Kenntnisnahme - A 51/0075/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2005 (Zeitraum 13.12.2004 - 30.09.2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
|
|
|
25.10.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
25.10.2005
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung des Jugendamtes hat den Kinder- und Jugendausschuss und den Unterausschuss Jugendhilfeplanung im Haushaltsjahr 2005 über die prozesshafte Entwicklung ( Finanzen, veränderte Rahmenbedingungen, fachliche Einschätzungen und Analysen, Fortentwicklungen ) im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte laufend informiert.
Mit Vorlage des 3. Quartalsberichts können die aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes nunmehr für das Haushaltsjahr 2005 zu erwartenden Jahresergebnisse konkretisiert und ein erster Ausblick für die weitere Entwicklung gegeben werden.
Wie aus Anlage 5 ersichtlich, geht die Verwaltung des Jugendamtes davon aus, dass für den Deckungskreis Hilfen zur Erziehung insgesamt ein Rechnungsergebnis von 17,9 Mio erwartet wird. Dies entspricht einer Ansatzunterschreitung ( 18,5 Mio ) von 600.000 €. Der Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte wird voraussichtlich mit einem Rechnungsergebnis von 4,6 Mio abschließen und damit den vorgesehenen Ansatz voll ausschöpfen.
Hiermit gelingt es nunmehr im 2. Jahr in Folge die Haushaltsansätze insgesamt zu unterschreiten.
Aachen hebt sich hiermit, im Bereich der Großstädte deutlich vom Landes/Bundestrend ab.
Steigerungsraten von 10 bis 15 % bei vergleichbaren Haushalsansätzen sind mehrfach bekannt, Stabilisierungen oder Kostensenkungen sind nicht die Regel.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es hierfür folgende Gründe:
Eine wesentliche Grundlage für diese positive Entwicklung trotz der sich verschlechternder Rahmenbedingungen sind die seit 2003 in Kraft getretenen und weiterqualifizierten Regelungen zur Einrichtung und Weiterführung von Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe.
Nach anfänglich kontrovers geführter fachlicher Auseinandersetzung mit den freien Trägern der Jugendhilfe hat sich in der Zusammenarbeit ein konstruktives und in der Sache harmonisches Miteinander im Interesse der jungen Menschen und deren Familien entwickelt.
Dies ist nicht zuletzt auf das hohe Engagement der MitarbeiterInnen der freien Träger und des Jugendamtes zurückzuführen.
Auch die Herausnahme der Sozialarbeiterstellen im SRT-Bereich aus der Wiederbesetzungssperre hat maßgeblichen Einfluss.
Ausblick:
Trotz der v.g. positiven Ergebnisse verändern sich die Rahmenbedingungen für die folgenden Jahre :
Hilfen zur Erziehung :
Deutliche Steigerungen bei den SPFH-Maßnahmen
Konstante Überbelegung ( bis 100% ) in der Familiären Bereitschaftsbetreuung
Steigende Zahl von Meldungen über Kindeswohlgefährdungen mit und ohne anschließender Folgemaßnahme
Steigende Zahl von minderjährigen und sehr jungen Müttern mit und ohne Familienanschluss
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII)
Hier wird auf die im Laufe des Jahres detailliert gemachten Ausführungen verwiesen. Mit sehr hohem Arbeitseinsatz und in heftigen Diskussionen mit dem Landschaftsverband konnte der erwartete dramatische Anstieg für dieses Haushaltsjahr verhindert werden. Für kommende Jahre wird dies jedoch nicht mehr gelingen, weil die rechtlichen Grundlagen eindeutig sind und kein Spielraum mehr geboten wird.
Fazit:
Ausgehend von vorstehender Ausführungen wird nochmals unterstrichen, dass es sich bei o.a. Leistungsbereichen bei allen qualitativen Fortentwicklungen, um nicht kalkulierbare und damit mit hohen Haushaltsrisiken behafteten Aufgaben handelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
71 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
31,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
23,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
33 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
42 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
36 kB
|
