Kenntnisnahme - A 51/0082/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die bestehenden kommunalen Vergünstigungen der bisherigen einkommensunabhängigen Aachener Familienkarte sollen in ihrer jetzigen Form in den städteregionalen Katalog für die gemeinsame Familienkarte aufgenommen werden.

Da diese Vergünstigungen teilweise erst ab dem 3. Kind gewährt werden, muss die neue Familienkarte die Anzahl und das Geburtsdatum der Kinder/des Kindes erkennen lassen.

 

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU – Fraktion  in der StädteRegion Aachen beantragte am 25.05.04 mit ihrem 1. Antrag, den Zweckverband StädteRegion zu beauftragen, eine einheitliche Familienkarte  für das Gebiet der StädteRegion Aachen zu entwickeln.

Begründung des Antrages:

„Die Menschen in der StädteRegion empfinden die Region immer stärker als einen einheitlichen Lebensraum indem kommunale Grenzen bedeutungslos werden. Es entspricht der CDU-Politik, den Lebensumständen von Familien mit Kindern besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Daher ist es wünschenswert, dass Familien, Kinder und Jugendliche mit einem einheitlichen Ausweis das vielseitige  Angebot in der StädteRegion Aachen im Bereich Kultur, Bildung, Sport und Freizeit umfassend nutzen können. Mit diesem Ausweis soll es ebenso  möglich sein, vergünstigte  Eintrittskarten für die Theater der StädteRegion  zu erhalten wie beispielsweise  auch Preisermäßigungen für die zahlreichen Freibäder der StädteRegion Aachen.

Die Verwaltung  des Zweckverbandes  StädteRegion Aachen wird gebeten, geeignete Vorschläge zu erarbeiten, mit den Mitgliedskörperschaften abzustimmen und eine  von allen Gebietskörperschaften mitgetragenen Vorschlag in die Verbandsversammlung zur Abstimmung einzubringen.“

 

Auf ihrer Gründungsversammlung hat die Verbandsversammlung der StädteRegion Aachen im Mai 2004 einstimmig beschlossen, die Geschäftsstelle des Zweckverbandes damit zu beauftragen, eine einheitliche Familienkarte für das Gebiet der StädteRegion Aachen zu entwickeln und einzuführen.

 

In der Stadt Aachen war die Erneuerung der Aachener Familienkarte bereits im Rahmen des „Aachener Bündnis für Familie“ angedacht.

 

Viele Leistungen
Mit der Einführung der Familienkarte soll eine Vielzahl von Leistungen verbunden sein, die die Städte und Gemeinden der StädteRegion, ihre Tochterunternehmen sowie möglichst zahlreiche Partner aus Handel, Wirtschaft, Dienstleistung, Vereinswesen und Gastronomie den Karteninhabern anbieten.

 

Familienfreundliche Region
Die angebotenen Leistungen sollen zu einer Entlastung des Familienbudgets führen und dazu anregen, als Familie mehr gemeinsam zu unternehmen. Durch diese kommunale auf die StädteRegion ausgerichtete Maßnahme der Familiepolitik kann auch bei einer schlechteren wirtschaftlichen Lage ein wichtiger Beitrag für die Familienfreundlichkeit der Region geleistet werden.

 

Vorteile für die Anbieter
Aber auch den potenziellen Leistungsanbietern aus Handel, Wirtschaft, Dienstleistung, Vereinswesen und Gastronomie bietet die Familienkarte Vorteile: Sie können sich bei den Familien positionieren, Kundenbindung bewirken und familienfreundliches Engagement dokumentieren.

 

Seitens der Geschäftsstelle des Zweckverbandes StädteRegion Aachen wurde im Frühjahr dieses Jahres eine Steuergruppe, in der Verwaltungsmitarbeiter/-innen aller beteiligten Gebietskörperschaften der StädteRegion vertreten sind, eingerichtet. In der Steuergruppe werden die wesentlichen Inhalte beraten und organisatorische Absprachen getroffen.

 

In  den Sitzungen der Gremien des Zweckverbandes StädteRegion (Zweckverbandsausschuss bzw. Zweckverbandsversammlung) am 01.02.05, 15.03.05 und 28.06.05 wurden die Bezugsrichtlinien bzw. die Rahmenvereinbarungen beraten bzw. beschlossen und die erfolgreiche Umsetzung

der Familienkarte in Düsseldorf zur Kenntnis genommen http://www.duesseldorf.de/familienkarte/index.shtml

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der aktuelle Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

 

 

1. BezuGsrichtlinien

 

 

Bezugsberechtigung:             

 

Die Familienkarte erhält jede/r in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Erziehungsberechtigte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.

 

Bezugsdauer:             

 

 

Die Familienkarte verliert ihre Gültigkeit, wenn das jüngste Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat.

Bei Eltern mit einem behinderten Kind, verliert die Karte ihre Gültigkeit, wenn dieses das 27. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die öffentlich-rechtlichen 1 bzw. privaten (kommerziellen)2 Leistungsanbieter entscheiden autonom über die Art3 und Umfang der Vergünstigungen. Informationen über die Leistungsanbieter und deren Vergünstigungen werden  in einer Übersicht zusammengestellt.

 

 

1            Einrichtungen bzw. Tochterunternehmen der StädteRegion Aachen angehörigen          Gebietskörperschaften

            (z.B. Schwimmbäder, Theater etc.)

2                      z.B. Handel, Dienstleistung, Wirtschaft, Gastronomie

 

3                      Arten von Vergünstigungen:        

             

a)            Mehrwert-Vergünstigung            =             Reduzierung eines (Eintritts-)Preises

                                                                                                           

b)         Vorteils-Vergünstigung               =            Mehrwert beim Einkauf

                                                                                                           

c)         Bonus-Vergünstigung               =            Mehrwert beim Einkauf durch Bonuspunkte

 

 

 

2.            Rahmenvereinbarungen

 

Erhalt der Karte

Jedes Familienmitglied erhält eine eigene  Karte. Eingetragen sind der Name und das Gültigkeitsende.

Bei den Kindern/ Jugendlichen ist angegeben, wann sie das 18.Lebensjahr erreicht haben (Tag/ Monat/ Jahr).

Bei den Eltern sind als Gültigkeitsende die o.a. Daten des jüngsten Kindes eingetragen. Wenn ein weiteres Kind geboren wird, so muss auch für die Eltern ein neuer Ausweis ausgestellt werden.

 

 

Kosten für die Antragsteller / Bezieher der Karte

Die Karte wird für die Antragsteller kostenfrei ausgegeben. Bei Verlust  wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € erhoben.

 

 

Antragsverfahren

Das Verfahren soll in allen Kommunen standardisiert und einheitlich verlaufen. Die interne Organisation regeln die Kommunen autonom. Die Familien beantragen die Karte vor Ort in “ihrer“ Stadt bzw. Gemeinde.

 

 

 

 

Angebote der Städte und Gemeinden

Jede Familie, die die o.a. Bezugskriterien erfüllt (Bezugsrichtlinien), kann von dem städteregionalen Angebot profitieren. Diese neue räumlich ausgedehnte Möglichkeit von kommunalen  Familienangeboten auf das Gebiet der StädteRegion Aachen macht die Attraktivität der Karte aus. So kann eine Familie aus Baesweiler damit auch bspw. die Vergünstigungen der Stadt Monschau oder der Stadt Aachen nutzen.

 

Die Städte und Gemeinden entscheiden autonom darüber, welche der (schon bestehenden) Vergünstigungen ihrer kommunalen Einrichtungen und ggf. ihrer Tochterunternehmen in den städteregionalen Katalog aufgenommen werden. D.h über Art und Umfang der eigenen kommunalen Leistungen (Vergünstigungen) entscheiden die Kommunen selbst.

 

Angebote aus Handel und Dienstleistung

Die Geschäftstelle des Zweckverbandes StädteRegion übernimmt (in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Gebietskörperschaften) die Werbung der Unternehmen aus Handel und Dienstleistung. Über die Ergebnisse hält die Geschäftstelle die Teilnehmer/-innen der Steuergruppe auf dem Laufenden.

 

Regelungen zur Nutzung der Karte

Bezogen auf die Angebote der Städte und Gemeinden

Vergünstigungen der kommunalen Einrichtungen  und ggf. ihrer Tochterunternehmen (Beteiligungen) können auch von einzelnen Familienmitgliedern wahrgenommen werden. D.h. nicht die komplette Familie muss “anwesend“ sein, um vom Mehrwert der Karte zu profitieren. Somit könnte ein Vater mit seinem Kind eine Vergünstigung wahrnehmen, während die Mutter mit einem weiteren Kind an einem anderen Ort zur gleichen Zeit von einem weiteren Angebot profitiert. Auch können Eltern(-teile) ohne Beisein ihrer Kinder Angebote nutzen, wie auch umgekehrt Kinder ohne Anwesenheit ihrer Eltern(-teile) dies tun können.

Bezogen auf die Angebote von Handel und Dienstleistung

Seitens der Verwaltung kann selbstverständlich für Handel und Dienstleistung keine Regelung getroffen werden. Dies  wird in Gesprächen mit den potentiellen Anbietern zu klären sein.

 

Kosten zur Herstellung der Karte

Die Kosten zur Entwicklung und Herstellung der Karte sollen so gering wie möglich gehalten werden. Detaillierte Einzelheiten müssen noch recherchiert und abgestimmt werden.

Die Sachkosten werden von der StädteRegion getragen.

 

3.            Weiteres Verfahren

 

Die Mitglieder der Steuergruppe werden die Vorlage ihren zuständigen politischen Gremien nach den Sommerferien vorlegen.

Die  Stadt Aachen muss darüber entscheiden, welche der (schon bestehenden) Vergünstigungen ihrer kommunalen Einrichtungen und ggf. ihrer Tochterunternehmen in den städteregionalen Katalog aufgenommen werden.

 

In der Sitzung wird zur Familienkarte ein PowerPoint Vortrag gehalten.

 

Absehbare Konsequenzen für die Stadt Aachen

 

Wenn  jede/r in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Erziehungsberechtigte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren die Familienkarte bekommen kann, so sind das insgesamt ca. 40,6  % der Bevölkerung der StädteRegion Aachen, also 230285 von 566967 Einwohnern.

Diese Regelung bedeutet für das Stadtgebiet Aachen eine erhebliche Ausweitung des berechtigten Personenkreises für die einkommensunabhängige Familienkarte.

Bisher wird die einkommensunabhängige Familienkarte nur an  Familien und eheähnliche Lebensgemeinschaften mit drei oder mehr Kindern sowie für Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern, die ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Aachen haben, ausgegeben.

 

 

 

 

 

Als familienzugehörig gelten, soweit sie in einem gemeinsamen Haushalt leben:

-           Eltern oder bei Alleinerziehenden ein Elternteil,

-           eheliche und nichteheliche Kinder sowie

-            Pflegekinder,

Die Kinder dürfen das 18.Lebensjahr nicht vollendet haben. Kinder im Alter von 18-27 Jahren werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befinden oder schwerbehindert sind.

 

 

Nach der alten Regelung konnten  bisher  ca. 11 % der Aachener Bevölkerung, also 27471 von 257348 Einwohnern die einkommensunabhängige Familienkarte  und deren Vergünstigungen beanspruchen .

Nach den von der Verbandsversammlung beschlossenen Regelung können alleine in Aachen ca. 40,6 % , also ca. 104.580 von 257.348 Einwohnern die neue Familienkarte und deren Vergünstigungen beanspruchen.

Die Stadt Aachen hat keine Bedenken gegen die Einführung der gemeinsamen städteregionalen Familienkarte, wenn die bestehenden Vergünstigungen der bisherigen einkommensunabhängigen Aachener Familienkarte in ihrer jetzigen Form in den städteregionalen Katalog für die gemeinsame Familienkarte aufgenommen werden. Eine Gewährung aller kommunalen Vergünstigungen bereits ab einem Kind, ist nicht leistbar.

Mit der Einführung der gemeinsamen Familienkarte für die StädteRegion entfällt die jetzige einkommensunabhängige Familienkarte. 

 

 

 

Anlage/n

 

 

 

Zur Sitzung der Verbandsversammlung am 15.03.05 wurden die Bezugsrichtlinien für die Familienkarte diskutiert (Vorlage 20/05).

Da jede/r in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Erziehungsberechtigte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren  antragsberechtigt sein soll, wurde die Geschäftstelle beauftragt zu überprüfen, wie groß der sich auf dieser Grundlage ergebende potentielle Personenkreis ist :

 

 

 

Familien in der StädteRegion

 

 

 

Stadt Aachen

Kreis Aachen

StädteRegion Aachen

Gesamtbevölkerung

 

257.348

309.619

 

566.967

Bevölkerung 0-18

 

38.745

62.233

 

100.978

Anteil in %

 

15

20,1

 

17,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die nachstehenden Zahlen sind nicht genau, weil es zur Zeit nicht möglich ist, aus dem Melderegister nur die Familienmitglieder unter 18 Jahre herauszufiltern.

 

 

Stadt Aachen

Kreis Aachen

StädteRegion Aachen

Ehepaare mit 1 Kind

27.822   Personen

 

 

Ehepaare mit 2 Kindern

34.632   Personen

 

 

Ehepaare mit 3 Kindern

12.960   Personen

 

 

Ehepaare mit 4 Kindern

3.618     Personen

 

 

Ehepaare mit 5 Kindern

938        Personen

 

 

Ehepaare mit 6 Kindern

488        Personen

 

 

Alleinerziehend mit 1 Kind

11.154   Personen

 

 

Alleinerziehend mit 2 Kindern

6.798     Personen

 

 

Alleinerziehend mit 3 Kindern u. mehr

2.169     Personen

 

 

Eheähnl. Gem. mit 1 Kind (Schätzung)

2.500     Personen

 

 

Eheähn. Gem. mit 2 Kindern (Schätzung)

1.000     Personen

 

 

Eheähn. Gem. mit 3 Kindern u. mehr (Schätzung)

500        Personen

 

 

Gesamtzahl der Personen in familiären Lebensgemeinschaften

 

104.580 Personen

125.705

230.285 ( 40,6 %)

Gesamtzahl der Personen in familiären Lebensgemeinschaften mit 2 Kindern und mehr

63.103 (24,5 %)

75.857

138.960 ( 24,5 %)

 

 

Die Zahlen zur Gesamtbevölkerung sind vom LDS (Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik) mit Stand vom 31.12.2003.  Die Zahlen zum 31.12.2004 lagen zu dem Zeitpunkt leider noch nicht vor.

Die Statistik zu den Familien wurde durch die Stadt Aachen erhoben und ist mit Stand vom 31.12.2004.

Da die Meldeämter der kreisangehörigen Kommunen diese Angaben statistisch nicht erfassen, wurden die Zahlen für den Kreis Aachen und entsprechend auch für die StädteRegion Aachen anhand der errechneten Prozentzahl der Stadt Aachen hochgerechnet.

 

 

 

 

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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