Entscheidungsvorlage - B 03/0136/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt beschließt die geänderte Fassung des 6. Nachtrages zur Parkgebührenordnung.

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Vorlage vom 17.04.2018 (B03/0109/WP17) hat der Rat der Stadt mit der 5. Änderung der Parkgebührenordnung eine Befreiung von Parkgbühren für Elektrofahrzeuge beschlossen. Diese soll für maximal 2 Stunden unter Verwendung einer Parkscheibe gelten. Diese Regelung gilt als Testphase, befristet bis zum 31.05.2020.

 

Mit der  6. Änderung der Parkgebührenordnung (B03/0126/WP17) wurde jedoch im § 2 Abs. 1 die grundsätzliche Höchstparkdauer in Tarifzone 1 mit 60 Minuten festgelegt und gilt demzufolge auch für Elektrofahrzeuge. Eine derartige Einschränkung war jedoch nicht beabsichtigt.

 

Die Bekanntmachung des 6. Nachtrages der Parkgebührenordnung erfolgte bisher nicht, da aufgrund der Gebührenanpassung eine Umstellung der Parkscheinautomaten erforderlich war und diese erst in Kürze abgeschlossen sein wird.

Aus diesem Grunde kann der 6. Nachtrag der Parkgebührenordnung zum jetzigen Zeitpunkt noch ergänzt werden.

 

Ziffer I. des 6. Nachtrages zur Parkgebührenordnung wird wie folgt ergänzt:

 

Ergänzung des § 2 Abs. 1:

Hinter „Die Höchstparkdauer in Tarifzone I beträgt 60 Minuten.“ wird folgender Satz eingefügt:

Für Elektrofahrzeuge gilt abweichend hiervon eine Höchstparkdauer von 120 Minuten. § 1 Abs. 3 bleibt unberührt.


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...