Kenntnisnahme - FB 56/0232/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum Projekt „Altengerechtes Quartier Westparkviertel“ zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Projekt „Altengerechtes Quartier Westparkviertel“ wurde im September 2017 ein Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Aachen und dem Altenheim St. Elisabeth (am Westpark) gestartet. Das auf drei Jahre ausgelegte Projekt wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert und ist im damaligen Förderprogramm „Entwicklung altengerechter Quartiere“ verankert gewesen (Mittlerweile existiert dieser Förderkontext nicht mehr, alle genehmigten Projekte werden jedoch bis zum Projektende gefördert). Die Stadt Aachen hat die Fördermittel beantragt und leitet diese an den Kooperationspartner vor Ort (St. Elisabeth Altenheim) weiter. Im Rahmen des Projekts  hat das Altenheim die Quartiersentwicklerin Frau Marion Bergk eingestellt, die das Vorhaben im Westparkviertel umsetzt. Im Rahmen des Projekts wurde ein Quartiersbüro im Altenheim St. Elisabeth eingerichtet, das Frau Bergk leitet. Mit dem Westparkviertel wurde bewusst ein sehr gemischtes, heterogenes und innenstadtnahes Viertel zur Umsetzung ausgewählt, um das Thema „Alterung“ in all seinen Facetten beleuchten zu können.     

 

Beim Projekt „Altengerechtes Quartier“ werden Instrumente der Quartiersentwicklung mit den Herausforderungen des demographischen Alterungsprozesses verknüpft. Das Projekt im Westparkviertel ist ein Pilotprojekt für die Stadt Aachen, in dem die Auswirkungen und Erfordernisse des demographischen Alterungsprozesses auf Quartiers- und Nachbarschaftsebene beleuchtet und diesbezüglich Strategien sowie Maßnahmen entwickelt werden.

 

Mit dem Förderprojekt setzt Quartiersentwicklung an den Bedarfen verschiedener älterer Bevölkerungsgruppen an. Das Projekt hilft dabei, besser zu verstehen, was ein altengerechtes Stadtquartier und eine altengerechte Nachbarschaft ausmachen. Das schließt auch die Frage ein, welche Ansprüche eine ältere Gesellschaft „von morgen“ mit sich bringt. Denn beim Demographischen Wandel geht es nicht nur darum, dass die Stadtgesellschaft im Durchschnitt älter wird. Es geht auch um eine Veränderung der Ansprüche der älteren Bevölkerung. Die Individualisierung der Gesellschaft mit neuen und unterschiedlichen Lebensstilen und die Zuwanderung nach Deutschland macht die Gruppe der „Älteren“ zu einer mehr denn je heterogenen Gruppe, die in den Bereichen Freizeit, Begegnung, Mobilität, Kultur und Pflege sehr unterschiedliche Ansprüche an ihr Umfeld entwickelt. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, bedarf es konkreter Informationen als Planungsgrundlagen. Das Projekt soll daher einerseits Wissen über empirische Zugänge zu den Fragen rund um das „Älter werden“ generieren und andererseits konkrete Projekte mit der Bewohnerschaft in Gang setzen. Beispielsweise wurde bereits eine umfangreiche Befragung in Kooperation mit der Katholischen Hochschule umgesetzt. Aus den Ergebnissen dieser Befragung und darüber hinaus hat Frau Bergk schon zahlreiche Bürgerprojekte angestoßen und sensibilisiert für dieses wichtige Thema. Bei der Sozialkonferenz 2018 konnte Frau Bergk ihre ersten Erkenntnisse bereits in einem Workshop zu diesem Thema in eine breite Fachöffentlichkeit streuen.  

 

Das Projekt ist damit ein sehr gelungenes Beispiel für die Kooperation zwischen Sozialplanung und Trägern vor Ort. Für die Stadt unterstützt der Sozialplaner, Herr Dr. Otto, das gesamte Vorhaben und berät den Projektträger  zu den einzelnen strategischen Schritten. Durch den intensiven Austausch zwischen Sozialplanung und dem Projektträger können die Erkenntnisse aus dem Projekt effektiv in die Verwaltung und auch in andere Quartiere transportiert werden. Das „Altengerechte Quartier Westparkviertel“ läuft noch bis zum Sommer 2020 und hat ein Volumen von 163.112 Euro. hat. Etwa 40.000 Euro stellt das Altenheim St. Elisabeth als Eigenanteil zur Verfügung.

Frau Bergk berichtet in der Sitzung mündlich über die Erfahrungen aus der ersten Projekthälfte.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

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Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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