Entscheidungsvorlage - FB 01/0488/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeister).
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Von den Fraktionen bzw. Ratsmitgliedern wurden mehrere Ratsanträge innerhalb der in § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat benannten Frist eingereicht, die als Anlage beigefügt sind.
 

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Anlagen

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