Entscheidungsvorlage - A 61/0217/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Ortsumgehung Aachen/ Eilendorf im Zuge der L 221 mit Anschluss an die A 44hier: Linienbestimmungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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25.10.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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26.10.2005
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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17.11.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht
der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Variante „C“ zu
beschließen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Verkehrsausschuss die Verwaltung
zu beauftragen, dass diese mit dem Landesbetrieb Straßenbau Kontakt aufnimmt,
um entlang der Trasse einen kombinierten einseitig gelegenen Zweirichtungsfuß-
und Radweg anzulegen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Variante „C“ zu
beschließen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Verkehrsausschuss die Verwaltung
zu beauftragen, dass diese mit dem Landesbetrieb Straßenbau Kontakt aufnimmt,
um entlang der Trasse einen kombinierten einseitig gelegenen Zweirichtungsfuß-
und Radweg anzulegen.
In diesem Zusammenhang bekräftigt die Bezirksvertretung
Aachen- Brand nochmals ihren Beschluss vom 22.01.2003, wonach die L 221n in
Form eines Kreisverkehres an das vorhandene Straßennetz ( Debye- / Nordstraße)
anzubinden ist.
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis. Er beschließt, im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens für die
Stadt Aachen die Linie „C“ als Vorschlag für das Planfeststellungsverfahren
weiter zu verfolgen.
Er beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit dem
Landesbetrieb aufzunehmen und mit ihm zu verhandeln, dass dieser
a)
entlang der Trasse einen
kombinierten einseitig gelegenen Zweirichtungsfuß- und Radweg anlegt und
b) entsprechend dem Beschluss
vom 13.03.2003, wonach die L 221n in Form eines Kreisverkehres an das
vorhandene Straßennetz (Debye-/ Nordstraße) anzubinden ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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38,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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305,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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377 kB
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6
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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