotslücke für ca. 10% der entsprechenden Altersgruppe.

 

Nach der rein quantitativen Betrachtung der Problemlage der Jugendarbeitslosigkeit möchte ich hier auf die Beschreibung der Zielgruppe gem. dem §13 KJHG zu sprechen kommen.

 

Adressat der Aktivitäten der Jugendberufshilfe sind nach §13 KJHG junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße darauf angewiesen sind, dass ihnen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Diese Gesetzesvorschrift unterscheidet nicht, von welcher Institution der Betroffene Transferleistungen erhält. Das SGB II regelt die Hilfeleistungen ausschließlich für den Personenkreis, die Ansprüche nach diesem Buch haben, bzw. Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind. Anders als im KJHG ist hier vorrangiges Ziel die Beseitigung der „finanziellen“ Hilfsbedürftigkeit. Es regelt ferner nur, dass bei Hilfsbedürftigen ohne Berufsabschluss, die nicht (direkt) in Ausbildung vermittelt werden, die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten beitragen soll (§3 SGB II). 

 

Wie gestaltet sich die Arbeit  in der Praxis ? Die Jugendberufshilfe hält im Verbund mit den in diesem Bereich tätigen freien Trägern der Jugendhilfe eine Maßnahme- und Beratungsstruktur vor, die zum einen dem gesetzlichen Auftrag des KJHG gerecht wird, zum anderen Angebote darstellt, die im Auftrag der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE für die gemeinsame Zielgruppe durchgeführt werden.

 

In diesem Zusammenhang werden von der Jugendberufshilfe eine Reihe von Maßnahmen im Auftrag der Agentur für Arbeit, der ARGE oder auch im Auftrag des Landes NRW durchgeführt. Für diese Arbeit erhält der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (die Jugendberufshilfe) Zuschüsse Dritter.

 

Die einzelnen Integrationsprojekte werden im folgenden kurz skizziert. Sie wurden im Laufe der Jahre stets weiterentwickelt und den sich verändernden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen und Erfordernissen angepasst. Sie beinhalten heute einen Standard, der für einen großen Teil der Teilnehmer eine echte Integrationschance zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen und zum Nutzen des Gemeinwesens darstellt.

 

HASA-Kombi

 

Seit mehr als 23 Jahren wird dieses Projekt gemeinsam mit der Volkshochschule durchgeführt. In dieser Zeit konnten mehr als 650 junge Menschen einerseits den Hauptschulabschluss nachholen, andererseits praktische Kenntnisse und Fertigkeiten auch im Hinblick auf anschließende Ausbildung erwerben. Außerdem haben sie auch während dieser Zeit  ihren Lebensunterhalt bestritten.

 

Heute ist diese Maßnahme Bestandteil eines Bündels von Qualifizierungs-ABMs der Jugendberufshilfe, das alle notwendigen Elemente beinhaltet, die für eine anschließende Vermittlung, vorrangig in Ausbildung, erforderlich sind. So nehmen alle Teilnehmer am Stützunterricht teil, der je nach Förderziel zwischen 6 und 21 Stunden wöchentlich beträgt. Alle Teilnehmer absolvieren im Verlauf der in der Regel 9 Monate dauernden Maßnahme, mehrwöchige Betriebspraktika  sowie Teilqualifizierungsmaßnahmen und Bildungsveranstaltungen. Ferner erhalten sie in einer Vielzahl von Gewerken praktische Unterweisung. Neben der praktischen und schulischen Unterweisung ist, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag, die sozialpädagogische Betreuung der Maßnahmen von zentraler Wichtigkeit. Unter dem Punkt psychosoziale Situation der Teilnehmer werde ich hierauf noch näher eingehen. Auf der Grundlage eines weiterentwickelten Schulungs- und Qualifizierungskonzeptes wurden zum 01.09.2005 68 Maßnahmeplätze für Qualifizierungs-ABMs bewilligt und begonnen. Sie beinhalten die Gewerke Holz, Metall, Hauswirtschaft, Farbe, Bau, Textil, Garten- und Landschaftsbau sowie Heizungs- & Sanitärinstallation.

 

Seit Beginn der Maßnahmen 2004/2005 beträgt die maximale Förderdauer für einen Teilnehmer nur noch 9 Monate. Lediglich Teilnehmer, deren Förderziel die Erlangung des Hauptschulabschlusses ist, können individuell bis zu 12 Monate in einer entsprechenden Maßnahme verbleiben. Diese Verkürzung des Förderzeitraumes verringert zwar die Kosten, erhöht jedoch nicht zwangsläufig dadurch die Chancen einer dauerhaften Integration. Bereits in der Vergangenheit wurde immer dargestellt, dass eine erfolgreiche und dauerhafte Integration in die Arbeitswelt in einer Reihe von Fällen durchaus 3 Jahre und mehr erfordern kann. Die Gründe hierfür sollen an dieser Stelle noch einmal unter der Überschrift „psychosoziale Situation der Jugendlichen“ beschrieben werden.

 

Einem nicht unerheblichen Teil der Jugendlichen fehlt es an innerer Motivation. Unerwünschte und teils illegale Konsummittel tragen ihr übriges zum Mangel an Durchhaltevermögen, Ausdauer, Belastbarkeit und dergleichen bei. Lebensumstände, die gekennzeichnet sind von chronischem Geldmangel aufgrund von Schulden, Problemen im Hinblick auf Wohnen oder auch hier und da Ärger mit der Justiz bezeichnen den Alltag einer ganzen Reihe der zu betreuenden Jugendlichen. Die Jugendberufshilfe will hier auch den Versuch machen, durch Arbeit und Qualifizierung dem Alltag Struktur zu geben.

 

Hohe Fehlzeiten sind nicht immer nur ein Zeichen von „Faulfieber“, vielmehr hat eine nicht unerhebliche Anzahl der Teilnehmer unter erheblichen gesundheitlichen Problemen zu leiden, welche unter anderem aus unvernünftiger Ernährung und mangelnder Bewegung resultieren, woraus sich mangelnde Belastbarkeit und Beanspruchung ergibt. Auch an dieser Stelle sei noch einmal auf die Suchtproblematik jedweder Art sowie auf die Allergiethematik  hingewiesen.

 

An dieser Stelle muss aber auch eindeutig festgestellt werden, dass der Hang zur Bestenauswahl viele auf der Strecke bleiben lässt, die unter veränderten Angebotsbedingungen bzgl. Ausbildung aber auch bei angebotener Einfacharbeit durchaus ein zufriedenes Erwerbsleben führen würden.

 

Die wichtigsten Problemfelder sollen als Schlaglichter im folgenden nur prozentual aufgeführt werden, wobei Doppelnennungen natürlich vorkommen.

 

 

absolut

prozentual

Wohnprobleme

186

13,2 %

Verschuldung

515

62,1 %

Suchtproblematik

302

36,5 %

gesundheitliche Beeinträchtigungen

139

17,0 %

Probleme mit dem sozialen Umfeld

469

56,6 %

psychische Probleme

200

24,0 %

Verwahrlosung / Delinquenz / Devianz / Straffälligkeit

193

23,3 %

 

Zur Beschreibung der psycho-sozialen Situation gehört auch die Erwähnung der Tatsache, dass mehr als 40% (40,5 % in Maßnahmen; 40,9 % in der Beratung) der Teilnehmer bzw. Ratsuchenden Migranten sind. Dies korrelliert mit der Angabe von 36 % der jungen Menschen, die Probleme mit der deutschen Sprache haben.

 

Bei der Beschreibung der Problemlagen arbeitsloser junger Menschen ist vor allem auch die oft verbreitete vermeintliche Perspektivlosigkeit, wie sie empfunden wird, zu nennen. Auf der anderen Seite wirkt ein konkretes Angebot oft „erschreckend“ auf die Teilnehmer.

 

Die Reaktion ist eine Mischung aus plötzlich beim Wort genommen zu werden, Verbindlichkeit an den Tag legen zu müssen, sich festzulegen und sich zu entscheiden, etwas zu tun. Alles zum Teil neue Dinge. Diese Beschreibung darf jedoch über 2 Dinge nicht hinweg täuschen:

 

1.) Es gab noch nie zu viele Maßnahmen, außer im Verhältnis zu den angebotenen Arbeitsstellen und Ausbildungsplätzen. Da es schon nicht möglich ist, ein ausreichendes Ausbildungsplatzangebot für mittelgute oder mittelmäßige Ausbildungsplatzbewerber zu realisieren, haben sich sozial benachteiligte teilweise schon aufgegeben. Hier gilt es aus der Lethargie heraus gemeinsam Perspektiven zu entwickeln.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich einerseits auf die Alters- und Sozialstruktur unserer Teilnehmerschaft eingehen. Ferner wird im folgenden  noch einmal auf  die wesentlichen Eckpunkte der Schulabgängeruntersuchung des Deutschen Jugendinstitutes in Aachen eingegangen.

 

Die Altersstruktur aller Ratsuchenden ergab in 2004 folgendes Bild (Grundlage: 1399 Ratsuchende):

 

unter 16 Jahre                12,2%

16 bis unter 18 Jahre                30,5%

18 bis unter 21 Jahre                34,0%

21 bis unter 25 Jahre                22,3%

25 bis unter 27 Jahre                1,0 %

 

Das Durchschnittsalter der Maßnahmeteilnehmer betrug 19,5 Jahre. Ein wesentliches Merkmal sozialer Benachteiligung ist die erreichte schulische Qualifikation.

 

54 % der Ratsuchenden haben keinen Hauptschulabschluss. 9 % konnten einen mittleren Bildungsabschluss (10b oder FOR) vorweisen. 25,4% hatten einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10a erreicht, 11,6 % lediglich den Abschluss nach Klasse 9. Obwohl diese Personengruppe aufgrund ihrer Bildungsabschlüsse zunächst auf dem Ausbildungsstellenmarkt zu vermitteln gewesen wäre, konnte diese Personengruppe

erst nach erfolgreich absolvierten Maßnahmen erfolgreich vermittelt werden.

 

Ein weiteres Merkmal sozialer Benachteiligung ist sicherlich auch die Einkommenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. So bestritten mehr als die Hälfte der jungen Menschen ihren Lebensunterhalt vor einer Maßnahme aus Mitteln der Sozialhilfe. Ca. 30 % wurden von den Eltern unterstützt und wohnten auch meist bei einem Elternteil. In 4% der Fälle waren die  jungen Erwachsenen ohne festen Wohnsitz, wohnten bei Freunden bzw. lebten auch zum Teil in betreuten Wohnformen (14 Personen). 68 Ratsuchende hatten als junge Alleinerziehende ein Kind zu versorgen. Lediglich 4% hatten Arbeitslosengeldansprüche.

 

Doch vor der Darstellung der Vermittlungserfolge möchte ich kurz noch einmal auf die Schulabgängerbefragung des Deutschen Jugendinstitutes eingehen, die in Aachen in Zusammenarbeit mit den Kompassmitarbeitern durchgeführt wurde. Da es sich nahezu um eine Vollerhebung bei den Entlassschülern der Haupt- und Gesamtschüler in 2004 handelt, erscheinen einige der Ergebnisse beachtens- und betrachtenswert. Noch im Sommer vor der Schulentlassung waren etwa 60% der 692 befragten Entlassschüler ganz oder zumindest eher sicher, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Im Vergleich dazu waren es im November nur 23%, die wirklich einen Ausbildungsplatz hatten (160 dieses Entlassjahres). Von den Abgängern ohne Schulabschluss (aus diesem Jahrgang) hatte im November keiner der befragten einen Ausbildungsplatz. 45% hatten sich für einen weiteren Schulbesuch entschieden. 19% besuchten berufsvorbereitende Maßnahmen, was aus einem Jahrgang hier allein 133 Teilnehmer ausmachte. Etwa 90 der Befragten (13%) „hingen im November noch rum“. Betrachtet man im Vergleich zu dieser Entlassschülerbefragung mit einem Durchschnittsalter von 16 ½ Jahren zum Durchschnittsalter der Ratsuchenden der JBH (19,5 Jahre), so wird deutlich, dass wir eine hohe Anzahl von sogenannten Altbewerbern vor uns herschieben. Jedes Jahr wird diese Zahl durch die unversorgten Entlassschüler des jeweiligen Jahrgangs erhöht (2004: ca. 500 Personen, die in Schulen, Maßnahmen etc. einmündeten). Die Vermittlung dieses Personenkreises ist  in vielen Fällen nur mit erheblichen Mühen möglich, insbesondere dann, wenn sie weiterführende Schulen erfolglos absolvieren oder Berufsvorbereitungsmaßnahmen abbrechen. Doch es gibt auch Vermittlungserfolge, sowohl aus Schule und aus Berufsvorbereitungsmaßnahmen der Freien Träger und der städtischen Jugendberufshilfe.

 

So gingen aus dem beschriebenen Personenkreis der 979 arbeitslosen Ratsuchenden bei der JBH in 2004

 

102            Personen in eine Ausbildung

157       junge Menschen in eine Arbeitsstelle (davon 60 im Rahmen von Jugend in Arbeit)

147            Jugendliche in Maßnahmen und

156            Ratsuchende wieder in eine weiterführende Schulausbildung

93            befanden sich zum 31.12.2004 in Maßnahmen der städtischen Jugendberufshilfe inkl. Berufsausbildung, in der sich insgesamt 20 Jugendliche befinden. Diese beiden Ausbildungsmaßnahmen werden im folgenden kurz beschrieben.

 

Insgesamt konnten 655 junge Menschen  in 2004 in enger Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren positiv versorgt werden. Dies entspricht einer Quote von doch immerhin noch 66%.

 

Tischlerausbildungsmaßnahme

 

Durch die Unterstützung der Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses ist es gelungen, aus dem Budget der Jugendhilfe und mit finanzieller Unterstützung der Agentur für Arbeit mit Beginn des Ausbildungsjahres 2004 / 2005 für 8 junge Menschen einen Ausbildungsplatz als Tischler zur Verfügung zu stellen.

 

 

Diese und eine weitere Ausbildungsmaßnahme (BaE kooperativ) führten dazu, dass die Ausbildungsplatzbilanz der Stadt Aachen weitere 20 Plätze aufwies. Leider geht man bei der heute üblich gewordenen Betrachtung immer davon aus, was diese zusätzliche Maßnahme an Kosten verursacht. Aber davon abgesehen, dass hier zugegebener Maßen mit nicht unerheblichen öffentlichen Mitteln 8 jungen Menschen eine gewünschte Berufsperspektive eröffnet wird, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit dieser Lehrlingskolonne innerhalb eines Jahres innerstädtische Arbeiten im Wert von ca. 45.000,- € verrichtet wurden. Als weiteres positives Ergebnis sei hier vermerkt, dass ein Teilnehmer zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres von seinem außerstädtischen Praktikumsbetrieb in ein Ausbildungsverhältnis übernommen wurde. Bei den Teilnehmern zeigt sich, dass sie mit der Bewältigung der theoretischen Anforderungen insbesondere in der Berufsschule erhebliche Schwierigkeiten haben. Diese Erfahrung zieht sich wie ein roter Faden durch alle Projekte der Jugendberufshilfe.

 

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen in kooperativer Form

 

Am 20.09.2004 wurde bei der Jugendberufshilfe eine Ausbildungsmaßnahme in Kooperation mit Betrieben gestartet. 12  Jugendliche erhielten einen Ausbildungsvertrag bei der Stadt Aachen (Jugendberufshilfe). Die Azubis werden mit einem prozentualen Anteil von bis zu 50% in Betrieben eingesetzt, dort angeleitet und ausgebildet. Für die übrige Zeit der zweijährigen Ausbildungen wurde bei der Jugendberufshilfe ein Ausbilder eingestellt, dessen Aufgabe es insbesondere ist, den Kontakt zu den Betrieben zu halten und die Vermittlung der Ausbildungsinhalte in theoretischer und praktischer Form zu gewährleisten. Bei den Berufen, in denen ausgebildet wird, handelt es sich um Fachkräfte für Lagerwirtschaft, Verkäufer und Fachgehilfen im Gastgewerbe. Auch bei dieser Maßnahme ist es das Ziel, dass möglichst viele Auszubildende von den Partnerbetrieben übernommen werden. So konnte ein Teilnehmer in dieser Maßnahme seine unterbrochene Ausbildung fortsetzen. Er hat im Mai 2005 seine Abschlussprüfung als Einzelhandelskaufmann erfolgreich abgelegt und konnte danach eine Stelle in seinem erlernten Beruf finden. 5 weitere Teilnehmer wurden bereits mit Beginn des 2. Ausbildungsjahres in eine vollbetriebliche Ausbildung übernommen. Die Maßnahme wird von der Agentur für Arbeit finanziert.

 

Hochgrundhaus

 

Im Ausschuss wurde bereits mehrfach über diese Maßnahme berichtet. Deshalb soll hier nur kurz ein Zwischenstand vermittelt werden.

 

Die Jugendberufshilfe geht davon aus, dass das Objekt in 2006 fertiggestellt wird. Auch hier gilt der Dank dem Ausschuss, der durch seine Beschlussfassungen diese auch wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme ermöglicht hat.

 

Mit der Unterstützung der Agentur für Arbeit, der Städtebauförderung, dem Gebäudemanagement, des Fachbereiches Umwelt und vieler anderer konnten bis heute folgende Bauabschnitte fertiggestellt werden:

 

- Restaurierung des Backhauses

- Fertigstellung der Remise

- Einbau von Fenstern im Haupthaus

- Installation von Elektro- und Heizungsanlage

- Abriss und Wiederaufbau des Anbaus

- Herrichtung des Mistplatzes

- Entwässerungs- und Pflasterarbeiten

 

Seit Aufnahme der Sicherungsarbeiten im November 2001 bis heute haben ca. 150 Jugendliche in den Gewerken Holz, Metall, Bau, Garten- & Landschaftsbau, Heizungs- & Sanitärinstallation an der Herrichtung des denkmalgeschützten Bauernhofes mitgewirkt. Durch die Wiederinstandsetzung dieses Objektes konnte sichtbar gemacht werden, zu welchen Leistungen benachteiligte junge Menschen im Stande sind. Es war der Jugendberufshilfe möglich, auch in diesem Projekt Firmen durch die Vergabe von Aufträgen mit einzubinden und trotzdem möglichst viele Arbeiten selbst zu übernehmen.

 

Bei der Darstellung einiger von der Jugendberufshilfe durchgeführten Maßnahmen und Projekte sei auch noch das Landesprogramm Jugend in Arbeit bzw. Jugend in Arbeit Plus erwähnt.

 

Seit Beginn seiner Laufzeit in 1999 haben mehr als 500 junge Erwachsene in Aachen an diesem Programm teilgenommen. Neben der Qualifizierung und der Beratung wurde ihr befristeter Arbeitsplatz zu einem hohen Anteil öffentlich subventioniert. Nach Ende der Förderung verblieb ca. 1/3 der Beschäftigten in ihrer Firma. Das Programm endet zum 31.12.2005.

 

Wirtschaftlichkeit

 

Die städtische Jugendberufshilfe hatte in 2004 eine Refinanzierungsquote von insgesamt 75%, bei der Betrachtung der Beschäftigungsprojekte allein 84%. Die erzielten Mehrwerte, Ersparnisse, Verbesserungen und Zuwächse durch die Tätigkeiten der Arbeitskolonnen betrugen hochgerechnet den Wert von ca. 350.000,- €. Hierbei wurde stets beachtet, dass die zu erledigenden Aufträge sich natürlich im Beantragungs- und Bewilligungsrahmen der AB-Maßnahmen bewegten und somit zusätzlich waren und im öffentlichen Interesse lagen.

 

Für die Kooperationsleistungen, wie z.B. Sprachkurse etc., der Volkshochschule, wurden an diese 74.000,- € an Einnahmen weitergeleitet.

 

Allein für Hochgrundhaus wurden in 2004 für 65.000,- € Aufträge an Firmen erteilt, bzw. Material beschafft. Die Teilnehmer erhielten durchschnittlich 500,- € brutto, woraus sie Renten- und Krankenversicherungsbeiträge entrichteten.

 

 

Die Verwaltung wird in dieser Sitzung zu Fragen gerne ergänzend Stellung nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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