Entscheidungsvorlage - FB 61/1065/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einfach und bequem ÖPNV nutzen in der Euregio, Ratsantrag der GRÜNEN-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 17.05.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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13.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Partnern weitergehende Gespräche zu führen mit dem Ziel, dass unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit für die Verkehrsunternehmen die aus Kundensicht wünschenswerte Aufhebung der Bedienungsverbote im grenzüberschreitenden Binnenverkehr auf den Buslinien 21 und 350 (Arriva) sowie 34 (ASEAG) zukünftig ermöglicht wird. Hierbei soll eine zeitlich befristete Pilotphase mit einer entsprechenden Evaluation geplant werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat mit beigefügtem Antrag vom 17.05.2018 die Verwaltung beauftragt, sich für eine Verbesserung im grenzüberschreitenden ÖPNV einzusetzen. Fahrgästen solle es demnach zukünftig ermöglicht werden, grenzüberschreitend fahrende Linienbusse aus Nachbarländern (z.B. Arriva Linien 21 und 350) auch für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Aachen nutzen zu dürfen. Hierzu soll entsprechen dem Antrag der Grünen schrittweise auf die Aufhebung des Bedienungsverbotes im Binnenverkehr, die Einbindung in das European Traveller Club (etc)-Projektes und schließlich auf eine Tarifkooperation im AVV hingewirkt werden (s. Anlage 1).
Stellungnahme von AVV, ASEAG und Provinz Limburg
Der Stadt Aachen hat Stellungnahmen von AVV, ASEAG und dem Aufgabenträger auf niederländischer Seite (Provinz Limburg) zum Antrag der Grünen eingeholt. Die einzelnen Stellungnehmen können wie folgt zusammengefasst werden:
Stellungnahme der Aachener Verkehrsverbund GmbH
Der AVV geht in seiner Stellungnahme vom 30.8.2018 eingangs auf die Historie der grenzüberschreitenden Konzessionen der heutigen Linie 350 ein. Demnach geht die heutige Konzession auf eine Genehmigung aus dem Jahr 1991 zurück. Seinerzeit wurde dem niederländischen Verkehrsunternehmen durch Bestreben des Aufgabenträgers auf deutscher Seite ein Bedienverbot für den Binnenverkehr auf deutscher Seite auferlegt. Diese Regelung wurde mit nachfolgenden Wechseln der Konzessionsnehmer (seit 1995 Hermes, seit 2006 Veolia, seit 2016 Arriva) entsprechend beibehalten. Auch in der Verwaltungsvereinbarung zur Regionalkonzession Limburg vom März 2015 zwischen der Provinz Limburg, der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen, des Kreises Heinsberg, dem Zweckverband Aachener Verkehrsverbund und der Aachener Verkehrsverbund GmbH wurden die o.g. Regelungen bezüglich des Bedienverbotes für den innerdeutschen Streckenabschnitt übernommen.
Der AVV weist in seiner Stellungnahme aber ausdrücklich darauf hin, dass Veränderungen und eine Weiterentwicklung der in der Verwaltungsvereinbarung getroffenen Regelungen insbesondere im Sinne der Stärkung des grenzüberschreitenden ÖPNV und mit dem Ziel der Verbesserung für die Fahrgäste, möglich und wünschenswert sind.
Der AVV begrüßt eine Abschaffung des Bedienverbotes auf den Arriva-Linien 21 und 350 im deutschen Binnenverkehr sowie eine Anerkennung der AVV-Tarifprodukte auf dem deutschen Streckenabschnitt. Aus Sicht des AVV ist das bestehende Bedienungsverbot für die Fahrgäste nicht verständlich. Die Abschaffung des Bedienungsverbotes würde zu einer Verdichtung und Verbesserung des grenzüberschreitenden Linienangebotes führen, wodurch wiederum zusätzliche Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden können.
Gleichwohl weist der AVV darauf hin, dass eine Öffnung der genannten Arriva-Linien für den deutschen Binnenverkehr nicht zu einseitigen Verschiebungen der Fahrgasteinnahmen führen darf. Bei der Umsetzung und Ausgestaltung der Maßnahmen sind Vorkehrungen zu treffen, damit der ASEAG keine finanziellen Nachteile entstehen.
Ergänzend zu den o.g. Maßnahmen zur Verbesserung des Leistungsangebotes im grenzüberschreitenden Verkehr wird vom AVV u.a. im Rahmen des EU-Projektes „European Travellers Club“ das Ziel verfolgt, die beiden Tarifsysteme auf niederländischer und deutscher Seite durch Verknüpfung der Vertriebssysteme durchgängig nutzbar zu machen.
Stellungnahme der ASEAG
Die ASEAG stellt in Ihrer Stellungnahme vom 05.07.2018 dar, dass die verkehrliche Funktion der Arriva-Linien 21 und 350 als Schnellbuslinien mit übergeordneter Verbindungsfunktion, einer zusätzlichen Naherschließung auf dem Stadtgebiet Aachen entgegensteht. Es wird bezweifelt, ob der Wunsch, an weiteren Haltestellen den Ein- und Ausstieg zu ermöglichen, tatsächlich im Interesse der Kunden ist, die sich bewusst für eine schnelle Verbindung entschieden haben.
Die ASEAG führt weiter aus, dass Sie einer Verlängerung der Linie 350 bis zum Bushof Aachen im Rahmen der neuen Konzession von Arriva trotz einnahmeseitiger Bedenken nur aus verkehrlichen Gründen (Verbesserung der Verbindung regionaler Zentren) zugestimmt habe. Eine Naherschließung ist aus Sicht der ASEAG mit diesem Ziel nicht vereinbar. Zudem stellt die ASEAG dar, dass die Nahbereichserschließung auf der Achse Vaals-Aachen Zentrum aus Sicht der ASEAG bereits heute als gut bis sehr gut zu bezeichnen ist. Ein Großteil der Strecke ist Teil des City-Takts; an beiden im Antrag genannten Haltestellen Reutershag und Steppenberg sind in der Regel sechs Abfahrten je Stunde zu verzeichnen.
Für die ASEAG sind neben den eingangs dargestellten verkehrsplanerischen Aspekten letztendlich auch finanzielle Aspekte der Einnahmensicherung zu berücksichtigen. In der Vergangenheit seien bereits verschiedene Versuche einer tarifpolitischen Lösung erfolglos geblieben. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden umfangreichen Einnahmeansprüche von Arriva im Falle einer Bedienung des deutschen Streckenabschnittes macht die ASEAG in ihrer Stellungnahme deutlich, dass ein finanzieller Ausgleich – letztendlich durch die Stadt Aachen – unerlässlich wäre. Seitens der ASEAG wird in diesem Zusammenhang bezweifelt, dass die Einnahmeverluste auf der Achse Vaals – Aachen durch die Bedienung niederländischer Haltestellen z.B. auf dem Linienweg der Linie 34 kompensiert werden könnten.
Zusammenfassend bezweifelt die ASEAG die Notwendigkeit einer weiteren zusätzlichen Erschließung durch die niederländische Linie 350 auf der Achse Vaals – Aachen Zentrum, da die Relation gut durch die ASEAG bedient werde, die Funktion der Linie 350 als Schnellbuslinie gefährdet werde und vermutlich kaum zu klärende Konflikte bei der Einnahmenaufteilung entstehen würden.
Zum Projekt European Travellers Club des AVV führt die ASEAG aus, dass sie dieses Projekt voll unterstützt. In Abstimmung mit AVV und Arriva habe die ASEAG beschlossen, das System trotz Ende des Pilotzeitraums (März 2018) weiter zu betreiben. AVV und NVR stimmen derzeit eine Folgefinanzierung zur Weiterentwicklung des Systems ab. Die ASEAG erläutert, dass sie beabsichtigt, sich auch in diesem zweiten Entwicklungsschritt zu beteiligen.
Stellungnahme der Provinz Limburg
Die Provinz Limburg bestätigt in ihrer Stellungnahme vom 25.06.2018, dass in den vertraglichen Regelungen zwischen Provinz Limburg und Arriva aufgenommen wurde, dass die Arriva Busse der Linie 350 in Aachen lediglich an den Bushaltstellen Schanz, Hauptbahnhof, Elisenbrunnen und Bushof halten dürfen und nur Fahrgäste im grenzüberschreitenden Verbindungen befördern dürfen. Die Provinz Limburg ist prinzipiell offen für eine Anpassung der bestehenden Regelungen, um ausländischen Bussen auch den Binnenverkehr mit Fahrgästen im jeweils anderen Land zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für die niederländischen Busse auf deutschem Gebiet als auch die ASEAG Busse auf niederländischem Gebiet. Die Provinz Limburg weist jedoch darauf hin, dass unabhängig von einer möglichen Änderung / Anpassung der Verwaltungsvereinbarung die Entscheidung für die Bedienung zusätzlicher Haltestellen in der Stadt Aachen bei Arriva liegt. Hierbei wird der Hinweis angeführt, dass die Linie 350 derzeit häufig Verspätungen durch Kapazitätsprobleme am Bushof Aachen einfährt, die der weiteren Bedienung von zusätzlichen Haltestellen möglicherweise entgegenstehen könnten. In jedem Fall bietet die Provinz ihre Gesprächsbereitschaft mit den deutschen Partnern für die Weiterentwicklung des grenzüberschreitenden ÖPNV an.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung unterstützt und begrüßt alle Maßnahmen, die eine Attraktivitätssteigerung des (grenzüberschreitenden) ÖPNV bewirken. Wichtig sind daher die Bestrebungen des AVV im Rahmen des ETC-Projektes die vertrieblichen Hürden im grenzüberschreitenden ÖPNV zu verringern. Aus Sicht der Fahrgäste sind aber insbesondere die verkehrlichen Angebote von großer Bedeutung. Warum in einen niederländischen Schnellbus mit Ziel Aachen Hbf. bzw. Innenstadt auf der gesamten Achse Vaals-Innenstadt an keiner Haltestelle zugestiegen werden kann, ist den Fahrgästen kaum zu vermitteln.
Neben dem aktuellen Antrag liegen weitere Anfragen aus dem politischen Raum vor. Zuletzt wurde im Rahmen der Beratung zu den Fahrplanmaßnahmen 2017 in der Bezirksvertretung Laurensberg der Wunsch geäußert, dass über einen Halt der Schnellbusline 350 an der Haltestelle Reutershag nochmals verhandelt werden solle. Gerade die Verbindung Steppenberg – Hauptbahnhof wurde in der Vergangenheit immer wieder als Direktverbindung gewünscht und könnte durch einen Arriva-Halt als Schnellbusanbindung geschaffen werden. Heute existiert die Anbindung nur durch einen zeitaufwändigen Umstieg.
Die Verwaltung empfiehlt daher, in Abstimmung mit den Partnern weitergehend zu prüfen, ob durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung Bedienungsverbote im grenzüberschreitenden Binnenverkehr aufgehoben werden können, um verkehrlich sinnvolle Angebote für die Fahrgäste zu entwickeln. Gleichwohl müssen bei diesen Überlegungen auch die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund soll bei den weiteren Gesprächen eine zeitlich befristete Pilotphase mit entsprechender Evaluation (Fahrgastzählungen, Fahrgastbefragungen, finanzielle Auswirkungen) geprüft werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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