Entscheidungsvorlage - FB 61/0983/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ (Krugenofen)sowie Stellenplan 2018; Veränderung durch Einrichtung von acht Stellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs infolge Einrichtung der Bewohnerparkgebiete BU2 und BU3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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03.07.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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05.07.2018
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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05.07.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU3" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt und die zusätzliche Planung für die Straßen südl. Eynattener Straße, Kamperstraße und Wiesenstraße beauftragt.
2.In der Bewohnerparkzone "BU3" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "BU3" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
- Altdorfstraße
- Amyastraße (gerade Haus Nr. 2 – 36 und ungerade Haus Nr. 3 – 43)
- An der Ellermühle (gerade Haus Nr. 2 – 4)
- Benediktinerstraße
- Berdoletstraße
- Eckenberger Straße (gerade Haus Nr. 2 – 94 und ungerade Haus Nr. 1 – 85)
- Eynattener Straße (gerade Haus Nr. 46 – 84 und ungerade Haus Nr. 59 – 77)
- Gregorstraße
- Heißbergstraße
- Kapellenstraße (gerade Haus-Nr. 32 – 44)
- Klausenerstraße
- Kleverstraße
- Kleverstraße (Anliegerfahrbahn)
- Kleverstraße (Parkpalette oben und unten)
- Malmedyer Straße (gerade Haus Nr. 2 - 30b und ungerade Haus Nr. 1 – 39)
- Neustraße
- Rhein-Maas-Straße (ungerade Haus Nr. 1 – 35 und gerade Haus Nr. 2)
- Sebastianstraße
- Soldatengässchen
- die Parkstände auf der Eupener Straße (gerade Haus Nr. 2 – 30 und ungerade Haus Nr. 1 – 75) und Krugenofen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „BU3“ mit Parkschein“ beschildert.
3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.
4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6. Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7.Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
8.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU3“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.
9.Die Einführung eines Tagestickets in Höhe von 6 € auf der Parkpalette Kleverstraße.
10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
1.Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU3" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt und die zusätzliche Planung für die Straßen südl. Eynattener Straße, Kamperstraße und Wiesenstraße beauftragt.
2.In der Bewohnerparkzone "BU3" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "BU3" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.
Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
- Altdorfstraße
- Amyastraße (gerade Haus Nr. 2 – 36 und ungerade Haus Nr. 3 – 43)
- An der Ellermühle (gerade Haus Nr. 2 – 4)
- Benediktinerstraße
- Berdoletstraße
- Eckenberger Straße (gerade Haus Nr. 2 – 94 und ungerade Haus Nr. 1 – 85)
- Eynattener Straße (gerade Haus Nr. 46 – 84 und ungerade Haus Nr. 59 – 77)
- Gregorstraße
- Heißbergstraße
- Kapellenstraße (gerade Haus-Nr. 32 – 44)
- Klausenerstraße
- Kleverstraße
- Kleverstraße (Anliegerfahrbahn)
- Kleverstraße (Parkpalette oben und unten)
- Malmedyer Straße (gerade Haus Nr. 2 - 30b und ungerade Haus Nr. 1 – 39)
- Neustraße
- Rhein-Maas-Straße (ungerade Haus Nr. 1 – 35 und gerade Haus Nr. 2)
- Sebastianstraße
- Soldatengässchen
- die Parkstände auf der Eupener Straße (gerade Haus Nr. 2 – 30 und ungerade Haus Nr. 1 – 75) und Krugenofen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „BU3“ mit Parkschein“ beschildert.
3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.
4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.
5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
6.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.
7.Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
8.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU3“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.
9.Die Einführung eines Tagestickets in Höhe von 6 € auf der Parkpalette Kleverstraße.
10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1.Sonderparkberechtigt werden:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich).
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.
2.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
3. Für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird im Haushaltsjahr 2018 eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000 € bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" bereitgestellt.
4. Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird der Stellenplan 2018 durch unterjährige Einrichtung von acht Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) verändert.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Bewohnerparkzone „BU3“ wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 21.03.2018 und des Mobilitätsausschusses am 01.03.2018 vorgestellt und beraten.
Die erhobenen Daten belegen im Mittel eine hohe Auslastung (96 %) des öffentlichen Parkraumangebotes in der Zone „BU3“. Vor allem in der Eckenberger Straße, der Heißbergstraße und der Sebastianstraße wurde die Parkraumkapazität im Tagesmittel des Erhebungstages sogar überschritten. Besonders im Krugenofen war ein hoher Anteil von Kraftfahrzeugen, die nicht den Bewohner/innen des Untersuchungsgebietes zuzuordnen ist (morgens und abends um die 70%) festzustellen. Durch die nach der Voruntersuchung erfolgten Ummarkierungen auf der Straße Krugenofen sind etwa 28 Parkplätze entfallen. Dies hat ohne Zweifel zu einem weiter gestiegenen Parkdruck geführt, dem mit einer möglichst schnellen Einführung der Bewohnerparkzone begegnet werden soll.
Die Einführung einer Bewohnerparkzone kann dazu beitragen, dass die Parkraumnachfrage durch „ortsfremde“ Kraftfahrzeugführer/innen im Untersuchungsgebiet sinkt und somit die Chancen der Bewohner/innen auf einen freien öffentlichen Parkstand steigen.
Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "BU3" (Krugenofen) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Gebietscharakteristik:
Das in der Voruntersuchung betrachtete Gebiet „BU 3“ (Krugenofen) (siehe Anlage 1 und 2) liegt südlich der Innenstadt und hat eine Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung von rund 930 m und in Ost-West-Richtung von rund 800 m. Gemäß der StVO-Novelle 2001 darf die maximale Ausdehnung einer Bewohnerparkzone 1.000 m nicht überschreiten.
Das Gebiet wird durch die Eisenbahnlinie Aachen-Lüttich sowie die Eupener Straße im Westen, die Burtscheider Straße und die Hauptstraße im Norden, den Burtscheider Markt und die Kapellenstraße im Osten sowie die Rhein-Maas-Straße und die Straße „An der Ellermühle“ im Süden begrenzt.
Das Untersuchungsgebiet ist vorwiegend durch eine reine Wohnnutzung mit einer mehrgeschossigen Bebauung geprägt. In der Kapellenstraße befindet sich ein Nahversorgungszentrum mit Geschäften des täglichen Bedarfs und diversen Dienstleistungsangeboten. Zudem befinden sich in dem Gebiet eine weiterführende Schule sowie ein städtisches Schwimmbad und eine Rehaklinik. Im südlichen Zonenbereich, Eckenberger Straße und Rhein-Maas-Straße beginnt die Reihenhausbebauung, die sogenannte Belgiersiedlung, mit schmalen Straßenquerschnitten.
Bürgerinformationsveranstaltung
Am 23.04.2018 wurde in der Aula der Gemeinschaftshauptschule, Malmedyer Straße 12, eine Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 90 interessierte Bürgerinnen und Bürger, darunter auch verschiedene Bewohner angrenzender Straßenräume, teilnahmen.
Nach einem einführenden Vortrag in die Gesamtthematik bestand anschließend ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und Erörterung. Bei der Veranstaltung haben sich sowohl Befürworter als auch Gegner geäußert.
Die umfangreichen Äußerungen wurden im Protokoll festgehalten (Anlage 3).
Außerdem gingen vor und nach der Veranstaltung schriftliche und telefonische Eingaben (siehe Anlage 4) ein, welche die Diskussion auf der Veranstaltung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ wiederspiegeln. Insgesamt wurden 36 Eingaben aufgenommen, die durch die Verwaltung ausführlich beantwortet werden.
Entsprechend den Äußerungen bei der Bürgerversammlung ergibt sich in den schriftlichen Eingaben ein unterschiedliches Meinungsbild von Befürwortern und Gegnern des Bewohnerparkens.
Wesentliche Themen:
Die einzelnen Eingaben sind in den Anlagen nachzuvollziehen. An dieser Stelle sind die wesentlichen Themen, die neben der Grundsatzdiskussion zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone „BU3“ geführt wurden, zusammengefasst. Dazu zählen:
- Gebietsabgrenzung,
- Anliegerstraßen außerhalb der geplanten Zone,
- Verlegung des Parkens auf die Fahrbahn /Reduzierung von Parkraum,
- Alternativen für Beschäftigte und Gewerbetreibende
- Schaffung von Parkraum
- Höchstparkdauer/Tagesticket
- Bedienzeiten,
- Berechtigtenkreis
Gebietsabgrenzung:
Die Mehrheit der ablehnenden Eingaben zur Einrichtung der Bewohnerparkzone wurde von den Nicht-Anwohnern eingereicht bzw. diskutiert. Diese befürchten einen enormen Verlagerungseffekt zum einen in die schon heute stark zugeparkten und engen Wohnstraßen der „Belgiersiedlung“ südlich der geplanten Zone „BU3“ und zum anderen in den westlichen Zwickel an der Eynattener Straße zwischen der Bahnlinie Aachen – Mönchengladbach und der Güterverkehrstrecke Aachen - Lüttich. In der Diskussion wurden alternative Zonenzuschnitte vorgeschlagen, wie die Erweiterung der Zone „BU3“ in Richtung Westen um die untere Eynattener Straße, Wiesenstraße und Kamper Straße, die Ausweitung der Zone „M“ bis zum Krugenofen oder Benediktiner Straße um dann eine neue Zone bis zur Salierallee schaffen zu können.
Anliegerstraßen außerhalb der geplanten Zone
Um den Park-Such-Verkehr in den angrenzenden Straßen zu beschränken und dem Verlagerungseffekt entgegen zu wirken, wurde von Nicht-Anwohnern die Ausweisung der an die Zone grenzenden Straßen, wie südl. Amyastraße, Middeldorfstraße und Mühlental als Anliegerstraßen vorgeschlagen.
Verlegung des Parkens auf die Fahrbahn /Reduzierung von Parkraum
Auf einzelne Straßen bzw. Straßenabschnitte, wie Eckenberger Straße, Benediktinerstraße, Gregorstraße und Rhein-Maas-Straße wird derzeit aufgeschultert geparkt. In Folge sind die Restgehwegbreiten sehr schmal. Die Verlegung des derzeit nur geduldeten Parkens vom Gehweg auf die Fahrbahn wurde von den Befürwortern begrüßt.
Dagegen wurde die Reduzierung der Parkstände kritisch gesehen. Sie forderten mit der Einrichtung der Zone eine zeitgleiche Ausweisung zusätzlicher neuer Parkflächen. Im Hinblick auf größere Baumaßnahmen wurden der Außenbereich der Schwimmhalle Süd, ein3 Baulücke auf dem Krugenofen, das Parkdeck Kleverstraße und der Phillips Technologiepark Süd genannt. Darüber hinaus wurden weitere kleinteilige Bereiche vorgeschlagen.
Alternativen für Beschäftigte und Gewerbetreibende
Beschäftigte, Angestellte und Gewerbetreibende sprechen sich gegen die Einrichtung der Zone BU3 aus. Sie sehen im derzeitigen ÖPNV-Angebot keine Alternative zum privaten Kfz und befürchten nicht zu bewältigende Kosten. Es wurde der Wunsch nach einer Sonderparkregelung, wie beispielsweise in der Stadt Mainz, geäußert. Dort ist auf einzelnen Straßenabschnitten das Parken für Besucher mit Parkscheibe für 1,5 Stunden kostenfrei.
Höchstparkdauer Tagesticket
Ein weiteres Thema war die Aufhebung der Höchstparkdauer in Verbindung mit einem Tagesticket für Besucher.
Bedienzeiten
Das Thema Bedienzeiten wurde kontrovers diskutiert. Es gab Befürworter für eine Verlängerung der Bedienzeiten bis 21 Uhr, wie im Frankenberger Viertel. Ebenso wurden Eingaben mit der Bitte um Bedienzeitenverkürzung von Mo. bis Fr. gemacht.
Berechtigtenkreis
Der Wunsch zur Ausweitung des Berechtigtenkreises wurde in unterschiedlichen Eingaben deutlich. Genannt wurde die Aufnahme von Zweitwohnsitzlern, Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen und Hauptwohnsitzler, denen ein Kfz nicht nur vorrübergehend überlassen wurde.
Planung:
Gebietsabgrenzung
Aus den Eingaben können andere mögliche Zuschnitte abgeleitet werden. Die Abgrenzung der Zone „BU3“ wurde erneut geprüft.
Alternativ zur geplanten Zone „BU3“ (Anlage 2) könnte die Zone „BU3“ in Richtung Westen auf die maximale Ausdehnung von 1.000 m vergrößert werden. Die Straßen Kamperstraße, Wiesenstraße und die untere Eynattener Straße würden in die Zone „BU3“ (Anlage 5) aufgenommen. Im Gegenzug würde die geplante Zone „M“ um rund 200 m verkleinert, was im Vergleich mit den anderen Zonen eine sehr geringe Ausdehnung ist. Es wäre deshalb denkbar, bei der Einführung der Zone „M“ die Straßen Kamperstraße, Wiesenstraße und untere Eynattener Straße wieder der Zone „M“ zuzuweisen und die Zone „BU3“ in ihrer ursprünglich geplanten Abgrenzung wiederherzustellen.
Ein weiterer Vorschlag war die Ausweitung einer zukünftigen Zone „M“ nach Osten (Anlage 6), bis zum Krugenofen oder Benediktinerstraße um die Zone „BU3“ bis zur Salierallee verschieben zu können. Die Erweiterung einer zukünftigen Zone „M“ bis zur Benediktinerstraße ist aufgrund der max. Ausdehnung nicht möglich. Die Erweiterung der Zone „M“ bis zum Krugenofen ist nicht zielführend, da eine Verschiebung der Zone „BU3“ in Richtung Süden bis zur Salierallee weiterhin nicht möglich wäre. Der Bezugspunkt bei der max. Längsausdehnung verschiebt sich nur geringfügig in Richtung Süden. Auch mit einer zeitgleichen max. Ausdehnung der möglichen Zone „Erweiterung BU1“ in Richtung Westen wäre eine Verschiebung der Zone „BU3 nicht denkbar, da die Grundstücke Eckenberger Straße 6 - 14, und 32 - 46, die ausschließlich über private Zufahrten an die Eckenbergstraße angeschlossen sind, nicht umfasst werden könnten.
Die Verwaltung empfiehlt die Einrichtung der Zone „BU3“ mit der bisherigen Gebietsabgrenzung gemäß Anlage 2. Sie sieht jedoch nach Prüfung der Bürgereingaben ausdrücklich gute Gründe, für eine geänderte Zonenabgrenzung gemäß Anlage 5. Die Voruntersuchung zur möglichen Erweiterung durch die Straßen- bzw. Straßenabschnitte Kamperstraße, Wiesenstraße und untere Eynattener Straße könnte beauftragt werden.
Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "BU3" wurde eine entsprechende Planung der bisherigen Zonenabgrenzung erstellt (Anlage 8).
Ausweisung von Anliegerstraßen
Um dem Verlagerungseffekt durch die Einrichtung der Bewohnerparkzone entgegen zu wirken wünschen die Bewohner der im Süden angrenzenden Straßenräume (südliche Amyastraße, Middeldorfstraße und Mühlental) die Ausweisung von Anliegerstraßen gemäß StVO (VZ 260 und 1020-30 StVO „Verkehrsverbot, Anlieger frei“).
Grundsätzlich sind alle öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Aachen für den allgemeinen Verkehr gewidmet und dürfen somit generell von allen Autofahrern befahren und beparkt werden, auch wenn sie nicht in der entsprechenden Straße wohnen oder dort jemanden besuchen. Die unmittelbaren Anwohner haben kein höherwertiges Recht auf die öffentlichen Parkmöglichkeiten als andere Verkehrsteilnehmer. Eine Sperrung bestimmter Straßenverbindungen für den allgemeinen Verkehr unter Freigabe für den Anliegerverkehr erfolgt nur dort, wo diese Straßen als Abkürzungen oder Stauumfahrungen für bedeutsame Verkehrsbeziehungen genutzt werden und hierdurch das betroffene Wohngebiet von unzumutbarem bzw. sicherheitsgefährdendem Durchgangsverkehr durchquert wird.
Die südliche Amyastraße, Middeldorfstraße und Mühlental sind reine Wohnstraßen in einer Tempo 30-Zone. Die Auslastung der öffentlichen Parkstände ist nach Angaben der Anwohner hoch, da sich u.a. das Rhein-Maas-Gymnasium, und die Fachhochschule AC in unmittelbarer Nähe befinden. Der Verwaltung liegen keine Eingaben zu vermehrtem Durchgangsverkehr, der über eine Anliegerbeschilderung ausgeschlossen werden könnte, vor.
Eine Kontrolle der geparkten Fahrzeuge bezüglich Anlieger oder Fremdparker ist den städtischen Überwachungskräften bei sporadischen Einsätzen nicht möglich, da der Wohnsitz des Fahrzeughalters nichts über sein Anliegen zum Parken in den aufgeführten Straßenräumen aussagt. Auch in anderen Stadtteilen oder anderen Städten zugelassene Kfz dürfen sehr wohl in ausgeschilderten Anliegerstraßen parken, wenn deren jeweiliger Fahrer/jeweilige Fahrerin in einem der angrenzenden Grundstücken oder Wohnhäusern etwas zu erledigen haben. Das können die Überwachungskräfte vor Ort aber nicht ermitteln. Deshalb erfolgt bei entsprechend ausgeschilderten Straßen keine Kontrolle des ruhenden Verkehrs im gewünschten Sinne ohne Kontrollmöglichkeit ist jedes Ge- oder Verbot jedoch wirkungslos.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung keine Ausweisung der angrenzenden Straßen südliche Amyastraße, Middeldorfstraße und Mühlental als Anliegerstraße.
Verlegung des Parkens auf die Fahrbahn /Reduzierung von Parkraum,
Bei der Ausarbeitung der Bewohnerparkzone „BU3“ wurde deutlich, dass aufgrund schmaler Straßenquerschnitte Fahrzeuge häufig aufgeschultert auf dem Gehweg parken und dadurch, zum Teil erheblich, den Gehweg reduzieren.
Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, die Schulwegsicherung und die Sichtbarkeit an Einmündungen und Knotenpunkten soll im Rahmen der Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ das aufgeschulterte Parken auf die Fahrbahn verlegt werden. In der Zone „BU3“ betrifft dies die Straßen bzw. Straßenabschnitte Benediktiner Straße, Eckenberger Straße, Gregorstraße und Rhein-Maas-Straße.
In der Benediktiner Straße wird derzeit auf dem östlichen Gehweg aufgeschultert geparkt. Die Restgehwegbreite beträgt 1,20 m. Das Parken soll auf der östlichen Straßenseite verboten werden, da bei der Verlegung der Fahrzeuge auf die Fahrbahn die Restfahrbahnbreite auf 2,80 m reduziert würde und so die Mindestfahrgassenbreite von 3,00 m für die Feuerwehr unterschritten würde. Es entfallen acht Parkplätze.
In der nördlichen Eckenbergerstraße zwischen Altdorfstraße und Berdoletstraße wird im Augenblick beidseitig aufgeschultert geparkt, so dass die Fußwege bis auf ein Maß von 0,80 m reduziert werden. Eine Verlegung beider Parkstände auf die Fahrbahn ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite von 6,80 m nicht möglich. Das Parken soll in diesem Bereich wechselseitig angeordnet werden. Die Gehwege stehen so dem Fußgänger in seiner ursprünglichen Breite (1,80 m bis 2,50 m) wieder zur Verfügung. Das alternierende Parken wird als geschwindigkeitsreduzierendes Element vorgesehen. Es entfallen 16 Parkplätze.
In der südlichen Eckenbergerstraße zwischen Berdoletstraße und Rhein-Maas-Straße wird derzeit auf der östlichen Straßenseite, auf der Schulseite, aufgeschultert geparkt. Dadurch beträgt die Restgehwegbreite 1,50 m, die Fahrgasse gegenwärtig 4,10. In diesem Bereich kann das Parken auf die Fahrbahn verlegt werden, so dass die Gehwegbreite mit 2,50 m und die Fahrgassenbreite von 3,10 umgesetzt wird. Für die Feuerwehr ist die Einfahrt auf das Schulgrundstück zu vergrößern, dadurch entfällt ein Parkplatz.
In der Gregorstraße zwischen Altdorfstraße und Kleverstraße wird momentan einseitig aufgeschultert geparkt. Auch hier ist eine Verlegung der Kraftfahrzeuge auf die Fahrbahn möglich. Die Fahrgassenbreite beträgt zukünftig 3,55 m. Zudem sind in Absprache mit der Feuerwehr Aufstellflächen für die Drehleiterfahrzeuge vorzusehen. Vor diesem Hintergrund entfallen sechs Parkplätze.
In der Rhein-Maas-Straße zwischen Amyastraße und Mühlental wird derzeit beidseitig aufgeschultert geparkt. Eine Verlegung des Parkens auf die Fahrbahn ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von 6,10 m nur einseitig möglich. Die Parkstände sollen alternierend angeordnet werden. In diesem Bereich entfallen sieben Parkplätze.
Kleverstraße neben der Parkpalette
Neben der gebührenpflichtigen Parkpalette Kleverstraße in Höhe des Durchgangs zur Altdorfstraße gibt es derzeit ca. 13 Parkplätze, die nicht gebührenpflichtig sind. Dieser Bereich wird stark genutzt und soll in das Bewohnerparken integriert werden. Aufgrund der Anforderungen durch die Feuerwehr, Entsorgungs- und Anlieferfahrzeuge sind die Parkplätze im hinteren Bereich neu zu ordnen. Dadurch entfallen drei Parkplätze.
Insgesamt findet somit eine Reduzierung von 41 Parkständen in der geplanten Zone „BU3“ statt.
Alternativen für Beschäftigte und Gewerbetreibende
Alternative Mobilitätsangebote für Beschäftigte stellen weiterhin der öffentliche Personennahverkehr, das Fahrrad oder auch Fahrgemeinschaften dar. Auch die Kombination von unterschiedlichen Verkehrsmitteln ist eine Alternative für den Weg zur Arbeit. Fahrzeuge können z.B. kostenfrei auf dem Bike&Ride-Parkplatz am Waldfriedhof abgestellt werden und der Weg mit dem dort ausgezeichneten Busangebot, dass mit dem Fahrplanwechsel 2017 noch mal erweitert wurde, fortgesetzt werden.
Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes und des Greencity Masterplans sind umfangreiche Angebotsmaßnahmen für Betriebe in Vorbereitung, die in der Zone aktiv angeboten werden.
Schaffung von Parkraum
Ein weiteres Thema ist die Schaffung zusätzlichen Parkraums. Durch die Einführung des Bewohnerparkens und die Einführung des kostenpflichtigen Parkens für Fremdparker werden die Bewohner privilegiert und Dauerparker aus dem Viertel ferngehalten, so dass die Anzahl der freien Parkplätze steigt und sich die Parkchancen in Wohnortnähe erhöhen. Die in den Eingaben genannten Flächen wurden aufgenommen und im weiteren Verfahren geprüft. Zur Schaffung zusätzlichen Parkraums, wie z.B. dem Ausbau des Parkdecks Kleverstraße, müssten weitere, in der Regel investive Maßnahmen, ergriffen werden.
Höchstparkdauer
Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch im Bereich „BU3“ wie schon in den Bereichen „T“, „Ost 2“, „O“, „J1“, „K“ „N“, V“ und „Z“ keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vorgenannten Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.
Tagesticket
Es wurde der Wunsch nach einem kostengünstigen Tagesticket für Besucher durch die Bewohner geäußert und seitens der Verwaltung geprüft.
In der Zone „BU3“ sind rund 2.130 Kfz (Stand 11/2017) gemeldet und es stehen rund 1.500 öffentliche Parkplätze und private Stellplätze zur Verfügung. Im Vergleich dazu stehen in der Zone „BU2“ für rund 1.520 gemeldete Kfz (Stand 11/2017) rund 1.430 Parkplätze inklusive der privaten Stellplätze zur Verfügung. Diese Zahlen macht deutlich, dass ein erheblicher Parkdruck in der der Zone existiert. Zudem befinden sich weitere bedeutende Ziele außerhalb und innerhalb der geplanten Zone, wie z.B. der Hauptbahnhof, das Nahversorgungszentrum in Burtscheid, das Schwertbad und die Fachhochschule, so dass von weiteren Besuchergruppen auszugehen ist.
Alternativ könnte, um dem Wunsch der Bewohner nach einer kostengünstigen Besucherparklösung nachzukommen, ein Tagesticket zu einem Preis von 8,00 €, wie in Zone „V“ angeboten werden. Das Tagesticket ist preislich höher angesetzt als in „BU2“, da in „BU3“ eine höhere Parkplatznachfrage durch die Bewohner besteht. Im Vergleich kostet ein 24-Stunden Ticket im APAG Parkhaus am Hauptbahnhof, welches in fußläufiger Erreichbarkeit liegt, 12 €.
Weiterhin wäre denkbar, dass ein Tagesticket zum Preis von 6 €, welches in der geplanten Zone „BU2“ angedacht wird, nur im Bereich der Parkpalette Kleverstraße anzubieten. Im verbleibenden öffentlichen Parkraum soll kein zusätzliches Angebot für Langzeitparker vorgesehen werden.
Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot des Tagestickets zu schaffen, ist es notwendig, die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen.
Die Einführung eines Tagestickest im Straßenraum der Zone „BU3“ wird von der Verwaltung nicht empfohlen, da der Bedarf an öffentlichen Stellplätzen für die Bewohner in der Zone „BU3“ sehr hoch ist. Jedoch spricht sich die Verwaltung für die Einrichtung des Tagestickets auf der Parkpalette Kleverstraße aus, so dass Beschäftigte und Besucher eine preisgünstige Möglichkeit zum Abstellen ihres Fahrzeuges erhalten.
Gebührenpflichtzeit
Es wurde der Wunsch geäußert, abweichend zur Gebührenpflichtzeit der Tarifzone II (montags bis freitags bis 19 Uhr und samstags bis 14 Uhr), die Gebührenpflichtzeit auf Montag bis Freitag zu beschränken. Da durch das Nahversorgungszentrum und die Besucher des Schwertbads auch am Wochenende eine erhöhte Parkplatznachfrage durch Besucher existiert, wird seitens der Verwaltung keine Verkürzung der Bedienzeiten empfohlen.
Es wurde auch eine Verlängerung der Bedienzeiten in den Abendstunden gewünscht. Da es keine ausgeprägten abendlichen Besucherverkehre durch Gaststätten und Restaurants gibt wird keine Verlängerung der Bedienzeiten empfohlen.
Berechtigtenkreis
Der Wunsch der Ausweitung des Berechtigtenkreises ist nicht neu und wurde bereits im Zusammenhang mit der Einrichtung früherer Bewohnerparkzonen gefordert. Zuletzt wurde im Rahmen der Nacherhebung der Zonen „V“ und „Z“ die Ausweitung des Berechtigtenkreises durch die Verwaltung geprüft.
Die Zielgruppe der pflegenden Angehörigen soll im Rahmen eines Pilotprojektes für die Dauer eines Jahres in den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ in den Berechtigtenkreis aufgenommen werden. Im Anschluss erfolgt eine Überprüfung, so dass ggf. eine Ausweitung der Berechtigten „pflegende Angehörige“ auf das Stadtgebiet möglich ist.
Die Zweitwohnsitzlerfrage wurde zuletzt ebenfalls im Rahmen der Nacherhebung zum Frankenberger Viertel geprüft und seitens der Verwaltung und den politischen Gremien abschlägig entschieden.
Auch die Einführung von Parkausweisen für Gewerbetreibende und Beschäftigte wurde zuletzt im Rahmen der Nacherhebung zum Frankenberger Viertel geprüft. Vor dem Hintergrund des mit dem Bewohnerparken beabsichtigten Ziels, der Schaffung von freien Parkplatzflächen für die Bewohner des Viertels, wurde die Ausweitung des Berechtigtenkreises seitens der politischen Gremien nicht gewünscht.
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone „BU3“ ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus
a)mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder
b)ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder
c)Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.
d)Nutzer von ein CarSharing-Fahrzeugen, die die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
Parkgebühren:
Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 min. bis 90 min. darüber hinaus 0,20 € je 10 min gelten.
Beschilderung:
Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen Eupener Straße und Krugenofen mit Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz "Zone BU2 mit Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen).
Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.
Der Anfang und das Ende der Feuerwehraufstellflächen werden mit Verkehrszeichen 283 StVO gekennzeichnet.
Kosten:
Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "BU3" wurden für 23 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 152.500,00 Euro kalkuliert. Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "BU2" wurden für 33 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 213.500,00 Euro kalkuliert. Bei einer zeitgleichen Umsetzung der Zonen „BU2“ und „BU3“ würden Kosten in Höhe von ca. 366.000 € entstehen.
Unter dem PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" stehen aktuell Haushaltsmittel in Höhe von rd. 274.000 Euro zur Verfügung.
Die Beschaffung der Beschilderung für die Zonen „E“ und „E2“ ist noch nicht abgeschlossen und ist noch aus diesem PSP-Element zu begleichen.
Bei Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Abgrenzung werden somit voraussichtlich rd. 100.000 € zusätzlich im Haushaltsjahr 2018 benötigt, die durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt finanziert werden müssen.
Die Deckung der ggfls. überplanmäßig benötigten Mittel erfolgt aus der Maßnahme "ICE-Bahnhof, südlicher Ausgang", PSP-Element 5-120102-900-06300-300-1, da Mittel in dieser Höhe aufgrund der Verzögerung der Maßnahme in 2018 frei bleiben.
Personalkosten:
Mit dem Beschluss über die Einrichtung der Bewohnerparkzonen einhergehend soll der Beschluss über die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs erforderlichen Stellen herbeigeführt werden. In einer separaten Vorlage befasst sich der Personal- und Verwaltungsausschuss am 05.07.2018 mit dem Personalbedarf für die einzusetzenden Überwachungskräfte.
Da die Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 nach derzeitigem Planungsstand der Verwaltung in 2018 eingerichtet werden sollen, bedarf es hinsichtlich einer dann erfolgenden Überwachung des ruhenden Verkehrs der unterjährigen Stelleneinrichtung im Stellenplan 2018.
Auf Basis von Erfahrungswerten der bisher eingesetzten Überwachungskräfte sollen zunächst acht zusätzliche Stellen für Überwachungskräfte mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit für die Überwachung beider Bewohnerparkzoneneingerichtet werden.
Im Rahmen einer nachfolgenden Evaluation durch FB 32 i.V. m. FB 11 soll die Auskömmlichkeit im Zusammenhang mit anderen zur Einrichtung avisierten Bewohnerparkzonen überprüft werden.
Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor:
1.den im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellten Bereich "BU3" als Bewohnerparkzone einzurichten, die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt und die zusätzliche Planung für die Straßen südl. Eynattener Straße, Kamperstraße und Wiesenstraße zu beauftragen.
2.im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen,
3.die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "BU3" von der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien,
4.folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:
- Altdorfstraße
- Amyastraße (gerade Haus Nr. 2 – 36 und ungerade Haus Nr. 3 – 43)
- An der Ellermühle (gerade Haus Nr. 2 – 4)
- Benediktinerstraße
- Berdoletstraße
- Eckenberger Straße (gerade Haus Nr. 2 – 94 und ungerade Haus Nr. 1 – 85)
- Eynattener Straße (gerade Haus Nr. 46 – 84 und ungerade Haus Nr. 59 – 77)
- Gregorstraße
- Heißbergstraße
- Kapellenstraße (gerade Haus-Nr. 32 – 44)
- Klausenerstraße
- Kleverstraße
- Kleverstraße (Anliegerfahrbahn)
- Kleverstraße (Parkpalette oben und unten)
- Malmedyer Straße (gerade Haus Nr. 2 - 30b und ungerade Haus Nr. 1 – 39)
- Neustraße
- Rhein-Maas-Straße (ungerade Haus Nr. 1 – 35 und gerade Haus Nr. 2)
- Sebastianstraße
- Soldatengässchen
- die Parkstände auf der Eupener Straße (gerade Haus Nr. 2 – 30 und ungerade Haus Nr. 1 – 75) und Krugenofen werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „BU3“ mit Parkschein“ beschildert.
- die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von Mo - Fr von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Sa von 9.00 Uhr – 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels zu verzichten,
6.die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen,
7.den Bewohnerparkbereich "BU3" schnellstmöglich einzurichten,
8.die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten,
9.für die Parkpalette Kleverstraße die Einführung eines Tagestickets in Höhe von 6 €,
10.Sonderparkberechtigt werden:
a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz,
b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,
c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird,
d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen,
11.die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen,
12.zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 den Stellenplan 2018 durch unterjährige Einrichtung von acht Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) zu verändern,
13.für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 im Haushaltsjahr 2018 eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000 € bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" bereitzustellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“ | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018* | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 414.500 | 514.500 | 697.500 | 697.500 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 414.500 | 514.500 | 697.500 | 697.500 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -100.000 | 0 |
| |||||||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120202-921-9 „Einrichtung Bewohnerparken“ | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 40.000 | 40.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ |
*Haushaltsansatz 2018 i.H.v. 232.500 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 182.000 €
Von den im Haushaltjahr 2018 bereitgestellten Mitteln wurden rd. 140.500 € bereits zur Beschaffung der Parkscheinautomaten für die Bewohnerparkzonen E und E2 verausgabt, so dass noch Mittel in Höhe von rd. 274.000 € verfügbar sind. Von diesen Mitteln ist auch noch die Beschilderung für die Bewohnerparkzonen E und E2 zu begleichen.
Finanzielle Auswirkungen
Personalkosten FB 32 | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 23.400*² | 0 | 860.600*³ | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 23.400*1 | 0 | 860.600*³ | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
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Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von acht neuen EG 5 – Stellen sowie den zusätzlichen Erträgen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten:
*1: Gemäß KGSt-Materialien Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) sind hierfür jährlich 45.700 € für eine Vollzeitstelle à EG 5 TVöD anzusetzen. Da die Stellen jedoch wegen des Schichtdienstes maximal mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit bewirtschaftet werden sollen, ergibt sich insofern ein anteiliger Personalkostengesamtbetrag. Für die Kostenkalkulation wurde hierbei auf den 01.12.2018 abgestellt (8,0 Stellen x 30 Wochenarbeitszeit / 39 Std. einer Vollzeitstelle x 45.700 € x 1/12 Monate f. d. J 2018).
*2: Den Personalkosten stehen Mehreinnahmen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten gegenüber.
*3: Sowohl Personalkosten als auch Mehreinnahmen werden hinsichtlich des fortgeschriebenen Ansatzes 2019 ff. seitens FB 20 jeweils mit 1%-iger Steigerung p. a. berücksichtigt (2019: 284.000 €; 2020: 286.900 €; 2021: 289.700 €).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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(wie Dokument)
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932,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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131,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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7,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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8
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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9
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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