Entscheidungsvorlage - FB 45/0566/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanentwurf 2019 einschl. Finanzplanung bis 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/110.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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04.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 inklusive der Veränderungsnachweisung sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2019 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2022 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Haushaltsplanentwurf 2019 einschließlich des Finanzplanes bis 2022 wurde am 10.10.2018 in den Rat eingebracht. Die den Jugendbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.
Seitens des Kinder- und Jugendausschusses sind die Produkte
050203 Unterhaltsvorschuss
060101 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
060201 Förderung von Kinder- und Jugendarbeit
060301 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien
zu beraten.
Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2019 zwischen dem 28.11. und dem 05.12.2018. Die Jugendhilfe betreffenden Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.
Die Veränderungsnachweisungen zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird ebenfalls nachgereicht.
Ferner sind beigefügt eine Auflistung der inzwischen eingegangenen Anträge freier Träger, welche die haushälterischen Auswirkungen und Einschätzung der Verwaltung aus fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beinhaltet, sowie die jeweiligen Anträge der freien Träger selbst.
Losgelöst hiervon haben die fachliche und die betriebswirtschaftliche Prüfung der Anträge folgende Ergebnisse hervorgebracht:
- Fachliche Einschätzung
Aus fachlicher Sicht können alle Anträge nachvollzogen werden.
- Betriebswirtschaftliche Prüfung
Aufgrund der Geringfügigkeit der Preissteigerung im Sachkostenbereich auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Durchschnitt 2012-2017: 1,15 %) wurde in der betriebswirtschaftlichen Prüfung die prozentuale Abweichung der Tarifentwicklung TVöD zur Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse nach Leistungsvereinbarung (2012-2018) zugrunde gelegt, auch vor dem Hintergrund, dass in den gezahlten Betriebskostenzuschüssen bereits Sachkostenanteile enthalten sind.
Nach dieser Berechnungsgrundlage konnte bis auf folgende Anträge alle nachvollzogen werden.
Für folgende Anträge ist dies nur anteilig der Fall:
- Nr. 5: Jugend Aachen Nord-West – Offenes KiJuZe CUBE
- Nr. 6: DKSB – Abenteuerspielplatz „Kirschbäumchen“
- Nr. 11: DKSB – Projekt Robert-Koch-Straße (Erhöhung Zuschuss für Pädagogenstelle)
- Nr. 22: DKSB – Müttercafé
- Nr. 25: SKF – Guter Start ins Leben
Der Antrag des SKF für den Bereich der Vormundschaften/ ehrenamtlichen Vormundschaften (Nr. 17 + 18) sowie der nachgereichte Antrag des Stadtsportbundes für das Projekt Tag-/ Nachtaktiv (Nr. 30) können hingegen betriebswirtschaftlich nicht nachvollzogen werden.
Der seitens der AGOT gestellte Antrag und damit die grundsätzliche Änderung des Finanzierungsmodelles für die Offenen Türen in der Stadt Aachen konnte aufgrund des Umfanges der hierfür erforderlichen Datenerhebung bislang noch nicht endgültig bewertet werden.
Zu näheren Auskünften steht die Verwaltung in der Sitzung zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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69,7 kB
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51,7 kB
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25,8 kB
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95,7 kB
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54,5 MB
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403,5 kB
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