Entscheidungsvorlage - FB 56/0252/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Stadtteilfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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02.05.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Stadtteilfonds, mit dem die Umsetzung kleinerer Projekte im Quartier und das damit verbundene Engagement von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Einrichtungen vor Ort unterstützt wird, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Erfolgsmodell in Aachen entwickelt.
Der Stadtteilfonds ist als finanzieller Zuschuss konzipiert. Er wird dann eingesetzt, wenn Quartiersprojekte nicht aus eigener Kraft finanziert werden können. Der Fonds unterstützt insbesondere im bottom-up-Prinzip initiierte Projekte mit dem Ziel, die Bürgerschaft zu aktivieren und miteinzubeziehen. Die umgesetzten Projekte stellen beispielsweise kleinere Aufwertungsmaßnahmen dar oder tragen zur Angebotsvielfalt (Beratung, Begegnung und Unterstützung) im Quartier bei. Die Umsetzung kleinräumiger Projekte unter Einbeziehung vieler Akteure stärkt dabei die räumliche Identifikation mit dem und die Zugehörigkeit zum Quartier, fördert Begegnung verschiedener Menschen sowie die Integration in Nachbarschaft und Quartier. Dieser Prozess unterstützt langfristig die positive Imagebildung des Quartiers, was besonders in den Quartieren mit besonderen Herausforderungen ein elementares Ziel ist.
Die Stadtteilkonferenzen spielen bei der Umsetzung des Konzepts „Stadtteilfonds“ eine entscheidende Rolle. Das Vorhandensein einer Stadtteilkonferenz ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Stadtteilfonds. Die Stadtteilkonferenzen sind zudem das erste vorgeschaltete Beratungsgremium, das über die Projektbewilligungen entscheidet. Nachdem die Stadtteilkonferenzen ein Projekt befürworten entscheidet bei kleineren Projekten der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nach den Richtlinien des Stadtteilfonds über die Bewilligung. Ab einer Fördersumme von 2.000 Euro wird der Antrag dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt.
Zu den geförderten Projekten zählen Aktionen wie Stadtteilfeste, Vortrags- und Informationsabende und sonstige Veranstaltungen wie Lesungen oder Ausstellungen sowie offene und kontinuierlich stattfindende Begegnungs- und Kommunikationsangebote im Sport-, Spiel- und Kulturbereich. Auch kleine Aufwertungs- und Verschönerungsaktionen im Wohnumfeld können gefördert werden (z.B. Büchertauschschränke). Des Weiteren können Bürgerwerkstätten oder Workshops zum Thema der Quartier-sentwicklung und die Erarbeitung von Befragungen durch den Stadtteilfonds unterstützt werden.
Wichtiges Kriterium bei den Projekten ist die Zugänglichkeit bzw. Offenheit der Angebote und der Einbezug der Bevölkerung.
Bei der Projektart und dem Projektzeitraum kann unterschieden werden in:
- einmalige Projekte und Veranstaltungen, zum Beispiel eintägige Einzelaktionen oder über einen kurzen Zeitraum stattfindende Aktionen/Projekte
- wiederkehrende Einzelaktionen, wie z.B. Stadtteilfeste
- regelmäßig und über einen längeren Zeitraum stattfindende Projekte, z.B. offene Kursangebote, wobei Projekte maximal für eine Dauer von 1 Jahr gefördert werden können
Entwicklung:
Erfreulicherweise konnte die Anzahl der Projekte, die durch den Stadtteilfonds gefördert wird, seit 2018 deutlich erhöht werden. Dies ist u. a. auf eine erhöhte Bewerbung der Fördermöglichkeiten durch die Abteilung Planung im FB 56 und eine Unterstützung des allgemeinen Quartiersmanagements bei der Antragstellung zurückzuführen. Im Jahr 2018 reichte erstmalig der Ansatz von 67.668 Euro für den Stadtteilfonds nicht mehr aus und musste durch andere Mittel aus den „sozialraumbezogenen Maßnahmen“ des FB 56 kompensiert werden. Die aktuellen Werte für das Jahr 2019 zeigen, dass auch in diesem Jahr die Mittel voraussichtlich ausgeschöpft werden:
Tab.: Entwicklung der Stadtteilfondsprojekte
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| 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019
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| Anzahl Stadtteil-konferenzen | 9 | 10 | 10 | 10 | 10 | 12 | 13 |
Nutzung des Stadtteilfonds zur Förderung von Projekten | Projektanzahl | 17 | 11 | 19 | 25 | 23 | 54 | 27 |
Fördersumme | 20.048 | 14.889[1] | 20.670 | 30.205 | 26.654 | 68.294 | 32.691 |
Im Jahr 2018 wurde eine neue Richtlinie zur Verteilung der Mittel aus dem Stadtteilfonds konzipiert (siehe Vorlage „Neue Richtlinie Stadtteilfonds“ Ausschuss 21.02.2019). Diese war nötig, da zum einen die Nachfrage nach den Mitteln durch die bereits bestehenden Stadtteilkonferenzen gestiegen ist und zum anderen 2018 die Stadtteilkonferenzen Burtscheid und Hörn/Königshügel/Muffet hinzugekommen sind, wodurch sich ein neuer Bedarf ergibt. Nach einem neuen Verteilungsschlüssel, der sich an die Einwohnerzahlen orientiert, wurde der Ansatz von 67.668 Euro (Sozialraumbezogene Maßnahmen) für den Stadtteilfonds auf die 11 Stadtteilkonferenzen verteilt (Die Stadtteilkonferenz Aachen-Nord hat im Moment keinen Zugang zum Stadtteilfonds, da im Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord ein Verfügungsfonds für das Gebiet existiert).
Parallel zur Neuaufstellung der Richtlinie gründete sich die Stadtteilkonferenz Eilendorf. Diese Stadtteilkonferenz ist bei der Neuverteilung der Stadtteilfondsgelder daher nicht berücksichtigt, hat aber bereits erste Bedarfe angemeldet. Ab voraussichtlich 2021 wird zudem auch die Stadtteilkonferenz Nord nach Auslaufen des Förderprogramms Soziale Stadt Bedarfe anmelden, da dann der Verfügungsfonds aus dem Förderprogramm nicht mehr zur Verfügung stehen wird.
Die Neugründung der Stadtteilkonferenz Eilendorf, der perspektivische Mittelbedarf der Stadtteilkonferenz Aachen-Nord und die deutlich erhöhte Nachfrage nach den Mitteln des Stadtteilfonds durch die bestehenden Stadtteilkonferenzen führen dazu, dass der bestehende Ansatz von 67.668 Euro nicht mehr ausreicht. Sind die Mittel ausgeschöpft, können gute Quartiersprojekte nicht mehr gefördert werden, was zumeist bedeutet, dass diese auch nicht umgesetzt werden können. Insbesondere in Forst/Driescher Hof und Ost/Rothe Erde, zwei Quartiere mit besondere Herausforderungen, haben sich die Projektanträge sehr deutlich erhöht. Auch im ersten Quartal 2019 setzt sich dieser Trend fort. Hier ist also mit einem konstant anwachsenden Bedarf zu rechnen. Der Bedarf der Stadtteilkonferenz Eilendorf liegt nach dem Verteilungsschlüssel bei ca. 7.800 Euro. Für Aachen-Nord müssten ab 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von 7.500 Euro eingeplant werden. Es wird vorgeschlagen, für die Haushaltsjahre 2020 ff. die entsprechenden Bedarfe einzuplanen.
[1] Ab dem 28.08.2014 galt eine Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung. Aufgrund dessen wurden 2 Stadtteilfonds-Anträge mit einer Antragssumme von insgesamt 2150,00 EURO abgelehnt. Weitere Anträge in diesem Jahr wurden entsprechend nicht mehr gestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Im laufenden Haushaltsjahr 2019 ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Für die Stadtteilkonferenz Eilendorf sind im Jahr 2020 7.800 Euro zusätzlich einzuplanen. Für Aachen-Nord sind ab 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von 7.500 Euro einzuplanen. Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung angemeldet.