Kenntnisnahme - A 51/0082/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsame Familienkarte für die StädteRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/03
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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25.10.2005
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Gestoppt
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Unterausschuss Bündnis für Familie
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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25.10.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die bestehenden kommunalen Vergünstigungen der bisherigen einkommensunabhängigen Aachener Familienkarte sollen in ihrer jetzigen Form in den städteregionalen Katalog für die gemeinsame Familienkarte aufgenommen werden.
Da diese Vergünstigungen teilweise erst ab dem 3. Kind gewährt werden, muss die neue Familienkarte die Anzahl und das Geburtsdatum der Kinder/des Kindes erkennen lassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU – Fraktion in der StädteRegion Aachen beantragte am 25.05.04 mit ihrem 1. Antrag, den Zweckverband StädteRegion zu beauftragen, eine einheitliche Familienkarte für das Gebiet der StädteRegion Aachen zu entwickeln.
Begründung des Antrages:
„Die Menschen in der StädteRegion empfinden die Region immer stärker als einen einheitlichen Lebensraum indem kommunale Grenzen bedeutungslos werden. Es entspricht der CDU-Politik, den Lebensumständen von Familien mit Kindern besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Daher ist es wünschenswert, dass Familien, Kinder und Jugendliche mit einem einheitlichen Ausweis das vielseitige Angebot in der StädteRegion Aachen im Bereich Kultur, Bildung, Sport und Freizeit umfassend nutzen können. Mit diesem Ausweis soll es ebenso möglich sein, vergünstigte Eintrittskarten für die Theater der StädteRegion zu erhalten wie beispielsweise auch Preisermäßigungen für die zahlreichen Freibäder der StädteRegion Aachen.
Die Verwaltung des Zweckverbandes StädteRegion Aachen wird gebeten, geeignete Vorschläge zu erarbeiten, mit den Mitgliedskörperschaften abzustimmen und eine von allen Gebietskörperschaften mitgetragenen Vorschlag in die Verbandsversammlung zur Abstimmung einzubringen.“
Auf ihrer Gründungsversammlung
hat die Verbandsversammlung der StädteRegion Aachen im Mai 2004 einstimmig
beschlossen, die Geschäftsstelle des Zweckverbandes damit zu beauftragen, eine
einheitliche Familienkarte für das Gebiet der StädteRegion Aachen zu entwickeln
und einzuführen.
In der Stadt Aachen war die Erneuerung der
Aachener Familienkarte bereits im Rahmen des „Aachener Bündnis für Familie“
angedacht.
Viele Leistungen
Mit der Einführung der
Familienkarte soll eine Vielzahl von Leistungen verbunden sein, die die Städte
und Gemeinden der StädteRegion, ihre Tochterunternehmen sowie möglichst
zahlreiche Partner aus Handel, Wirtschaft, Dienstleistung, Vereinswesen und
Gastronomie den Karteninhabern anbieten.
Familienfreundliche Region
Die angebotenen
Leistungen sollen zu einer Entlastung des Familienbudgets führen und dazu
anregen, als Familie mehr gemeinsam zu unternehmen. Durch diese kommunale auf
die StädteRegion ausgerichtete Maßnahme der Familiepolitik kann auch bei einer
schlechteren wirtschaftlichen Lage ein wichtiger Beitrag für die
Familienfreundlichkeit der Region geleistet werden.
Vorteile für die Anbieter
Aber auch den
potenziellen Leistungsanbietern aus Handel, Wirtschaft, Dienstleistung,
Vereinswesen und Gastronomie bietet die Familienkarte Vorteile: Sie können sich
bei den Familien positionieren, Kundenbindung bewirken und familienfreundliches
Engagement dokumentieren.
Seitens
der Geschäftsstelle des Zweckverbandes StädteRegion Aachen wurde im Frühjahr
dieses Jahres eine Steuergruppe, in der Verwaltungsmitarbeiter/-innen aller
beteiligten Gebietskörperschaften der StädteRegion vertreten sind,
eingerichtet. In der Steuergruppe werden die wesentlichen Inhalte beraten und
organisatorische Absprachen getroffen.
In den Sitzungen der Gremien des Zweckverbandes
StädteRegion (Zweckverbandsausschuss bzw. Zweckverbandsversammlung) am
01.02.05, 15.03.05 und 28.06.05 wurden die Bezugsrichtlinien bzw. die
Rahmenvereinbarungen beraten bzw. beschlossen und die erfolgreiche Umsetzung
der
Familienkarte in Düsseldorf zur Kenntnis genommen http://www.duesseldorf.de/familienkarte/index.shtml
Der
aktuelle Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
1. BezuGsrichtlinien
Bezugsberechtigung:
Die Familienkarte erhält jede/r in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Erziehungsberechtigte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
Bezugsdauer:
Die
Familienkarte verliert ihre Gültigkeit, wenn das jüngste Kind das 18.
Lebensjahr erreicht hat.
Bei
Eltern mit einem behinderten Kind, verliert die Karte ihre Gültigkeit, wenn
dieses das 27. Lebensjahr vollendet hat.
Die öffentlich-rechtlichen 1
bzw. privaten (kommerziellen)2 Leistungsanbieter entscheiden autonom
über die Art3 und Umfang der Vergünstigungen. Informationen über die
Leistungsanbieter und deren Vergünstigungen werden in einer Übersicht zusammengestellt.
1 Einrichtungen
bzw. Tochterunternehmen der StädteRegion Aachen angehörigen Gebietskörperschaften
(z.B.
Schwimmbäder, Theater etc.)
2 z.B. Handel, Dienstleistung, Wirtschaft, Gastronomie
3 Arten von Vergünstigungen:
a) Mehrwert-Vergünstigung =
Reduzierung
eines (Eintritts-)Preises
b) Vorteils-Vergünstigung = Mehrwert
beim Einkauf
c) Bonus-Vergünstigung = Mehrwert
beim Einkauf durch Bonuspunkte
2. Rahmenvereinbarungen
Erhalt
der Karte
Jedes
Familienmitglied erhält eine eigene
Karte. Eingetragen sind der Name und das Gültigkeitsende.
Bei den
Kindern/ Jugendlichen ist angegeben, wann sie das 18.Lebensjahr erreicht haben
(Tag/ Monat/ Jahr).
Bei den
Eltern sind als Gültigkeitsende die o.a. Daten des jüngsten Kindes eingetragen.
Wenn ein weiteres Kind geboren wird, so muss auch für die Eltern ein neuer
Ausweis ausgestellt werden.
Kosten
für die Antragsteller / Bezieher der Karte
Die
Karte wird für die Antragsteller kostenfrei ausgegeben. Bei Verlust wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- €
erhoben.
Antragsverfahren
Das
Verfahren soll in allen Kommunen standardisiert und einheitlich verlaufen. Die
interne Organisation regeln die Kommunen autonom. Die Familien beantragen die
Karte vor Ort in “ihrer“ Stadt bzw. Gemeinde.
Angebote
der Städte und Gemeinden
Jede
Familie, die die o.a. Bezugskriterien erfüllt (Bezugsrichtlinien), kann von dem
städteregionalen Angebot profitieren. Diese neue räumlich ausgedehnte
Möglichkeit von kommunalen
Familienangeboten auf das Gebiet der StädteRegion Aachen macht die
Attraktivität der Karte aus. So kann eine Familie aus Baesweiler damit auch
bspw. die Vergünstigungen der Stadt Monschau oder der Stadt Aachen nutzen.
Die
Städte und Gemeinden entscheiden autonom darüber, welche der (schon
bestehenden) Vergünstigungen ihrer kommunalen Einrichtungen und ggf. ihrer
Tochterunternehmen in den städteregionalen Katalog aufgenommen werden. D.h
über Art und Umfang der eigenen kommunalen Leistungen (Vergünstigungen)
entscheiden die Kommunen selbst.
Angebote
aus Handel und Dienstleistung
Die
Geschäftstelle des Zweckverbandes StädteRegion übernimmt (in Zusammenarbeit mit
den Kolleginnen und Kollegen der Gebietskörperschaften) die Werbung der
Unternehmen aus Handel und Dienstleistung. Über die Ergebnisse hält die
Geschäftstelle die Teilnehmer/-innen der Steuergruppe auf dem Laufenden.
Regelungen
zur Nutzung der Karte
Bezogen
auf die Angebote der Städte und Gemeinden
Vergünstigungen
der kommunalen Einrichtungen und
ggf. ihrer Tochterunternehmen (Beteiligungen) können auch von einzelnen
Familienmitgliedern wahrgenommen werden. D.h. nicht die komplette Familie muss
“anwesend“ sein, um vom Mehrwert der Karte zu profitieren. Somit könnte ein
Vater mit seinem Kind eine Vergünstigung wahrnehmen, während die Mutter mit
einem weiteren Kind an einem anderen Ort zur gleichen Zeit von einem weiteren
Angebot profitiert. Auch können Eltern(-teile) ohne Beisein ihrer Kinder
Angebote nutzen, wie auch umgekehrt Kinder ohne Anwesenheit ihrer
Eltern(-teile) dies tun können.
Bezogen
auf die Angebote von Handel und Dienstleistung
Seitens
der Verwaltung kann selbstverständlich für Handel und Dienstleistung keine
Regelung getroffen werden. Dies
wird in Gesprächen mit den potentiellen Anbietern zu klären sein.
Kosten
zur Herstellung der Karte
Die
Kosten zur Entwicklung und Herstellung der Karte sollen so gering wie möglich
gehalten werden. Detaillierte Einzelheiten müssen noch recherchiert und
abgestimmt werden.
Die
Sachkosten werden von der StädteRegion getragen.
3. Weiteres
Verfahren
Die Mitglieder der Steuergruppe
werden die Vorlage ihren zuständigen politischen Gremien nach den Sommerferien
vorlegen.
Die Stadt Aachen muss darüber entscheiden,
welche der (schon bestehenden) Vergünstigungen ihrer kommunalen Einrichtungen
und ggf. ihrer Tochterunternehmen in den städteregionalen Katalog aufgenommen
werden.
In der Sitzung wird zur Familienkarte ein PowerPoint Vortrag gehalten.
Absehbare Konsequenzen für die Stadt Aachen
Wenn jede/r in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Erziehungsberechtigte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren die Familienkarte bekommen kann, so sind das insgesamt ca. 40,6 % der Bevölkerung der StädteRegion Aachen, also 230285 von 566967 Einwohnern.
Diese Regelung bedeutet für das Stadtgebiet Aachen eine erhebliche Ausweitung des berechtigten Personenkreises für die einkommensunabhängige Familienkarte.
Bisher wird die einkommensunabhängige Familienkarte nur an Familien und eheähnliche Lebensgemeinschaften mit drei oder mehr Kindern sowie für Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern, die ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Aachen haben, ausgegeben.
Als familienzugehörig gelten, soweit sie in einem gemeinsamen Haushalt leben:
- Eltern oder bei Alleinerziehenden ein Elternteil,
- eheliche und nichteheliche Kinder sowie
- Pflegekinder,
Die Kinder dürfen das 18.Lebensjahr nicht vollendet haben. Kinder im Alter von 18-27 Jahren werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befinden oder schwerbehindert sind.
Nach der alten Regelung konnten bisher ca. 11 % der Aachener Bevölkerung, also 27471 von 257348 Einwohnern die einkommensunabhängige Familienkarte und deren Vergünstigungen beanspruchen .
Nach den von der Verbandsversammlung beschlossenen Regelung können alleine in Aachen ca. 40,6 % , also ca. 104.580 von 257.348 Einwohnern die neue Familienkarte und deren Vergünstigungen beanspruchen.
Die
Stadt Aachen hat keine Bedenken gegen die Einführung der gemeinsamen
städteregionalen Familienkarte, wenn die bestehenden Vergünstigungen der
bisherigen einkommensunabhängigen Aachener Familienkarte in ihrer jetzigen Form
in den städteregionalen Katalog für die gemeinsame Familienkarte aufgenommen
werden. Eine Gewährung aller kommunalen Vergünstigungen bereits ab einem Kind,
ist nicht leistbar.
Mit der Einführung der gemeinsamen Familienkarte für die StädteRegion entfällt die jetzige einkommensunabhängige Familienkarte.
Anlage/n
Zur
Sitzung der Verbandsversammlung am 15.03.05 wurden die Bezugsrichtlinien für
die Familienkarte diskutiert (Vorlage 20/05).
Da jede/r in der StädteRegion
Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Erziehungsberechtigte mit mindestens einem
Kind unter 18 Jahren
antragsberechtigt sein soll, wurde die Geschäftstelle beauftragt zu
überprüfen, wie groß der sich auf dieser Grundlage ergebende potentielle
Personenkreis ist :
Familien in der
StädteRegion
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Stadt Aachen |
Kreis Aachen |
StädteRegion Aachen |
Gesamtbevölkerung |
257.348 |
309.619 |
566.967 |
Bevölkerung 0-18 |
38.745 |
62.233 |
100.978 |
Anteil in % |
15 |
20,1 |
17,8 |
Die nachstehenden Zahlen sind nicht genau, weil es zur Zeit nicht möglich ist, aus dem Melderegister nur die Familienmitglieder unter 18 Jahre herauszufiltern.
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Stadt Aachen |
Kreis Aachen |
StädteRegion Aachen |
Ehepaare mit 1 Kind |
27.822 Personen |
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Ehepaare mit 2 Kindern |
34.632 Personen |
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Ehepaare mit 3 Kindern |
12.960 Personen |
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Ehepaare mit 4 Kindern |
3.618 Personen |
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Ehepaare mit 5 Kindern |
938 Personen |
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Ehepaare mit 6 Kindern |
488 Personen |
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Alleinerziehend mit 1 Kind |
11.154 Personen |
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Alleinerziehend mit 2 Kindern |
6.798 Personen |
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Alleinerziehend mit 3 Kindern u. mehr |
2.169 Personen |
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Eheähnl. Gem. mit 1 Kind (Schätzung) |
2.500 Personen |
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Eheähn. Gem. mit 2 Kindern (Schätzung) |
1.000 Personen |
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|
Eheähn. Gem. mit 3 Kindern u. mehr (Schätzung) |
500 Personen |
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Gesamtzahl der Personen in familiären
Lebensgemeinschaften |
104.580 Personen |
125.705 |
230.285 ( 40,6 %) |
Gesamtzahl der Personen in familiären
Lebensgemeinschaften mit 2 Kindern und mehr |
63.103 (24,5 %) |
75.857 |
138.960 ( 24,5 %) |
Die Zahlen zur Gesamtbevölkerung sind vom LDS (Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik) mit Stand vom 31.12.2003. Die Zahlen zum 31.12.2004 lagen zu dem Zeitpunkt leider noch nicht vor.
Die Statistik zu den Familien wurde durch die Stadt Aachen erhoben und ist mit Stand vom 31.12.2004.
Da die Meldeämter der kreisangehörigen Kommunen diese Angaben statistisch nicht erfassen, wurden die Zahlen für den Kreis Aachen und entsprechend auch für die StädteRegion Aachen anhand der errechneten Prozentzahl der Stadt Aachen hochgerechnet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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929,9 kB
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