Entscheidungsvorlage - FB 01/0562/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Stadtwahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis entsprechend der Anlage 26 Europawahlordnung fest.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Am 26.05.20197 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Gemäß § 18 Abs. 2 des Europawahlgesetzes (EuWG) in Verbindung mit § 69 Abs. 2 Satz 2 der Europawahlordnung (EuWO) stellt der Stadtwahlausschuss

 

  1. die Zahl der Wahlberechtigten,
  2. die Zahl der Wähler,
  3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
  4. die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen

 

fest.

 

Gemäß § 69 Abs. 2 Satz 3 EuWO ist der Stadtwahlausschuss berechtigt, Feststellungen des Wahlvorstandes zu berichtigen und dabei auch über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend zu beschließen. Ungeklärte Bedenken vermerkt er in der Niederschrift, § 69 Abs. 2 Satz 4 EuWO.

 

Im Anschluss an die Feststellung gibt der Stadtwahlausschuss das Wahlergebnis mit den in § 69 Abs. 2 Satz 2 EuWO bezeichneten Angaben mündlich bekannt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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