Kenntnisnahme - FB 56/0253/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

2016 bis 2018

Im Frauen- und Kinderschutzhaus Aachen stehen 10 Plätze für Frauen und 10 Plätze für Kinder zur Verfügung. Die Frauenhäuser in Aachen und Alsdorf haben einen Kooperationsvertrag. Die Frauenhäuser sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar und aufnahmebereit.

 

Anzahl der aufgenommenen Frauen und Kinder

Jahr

Frauen

Kinder

Gesamt

2016

42

44

86

2017

54

50

104

2018

53

49

102

 

Belegungsquote

Jahr

Belegungsquote

2016

94,78 %

2017

74,38 %

2018

91,79 %

 

Aufenthaltsdauer der Bewohnerinnen

Jahr

Bis zu 7 Tage

Bis zu 1 Monat

Bis zu 3 Monaten

Bis zu 6 Monaten

Bis zu 1 Jahr

Länger als 1 Jahr

2016

8

7

9

14

2

2

2017

9

7

17

17

3

1

2018

9

14

10

16

4

0

 

Abgewiesene Frauen - Gründe

Jahr

Überbelegung

Fehlende Kostenzusage

Sonstige Gründe

insgesamt

2016

44

0

53

97

2017

30

0

45

75

2018

58

0

51

109

 

Sonstige Gründe sind psychische Erkrankungen, Obdachlosigkeit, Suchterkrankungen, keine Selbstversorgung möglich, ältere Söhne, Haustiere usw.

Es ist statistisch nicht erfasst, aus welchem Wohnort die wegen Überbelegung abgewiesenen Frauen kommen. Anfragen kommen aus allen Teilen Deutschlands. Mit Hilfe von online zugänglichen Plattformen- wie z.B. die Online Plattform „Frauen-Info-Netze.de“ - die eine Übersicht über freie Frauenhausplätze gewähren, wird den schutzsuchenden Frauen und den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser das Auffinden eines Schutzplatzes erleichtert. Auch einige andere Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen und Rheinland-Pfalz haben entsprechende online Plattformen. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser informieren zudem die schutzsuchenden Frauen über die Rechte, mit denen sich Frauen gegen häusliche Gewalt wehren und sich und ihre Kinder vor weiterer Gewalt schützen können. Zum einem sind dies die Möglichkeiten der Polizei zum Schutz für Betroffene und gegen Gewalt. Zum anderen sind es zivilrechtliche Möglichkeiten zum Schutz vor weiteren Gewalttätigkeiten, z.B. Wegweisung des Täters und weitere rechtliche Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes. Selbstverständlich werden zur wohnortsnahen Unterstützung und Begleitung die Kontaktdaten von Fachberatungsstellen vermittelt. Die vorübergehende Unterbringung in der Notaufnahmestelle bei häuslicher Gewalt des Elisabeth-Fry-Hauses Köln in der Trägerschaft der Diakonie bietet zudem kurzfristigen Schutz bis zur Aufnahme in einem Frauenhaus.

 

Neue eigene Wohnung nach Frauenhausaufenthalt

 

Jahr

Anzahl Frauen

Anteil in %

2016

20

47,62 %

2017

29

53,7 %

2018

24

45,28 %

 

Im Jahr 2018 bezogen 45,28 % der Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt eine neue eigene Wohnung. In den meisten Fällen gestaltete sich die Suche nach einer Wohnung sehr schwierig und langwierig. Zu Verbesserungen kam es im Jahr 2018 in der Vermittlung von Wohnungen an Frauenhausbewohnerinnen durch das Wohnungsamt der Stadt Aachen. Dagegen kam es nicht zur Vermittlung von Wohnungen durch die Gewoge.

 

Situation in Frauenhäusern bundesweit

Gemäß der Istanbul-Konvention soll ein Frauenhausplatz je 7.500 Einwohnern zur Verfügung stehen. In Deutschland gibt es 6.400 Plätze für Frauen, es müssten 21.000 Betten sein. Es stehen also nur 1/3 der benötigten Plätze zur Verfügung. Die Versorgung mit Frauenhausplätzen ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich.

 

Berechnung für die Stadt Aachen/ für die StädteRegion Aachen

Würde man diese Berechnung auf die Stadt Aachen anwenden, fehlen 23 Plätze für Frauen. In der StädteRegion würden nach dieser Berechnung 56 Plätze fehlen.

 

Handlungsbedarf Ausweitung von Frauenhausplätzen

Trotz dieser Berechnungen und der hohen Anzahl der wegen Überbelegung abgewiesenen Frauen sehen die beiden Träger der Frauenhäuser SkF und Diakonisches Werk zur Zeit den größten Handlungsbedarf in der Versorgung der Frauenhausbewohnerinnen und deren Kinder mit Wohnraum im Anschluss an den Frauenhausaufenthalt und nicht in der Ausweitung der Frauenhausplätze, die übrigens in beiden Häusern räumlich und finanziell nicht möglich ist.

Aufgrund der stark angestiegenen Aufenthaltsdauer von Frauen und Kindern muss über neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit kommunaler Wohnungsvermittlung nachgedacht werden. Eine Bereitstellung passender und bezahlbarer Wohnungen würde die Aufenthaltsdauer in den Frauenhäusern verkürzen und damit zu mehr Kapazitäten zur Aufnahme von Frauen und Kindern führen.

Die Schaffung von Übergangslösungen (Second-Stage-Wohnen, Projekt Wohnraumbeschaffung durch Kooperation, Schutzwohnungen, Wohngemeinschaften) könnte eine Option zur Entspannung der Situation in den beiden Frauenhäusern Aachen und Alsdorf sein.

Für die Frauen und Kinder muss allerdings der Umzug aus dem Frauenhaus in eine eigene Wohnung die erste Option bleiben.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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