Entscheidungsvorlage - FB 61/0937/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die bestehende Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen A 44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straße vom 15.03.2005 im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 30.10.2017 zu ergänzen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die bestehende Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen A 44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straße vom 15.03.2005 im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 30.10.2017 zu ergänzen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die bestehende Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen A 44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straße vom 15.03.2005 im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 30.10.2017 zu ergänzen.

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die bestehende Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen A 44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straße vom 15.03.2005 im Wege eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 30.10.2017 zu ergänzen.

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Anlagen

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