Kenntnisnahme - B 03/0143/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag Nr. 449/17 gilt damit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ratsantrag Nr. 449/17:

Standort für eine neue Innenstadtturnhalle unter Hans-Sterken-Platz

Antrag der Fraktion Die Grünen vom 11.02.2019

 

 

Mit vorliegendem Ratsantrag wird die Verwaltung beauftragt, eine Vorstudie für eine unterirdisch gelegene Innenstadt-Turnhalle unter dem Hans-Sterken-Platz (Vorplatz ev. Annaschule) in Auftrag zu geben und den Fachausschüssen in 2019 vorzustellen.

 

Unbestritten besteht seit vielen Jahren im Innenstadtbereich ein Defizit an Sportstätten. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage des Fachbereiches Sport FB52/0117/WP17 Sporthallen in der Aachener Innenstadt, -Tagesordnungsantrag GRÜNE Fraktion vom 27.05.2019- verwiesen.

Vor diesem Hintergrund ist jeweder Standort auf seine Machbarkeit zu prüfen. Dabei sind die unterschiedlichsten fachlichen Aspekte einzubeziehen.

Eine erste verwaltungsinterne Prüfung für den in Rede stehenden Standort kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Gebäudemanagement:

 

Das zur Verfügung stehende Grundstück ist -rein flächenmäßig betrachtet- ausreichend groß für eine Einfach-Turnhalle. Alle Mehrfachhallen sind zu groß und weisen eine erheblich größere Bauhöhe auf. 1,5 Meter mehr an lichter Höhe bedingen größere statische Konstruktionshöhen und größere Spannweiten.

Eine Einfach-Turnhalle hat eine Bauhöhe von 7 Metern.  Eine  eventuelle "unterirdische Turnhalle" wird nie in Gänze unterirdisch sein können. Ein Teil wird immer, schon zur Erschließung, oberirdisch sein müssen. Gebaute Beispiele "unterirdischer Hallen" sind in der Regel zur Hälfte in den Boden eingelassen, die andere Hälfte bleibt oberirdisch. Gggls.

könnten notwendige Stellplätze auf dem Dach vorgehalten werden. Eine Begrünung würde damit weitgehend entfallen.

 

Kritisch ist eine Ersteinschätzung des Fachbereiches Umwelt aus unterschiedlichen Aspekten:

 

Wasser, Thermalwasser:

Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde ist eine Zweifachturnhalle mit einer Tiefe von 10 m an dieser Stelle nicht mit dem Thermalwasserschutz vereinbar.

Ob eine Einfachturnhalle mit einer Tiefe von 7 m unter Berücksichtigung des Thermalwasserschutzes möglich wäre, ist zumindest recht skeptisch zu bewerten. Hierfür wären umfassende hydrogeologische Untersuchungen im Vorfeld durch ein renommiertes Gutachterbüro notwendig (Machbarkeitsstudie). In einer solchen Studie müssten neben den darstellenden Untergrund- und Fließverhältnissen auch bautechnische Lösungen aufgezeigt werden, um bauzeitliche und dauerhafte Änderungen in den Fließverhältnissen sowie im hydrochemischen Regime auszuschließen.

 

Boden:

Hier werden vorlaufende Altlastenuntersuchungen erforderlich. Ob an dem Standort in den 1860er Jahren eine Tuchfabrik existierte ist fraglich. Vor der Parkplatznutzung ab ca. 1954 existierte nach alten Adressbüchern eine Autoreparatur-Werkstätte. Die Verdachtsmomente reichen für eine Einstufung als Verdachtsfläche nicht aus.

Es ist eine größere innenstadttypische Auffüllung u.a. auch mit alten Fundamenten zu erwarten, da die heutige Parkplatzfläche früher bebaut war und nach dem Krieg durch Einebnung entstanden ist.

 

Empfehlung: Bestimmung von Entsorgungsmöglichkeiten im Rahmen eines vorlaufenden Baugrundgutachtens.

 

Grün, Bäume, Klima

Der Hans-Stercken-Platz wird zur Zeit als Parkplatz mit 34 PKW-Stellplätzen genutzt. Ca. 550 qm sind zur Zeit unversiegelt und mit 15 Bäumen bewachsen. Davon fallen12 Bäume, vornehmlich Hainbuchen, unter die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen und zeigen eine gute Vitalität.

Durch den Bau einer unterirdischen Halle wird dieser Baumbestand voraussichtlich an dieser Stelle ersatzlos entfallen. Auf dem Dach der Turnhalle ist ein Anpflanzen großkroniger Bäume nicht möglich.

 

Aufgrund der prognostizierten Temperaturerhöhungen ist künftig innerstädtisch mit größer werdenden „Hitzeinseln“ zu rechnen, insbesondere, wenn der Kaltluftstrom aus den Grünfingern sich schon zuvor auflöst. Eine gewisse, kleinräumige Linderung innerhalb dieser Hitzeinseln kann nur durch Grünstrukturen vor Ort erzielt werden, wie auf dem Hans-Stercken-Platz vorhanden. Eine Ersatzpflanzung im Außenbereich der Stadt bietet hier keine Abhilfe. Das Grünvolumen allein der bestehenden 15 Bäume beträgt zur Zeit zusammen 330 m³ (ein durchschnittlicher Stadtbaum hat 22 m³ Grünvolumen (Äquivalent von 2200 m² Rasenfläche bei 15 cm Höhe).

Ebenso lässt sich aus dem Freiraumkonzept „Die grüne Krone“ ablesen, dass die  Anwohner im Umfeld mit öffentlichen Grünflächen unterversorgt bzw. nicht versorgt sind.

Diese Argumente sprechen eher für eine Entsiegelung und ökologische Aufwertung des Platzes.

 

Fazit aus Umweltgesichtspunkten:

Auf Grund des Thermalwasserschutzes und dem Verlust wichtigen innerstädtischen Grüns und aus stadtklimatischer Sicht wird der Bau einer unterirdischen Sporthalle am Hans-Stercken-Platz vom FB Umwelt äußerst kritisch gesehen.

 

Planungsrechtlich:

Für den Bereich Hans-Stercken-Platz liegt der Bebauungsplan Nr. 449 / 449 I vor, der aber Rechtsmängel aufweist und nicht mehr angewendet wird. Das bedeutet, dass sich geplante Vorhaben gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen müssen.

Der Neubau einer unterirdischen Turnhalle liegt innerhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche (Parkplatz). Um Baurecht zu schaffen und eine Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen, müssen zunächst zahlreiche Fragen geklärt werden, wie z.B.

- Umweltauswirkungen

- verkehrliche Auswirkungen und Stellplätze

- Standort eines Zugangsgebäudes

- Lage und Abmessungen der Halle

 

Aus Sicht von FB 61/200 wären zunächst diese Fragen zu beantworten, um anschließend entscheiden zu können, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.

 

Verkehrliche Aspekte:

 

Der Hans-Stercken-Platz liegt sich in der Bewohnerparkzone G+L und bietet heute Platz für 34 bewirtschaftete Parkstände.

Aufgrund der unmittelbaren Lage am signalisierten Knoten Annastraße / Löhergraben / Alexianergraben sollten Fragen zur Erschließung, zum Stellplatzbedarf und zu den zu erwartenden Verkehrsmengen im Rahmen eines erforerlichen Verkehrsgutachtens gutachterlich untersucht werden.

 

Archäologie:

 

Das o.g. Plangebiet liegt im direkten Verlauf der jüngeren Aachener Stadtumwehrung (sogenannter Barbarossamauer) aus dem 12. Jahrhundert. Im Osten des Grundstücks ist ein Rest der Stadtmauer obertägig erhalten. Es ist davon auszugehen, dass die nördliche Begrenzung des Platzes, ehemals Teil der Jesuitenstraße, dem Verlauf der Stadtmauer folgt, während der Platz selbst auf dem Gelände des verfüllten Stadtgrabens liegt.

Demnach ist davon auszugehen, dass sich im o.g. Bereich zwar Teile der Stadtumwehrung erhalten haben, diese jedoch teilweise durch Gebäude des 19. Jahrhunderts zerstört wurden. Insbesondere an der nördlichen Grenze ist mit der Stadtmauer selbst sowie der Escarpe des Stadtgrabens zu rechnen, während der Großteil des Platzes vornehmlich und soweit nicht gestört aus dessen Verfüllung bestehen dürfte.

Im Plangebiet werden also mit hoher Wahrscheinlichkeit archäologisch bedeutsame Funde und Befunde (Bodendenkmäler) vermutet.

 

Unter Berücksichtigung aller dargestellten Kriterien empfiehlt die Verwaltung von einer tiefergehenden Machbarkeitsstudie für diesen Standort abzusehen.


 

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Anlagen

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