Entscheidungsvorlage - E 46/47/0079/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2018/2019 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss Theater und VHS
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
28.06.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
03.07.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
11.07.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2018/2019 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
- Der Finanausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2018/2019 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den Wirtschaftsplan 2018/2019 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Vorläufige Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2018/19 wurde dem FB 20 sowie Dezernat II gem. § 12 der Betriebssatzung von Stadttheater und Musikdirektion (im Folgenden „Theater“) am 10.04.2017 zur Kenntnisnahme übersandt.
Dezernat II teilte am 18.04.2017 per Email mit, dass zu diesem Vorläufigen Wirtschaftsplan keine Zustimmung erteilt werden könne, da das zu erwartende Defizit nicht mehr aus der betrieblichen Rücklage ausgeglichen werden könne. Die Entscheidung, ob Anpassungen bzw. Erhöhungen des Betriebskostenzuschusses für die betreffende Spielzeit erfolgen würden, könne erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Auch vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen sowie vorliegenden (Rats-) Anträge seien grundsätzliche Entscheidungen zu treffen. Damit den politischen Gremien vollständige und mit der Haushaltsplanung 2018 deckungsgleiche Unterlagen zur Beratung vorgelegt würden, könne die Vorlage des Vorläufigen Wirtschaftsplanes für die Spielzeit 2018/19 erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Zur Erreichung dieser geforderten Planungssicherheit und Kontinuität in Finanzierungsfragen für das Theater einerseits und für die Finanzverwaltung andererseits wurde zwischenzeitlich mit Ratsbeschluss vom 24.01.2018 der Abschluss einer sogenannten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (im Folgenden „Zielvereinbarung“) beschlossen.
Diese Zielvereinbarung sieht insbesondere vor, dass das Theater zur Minderung des seitens der Stadt Aachen zu erbringenden - ebenfalls steigenden - Betriebskostenzuschusses verpflichtet ist, einen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. Dieser Konsolidierungsbeitrag soll durch schrittweise Steigerung des Kostendeckungsgrades erwirtschaftet werden, und zwar auf 16% bis zum Ende der Spielzeit 2020/21. Um eine ausreichende Vorlaufzeit zur Umsetzung der zur Erreichung des Kostendeckungsgrades erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen, wurde für die Spielzeit 2018/19 - zur Berechnung des zu gewährenden Zuschusses - keine Steigerung des Kostendeckungsgrades unterstellt. Erreichte Erträgnisse aus einer gleichwohl erzielten Steigerung des Kostendeckungsgrades können für die kommende Spielzeit vorgetragen werden.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2018/19 basiert auf dem Wirtschaftsplan der Spielzeit 2017/18, weiterentwickelt um die zum jetzigen Zeitpunkt bekannten bzw. absehbaren Änderungen.
Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20/ Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet. Der eingeplante städtische Betriebskostenzuschuss entspricht der dementsprechenden Mitteilung des Dez. II (Email des FB 20 vom 23.01.2018).
Im Folgenden werden die wesentlichen relevanten Parameter, die bei der Erstellung des Wirtschaftsplans 2018/19 berücksichtigt wurden, aufgeführt.
1. Erfolgsplan
1.1 Umsatzerlöse
Zwar wurde in der Zielvereinbarung für die Spielzeit 2018/19 auf eine Steigerung des Kostendeckungsgrades verzichtet. Jedoch wurde betriebsseitig die Möglichkeit gesehen, im Bereich der Umsatzerlöse einen frühzeitig wirksamen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. Durch die Erhöhung der Ticketpreise um 10% wird eine Ertragssteigerung von bis zu ca. 200.000 € erwartet. Hierzu erfolgte in der Sitzung des Betriebsausschusses Theater und VHS am 19.04.2018 sowie des Rates der Stadt Aachen am 16.05.2018 bereits eine entsprechende Beschlussfassung.
Insofern wurde bei den Konten 801100 (Einzeltickets Vollzahler), 801200 (Einzeltickets ermäßigt), 802100 (Abo Vollzahler) und 802200 (Abo ermäßigt) der Planansatz um jeweils 10% erhöht.
Im Vergleich zu Vorjahren kann in der Spielzeit 2018/19 auf dem Konto 809900 (Periodenfremde Erlöse) nach jetzigem Kenntnisstand kein Ertrag geplant werden. Insofern ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung um rund 250.000 €
Durch die Gegenüberstellung dieser beiden Positionen ergeben sich in der Summe für die Spielzeit 2018/19 Umsatzerlöse in Höhe von rund 2,2 Mio. €.
1.2 Sonstige Erträge
Die Chorbiennale ist mit einem Budget in Höhe von 100.000 € sowohl bei den sonstigen Erträgen als auch bei den gesonderten Aufwendungen für Gastspiele eingeplant.
Mit Bescheid vom 10.07.2017 und 02.08.2017 teilte die Bezirksregierung Köln Erhöhungen der Landesmittel mit, die entsprechend eingeplant wurden. Der Landeszuschuss für den Theaterbereich wurde um 10.000 € auf 611.000 € erhöht. Der Landeszuschuss für den Orchesterbereich wurde um 2.000 € auf 127.000 € erhöht.
Darüber hinaus wurden die vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mit Presseerklärung vom 08.03.2018 avisierten Zuweisungserhöhungen eingeplant, und zwar in Höhe von 274.000 € (anteilige 5/12 für den Betrag 2018) sowie 434.000 € (anteilige 7/12 für den Betrag 2019). Da die Differenzierung auf Theater- und Orchesterbereich noch nicht mitgeteilt wurde, ist der Gesamtbetrag im Theaterbereich eingeplant.
In der Summe ergeben sich Sonstige Erträge in Höhe von knapp 1,3 Mio. €, was eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Ansatz des Vorjahres darstellt.
Die Summe der geplanten Gesamterträge beläuft sich damit auf knapp 3,5 Mio. €.
1.3 Personalaufwand
Im Rahmen der abgeschlossenen Zielvereinbarung wurde eine Steigerungsrate von durchschnittlich 2% der betriebseigenen Aufwendungen – allein die Personalkosten mit 2,5% - zu Grunde gelegt.
Zum betriebseigenen Aufwand zählen alle Aufwendungen mit Ausnahme der durch den Zuschuss vollständig refinanzierten Aufwendungen (Kosten der eingesetzten Beamten, des Verwaltungskostenbeitrages und der Zinsen evtl. Gesellschafterdarlehen).
1.3.1 Festes Personal
Die Anerkennung einer Personalkosten- Steigerungsrate in Höhe von 2,5% jährlich kommt den tatsächlichen Ist- Werten der Personalaufwendungen der letzten Jahresabschlüsse nahe. Allerdings werden Steigerungen darüber hinaus – insbesondere im Rahmen von Tarifabschlüssen – hierdurch nicht abgefangen.
In der vorliegenden Planung wurden feststehende finanzielle Veränderungen sowie die inzwischen feststehenden Tarifabschlüsse berücksichtigt:
- 3,19% Steigerung ab 01.03.2018
- 3,09% Steigerung ab 01.04.2019
- vorgesehene Einmalzahlungen.
Enthalten sind außerdem die Personalkosten des neuen Generalmusikdirektors ab 01.08.2018 sowie der seit 01.02.2018 tätigen tariflich beschäftigten Verwaltungsdirektorin.
Hierdurch ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung der Kosten für festes Personal um ca. 1 Mio. €.
In dieser Kalkulation sind jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand und Erfahrungswerten ausreichend Deckungsmittel vorhanden, um Defizite in den Kontengruppen 41 und 42 mittels entsprechender Verschiebungen abzufangen. Tatsächlich wird für die kommenden Wirtschaftspläne zu prüfen sein, ob und wie weit im Sinne einer transparenten Planung eine den Rechnungsergebnissen gerecht werdende Verschiebung zwischen den Konten festes Personal und Teilspielzeitbeschäftigten / selbstständigen Gästen angezeigt ist.
1.3.2 Teilspielzeitbeschäftigte
Die Planwerte wurden unter Berücksichtigung der Spielzeitplanung 2018/19 des Generalintendanten aktualisiert. Es ergibt sich eine Erhöhung des Planwertes um rund 73.000 € im Vergleich zu den Planwerten der letzten Wirtschaftsjahre.
1.3.3 Selbständige Gäste
Hier wurden ebenfalls die Planwerte aktualisiert und in Abstimmung mit dem Generalintendanten festgesetzt. Der Ansatz wurde aus dem Vorjahr übertragen, da derzeit davon ausgegangen wird, dass eventuelle Defizite aus Deckungsmitteln der Kontengruppe 40 aufgefangen werden können.
1.3.4 Beamte
Die von FB 20 und FB 11 mitgeteilten Planwerte wurden übernommen. Personalkostenreduzierungen, die zu einer Kürzung des Betriebskostenzuschusses führen (insb. Personalkosten Verwaltungsdirektor) sind kompensiert, da eine entsprechende Erhöhung in Kontengruppe 40 für die Neubesetzung mit einer tariflich Beschäftigten berücksichtigt ist. Hierdurch ergibt sich eine Kostenreduzierung um rund 138.000 € im Vergleich zum Vorjahr.
In der Summe ergibt sich somit ein Gesamtpersonalaufwand in Höhe von rund 19,8 Mio. €, was einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um rund knapp 1 Mio. €. entspricht.
1.4 Sachaufwand
Bei den Sachaufwendungen wurden die Planansätze der vorherigen Wirtschaftspläne überprüft und mit Blick auf die Ist- Werte der vergangen Jahre angepasst. Hierbei wurde vor dem Hintergrund der anstehenden Konsolidierungsbedarfe bereits durchaus restriktiv vorgegangen. Hierdurch konnten in einigen Konten Reduzierungen der Planansätze erfolgen.
Durch die seitens FB 20 mit Schreiben vom 05.12.2017 mitgeteilte Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages von 479.200 € auf 704.500 € ergibt sich in der Kontengruppe 56 (Sonstiger Betrieblicher Aufwand) eine entsprechende Aufwandssteigerung. Diese wird jedoch durch parallele Erhöhung des Betriebskostenzuschusses kompensiert.
Die Etats für Fortbildungs- und Ausbildungskosten (Kt. 567000 und Kt. 567200) wurden bedarfsbedingt jeweils um 10.000 € erhöht.
Die Einplanung der Chorbiennale führt bei Konto 574000 (Aufwand für Koproduktionen) zu einem Aufwand in Höhe von 100.000 €, der durch einen Ertrag bei Konto 850000 (Zweckgebundene Zuschüsse) vollständig kompensiert wird.
In der Summe ergibt sich damit ein Sachaufwand in Höhe von rund 5,3 Mio. €, was trotz des deutlich gestiegenen Verwaltungskostenbeitrages nur eine geringe Steigerung in Höhe von rund 13.000 € im Vergleich zum Vorjahr ausmacht.
1.5 Betriebsergebnis
Das Betriebsergebnis beläuft sich unter Anrechnung des städtischen Betriebskostenzuschusses in Höhe von 21.967.100 € auf einen Überschuss von rund 103.000 €.
Vor dem Hintergrund der aus der Zielvereinbarung resultierenden Konsolidierungserwartungen soll dieser Überschuss für die nächsten Jahre als Kompensationsmasse der betrieblichen Rücklage zugeführt werden.
2. Vermögensplan 2018/19
Der Vermögensplan ist als Budget- Planung zu verstehen. Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert. Zur Finanzierung sind – gemäß Finanzplan – keine Investitionszuschüsse geplant.
Über darüberhinausgehende Investitionsbedarfe, insbesondere im Bereich der technischen Instandsetzung, sind gesonderte Gespräche zu führen. Nach derzeitigem Kenntnisstand beläuft sich dieser Investitionsbedarf auf über 2,5 Mio. €.
3. Finanzplan 2018/19
Der Bedarf an liquiden Mitteln ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicherzustellen.
4. Stellenplan 2018/19
Der Stellenplan wurde nicht ausgeweitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
47 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
51 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
48,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
55,7 kB
|