Kenntnisnahme - FB 61/0981/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Rettungswege zu den Häusern Von-Broich-Straße 3-33
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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27.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach ein Haltverbot bzw. eine Markierung vor den Fußwegen zu den Häusern 3-33 für die rettungstechnische Erschließung der Häuser nicht erforderlich ist, zur Kenntnis. Die Vorlage gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, mit geeigneten Mitteln zu erreichen, dass die Rettungswege zu den Häusern mit ungerader Hausnummer (3-33) in der Von-Broich-Straße von parkenden Fahrzeugen frei gehalten werden.
Die Häuser Von-Broich-Straße 3-15, 17-29 und 31-33 werden jeweils über Stichwege fußläufig erschlossen. Die Wege sind widmungsrechtlich auf die Nutzung durch Fußgänger beschränkt. Daher wurde bei der Anlage der Wege keine Bordsteinabsenkungen zur Von-Broich-Straße eingebaut, die ein Parkverbot vor den Stichwegen begründen würden.
Der längste der Wege ist ca. 50 m lang. Eine Rückfrage bei der Feuerwehr hat ergeben, dass eine Befahrung für die rettungstechnische Erschließung der angrenzenden Bebauung nicht erforderlich ist. Die Einsatzfahrzeuge werden in der Von-Broich-Straße abgestellt, die restliche Distanz wird fußläufig ggf. unter Einsatz von erforderlichen mobilen Geräten zurückgelegt. Aufgrund der kurzen Distanz der Wege ist daher die rettungstechnische Erschließung der angrenzenden Häuser auch ohne ein Befahren der Wege sichergestellt.
Da auch keine weiteren Gründe ersichtlich sind, die ein Halt- und Parkverbot vor den Stichwegen begründen würden, ist eine Markierung oder Beschilderung mit Haltverboten nicht erforderlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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