Kenntnisnahme - A 51/0080/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss befürwortet die Umwandlung im Pfarrkindergarten St. Hubertus zum Zwecke der Schaffung weiterer Plätze für behinderte Kinder.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bereits vor einigen Jahren hat die Einrichtung der Pfarre St. Hubertus auf dem Kronenberg Bereitschaft signalisiert, sich der Betreuung behinderter Kinder zu öffnen.

Gründe dafür waren und sind zum einen die Tatsache, dass schon in der Vergangenheit Einzelintegration betrieben wurde und somit entsprechende Erfahrung vorhanden ist.

Zum anderen war auch von politischer Seite befürwortet worden, weitere Angebote für behinderte Kinder im Westviertel der Stadt anzusiedeln.

Dies wurde auch mit der Schaffung von Plätzen in der städtischen Einrichtung Reutershagweg begonnen und soll jetzt durch diese Maßnahme weiter ausgebaut werden.

Der Bedarf zur Schaffung ist gegeben.

Über die AG § 78 SGB VIII Tageseinrichtungen/Tagespflege wurde durch Aussagen und Zahlen der entsprechenden Träger, Frühförderung, Gesundheitsamt  bestätigt, dass für das kommende Kindergartenjahr 2006/7 die Notwendigkeit zur Einrichtung weiterer Plätze gegeben ist.

Das Landesjugendamt hat der Umsetzung im angesprochenen Pfarrkindergarten zugestimmt.

Damit der Träger Planungssicherheit erlangt und den notwendigen Zeitvorlauf nutzen kann, soll jetzt mit der Umsetzung begonnen werden.

Hierzu ist auch das Votum des Ausschusses nötig.

Es sollen zwei Gruppen eingerichtet werden. Die beauftragte Architektin hat für den notwendigen Umbau rund 80.000,- € berechnet.

Laut Mitteilung des Landesjugendamtes wird die Umwandlung von Kindergarten- in integrative Gruppen nicht im Rahmen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder –GTK- gefördert. Der Träger hat somit Kontakt zu Stiftungen aufgenommen, um dort Gelder einzuwerben. Zur Stunde wird hierzu noch verhandelt. Der Träger wird seinen gesetzlichen Eigenanteil von 25 % aufbringen, so dass die Stadt maximal 60.000,- € zusteuern muss.

Der Gesamtbetrag wird sich aller Voraussicht nach um den Anteil an Stiftungsmitteln verringern, so dass sich der städtische Anteil dadurch schmälern wird.

Haushaltsmittel in genannter maximaler Höhe stehen bei der Haushaltsstelle 9.46400.9880.2 –Beihilfen für Bau, Einrichtung und Modernisierung von Kindergärten und Horten - zur Verfügung. 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen

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