Entscheidungsvorlage - FB 61/0982/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan - Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße - zwischen Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen - Mönchengladbachhier:Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III, FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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20.06.2018
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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28.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des Stadtklimas und des Verkehrs
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße- für den Planbereich zwischen Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen – Mönchengladbach im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des Stadtklimas und des Verkehrs
die Aufstellung des Bebauungsplanes -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße- für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan -Hohenstaufenallee/ Mariabrunnstraße-
hier:Aufstellungsbeschluss
- Ziel und Zweck der Planung
Der Bereich, für den der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, wurde bislang als Kleingartenanlage genutzt. Mit einer Größe von insgesamt ca. 7100 m² liegt er im Blockinnenbereich zwischen Mariabrunnstraße, Hohenstaufenallee, Weberstraße und der Bahnlinie Aachen – Mönchengladbach und schließt direkt an das geplante Kompetenzzentrum für Mobilität der FH Aachen an, das die vorhandene Hochschulnutzung an der Hohenstaufenallee ergänzen soll.
Da mit dem anstehenden Verkauf des Grundstückes die Nutzung als Kleingartenanlage aufgegeben wird, soll nun mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Chance ergriffen werden, für den Hochschulstandort zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten zu sichern.
Bereits heute ist abzusehen, dass bei der Aufstellung ein besonderes Augenmerk zum einen auf das Stadtklima und zum anderen auf den Verkehr zu richten ist:
- Das Grundstück liegt innerhalb einer für die Innenstadt bedeutsamen Kaltluftbelüftungsbahn, die für das Stadtklima von besonderer Bedeutung ist. Aufgrund ihrer Mächtigkeit überströmt sie den Bahndamm und reicht von der Lütticher Straße bis zum Kapuzinerkarree.
Um die Auswirkungen einer Bebauung auf die Lüftungsbahn möglichst gering zu halten, sind Festsetzungen notwendig, die sich u.a. auf den Standort, die Geschossigkeit und die Ausrichtung von Gebäuden beziehen. Dies ist im Laufe des Verfahrens genauer zu prüfen.
- Aufgrund der heute schon schwierigen Erschließungssituation im Bereich „Hohenstaufenallee - Mariabrunnstraße“, sind sowohl die Erschließung als auch die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes genauer zu untersuchen.
Aus verkehrlicher Sicht könnte es zum einen notwendig werden, dass eine gemeinsame Zufahrt mit dem Kompetenzzentrum genutzt werden muss und zum anderen nur eine Planung realisiert werden kann, durch die das Verkehrsaufkommen nicht wesentlich erhöht wird.
Da abzusehen ist, dass mit einer Wohnnutzung die verkehrlichen Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt werden können, ist diese auszuschließen. Anstatt dessen soll die Erweiterung der Hochschule mit der Aufstellung des Bebauungsplanes möglich gemacht werden. Im Laufe des Verfahrens sind die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Hochschulnutzung zu prüfen. Hierdurch können sich Einschränkungen ergeben, die im Bebauungsplan Berücksichtigung finden.
- Beschlussempfehlung
Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und wäre heute nach § 34 BauGB bebaubar.
Um jedoch die oben beschriebenen Belange ausreichend berücksichtigen zu können, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Mit dem Bebauungsplan soll eine moderate Erweiterung des Hochschulstandortes unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und des Verkehrs ermöglicht werden.