Kenntnisnahme - FB 20/0190/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Gesamtabschlusses 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Herr Eidams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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06.03.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 116 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Aachen vermitteln.
Der Gesamtabschluss besteht aus
- der Gesamtbilanz zum 31.12.
- der Gesamtergebnisrechnung und
- dem Gesamtanhang.
Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO ein Lagebericht und ein Beteiligungsbericht sowie gemäß § 47 GemHVO ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Des Weiteren ist dem Gesamtanhang gemäß § 51 GemHVO eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form hinzuzufügen.
Der Gesamtabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.
Der Gesamtabschluss 2014 wird wie bereits der Gesamtabschluss 2011 und wie die folgenden Gesamtabschlüsse bis einschließlich 2017 - vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses des Rats der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 27.02.2019 - auf der Grundlage der Erleichterungen des „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW.S.759) erstellt. Demnach sind gemäß § 1 die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 der Aufsichtsbehörde in der vom Oberbürgermeister bestätigten und vom Rat zur Kenntnis genommenen Entwurfsfassung erst im Rahmen der Anzeige des geprüften Gesamtabschlusses 2018 vorzulegen. Aus diesem Grund ist die Kenntnisnahme des beigefügten Gesamtabschlusses 2014 im Entwurf ausreichend.
Wie auch im Rahmen der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses, wird zur Aufarbeitung der rückständigen Gesamtabschlüsse in weitem Maße auf eine externe Beratung und Unterstützung durch die regio iT zurückgegriffen.
Der vorliegende Gesamtabschluss 2014 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:
Die Gesamtergebnisrechnung weist für das Jahr 2014 einen Fehlbetrag in Höhe von - 41.888.926,94 € aus. Damit hat sich der Gesamtjahresfehlbetrag im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 um rund 21,4 Mio. € verringert. Trotz rückläufiger Steuererträge und gleichzeitig steigender Transferaufwendungen im Bereich der sozialen Leistungen bei der Kernverwaltung konnte somit im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Ergebnisverbesserung erzielt werden. Dies ist überwiegend durch einen Anstieg der sonstigen ordentlichen Erträge aufgrund der Auflösung von Rückstellungen sowohl beim E.V.A-Konzern als auch bei der Kernverwaltung selbst zu begründen.
Der im Gesamtabschluss 2014 ausgewiesene Fehlbetrag wird im Folgejahr - analog zum Einzelabschluss - mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits im Gesamtabschluss 2013 mit der Verrechnung des anteiligen Jahresfehlbetrages 2012 vollständig aufgezehrt.
Die Bilanzsumme der Gesamtbilanz beläuft sich auf 3.383.573.514,59 €.
Das Eigenkapital beträgt 600.303.138,51 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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