Entscheidungsvorlage - FB 61/1137/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtteilplatz an der Lothringerstraße (zw. Alfons- und Friedrichstraße)hier: Umgestaltung im Zusammenhang mit Radvorrangroute und Premiumfußweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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11.09.2019
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30.10.2019
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Unterbrochen
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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10.10.2019
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14.11.2019
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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31.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt die Entwurfsplanung für den Stadtteilplatz an der Lothringerstraße (zw. Alfons- und Friedrichstr.) zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung den Planungsbeschluss für die Umgestaltung des Stadtteilplatzes zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation zu beauftragen. Die Ergebnisse sollen in einer Vorlage für einen Ausführungsbeschluss münden.
Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung für den Stadtteilplatz an der Lothringerstraße (zw. Alfons- und Friedrichstr.) zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung den Planungsbeschluss für die Umgestaltung des Stadtteilplatzes zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation zu beauftragen. Die Ergebnisse sollen in einer Vorlage für einen Ausführungsbeschluss münden.
Der Mobilitätsausschuss fasst auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung den Planungsbeschluss für die Umgestaltung des Stadtteilplatzes an der Lothringerstraße (zw. Alfons- und Friedrichstr.) und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation. Die Ergebnisse sollen in einer Vorlage für einen Ausführungsbeschluss münden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Lothringerstraße zwischen der Oppenhoffallee und der Wilhelmstraße ist Bestandteil der derzeit in Planung bzw. Umsetzung befindlichen Rad-Vorrang-Route Aachen 1 und des Fußgängerpremiumweges 3.
Um diese in dem Luftreinhalteplan bzw. dem Innenstadtkonzept 2022 definierten Maßnahmen auch außerhalb des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ umzusetzen, wurde die Umgestaltung im Förderprojekt „#AachenMooVe! – Modellstadt ohne Emissionen im Verkehr“ im Rahmen des Förderprogramms „KommunalerKlimaschutz.NRW“ des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen verankert. Im Zuge dessen soll ebenfalls der räumlich angrenzende und funktional integrierte Stadtteilplatz entsprechend der Ziele des Innenstadtkonzeptes 2022 sowie des Klimafolgen-Anpassungskonzeptes neu gestaltet werden.
Die im Folgenden näher erläuterte Entwurfsplanung für den Stadtteilplatz in der Lothringerstraße (zw. Alfons- und Friedrichstr.) war bereits Bestandteil der gemeinsamen Vorlage zur „Lothringerstraße zwischen Oppenhoffallee und Wilhelmstraße“ (Vorlage-Nr. FB 61/1238/WP17) und wurde im Mobilitätsausschuss am 27.06.2019, in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 03.07.2019 sowie im Planungsausschuss am 11.07.2019 vorgestellt.
Der Mobilitätsausschuss hat am 27.06.2019 die Verwaltung unter Berücksichtigung des Beschlussvorschlags der Koalition aus den Fraktionen CDU und SPD mit folgendem Planungsauftrag für die Lothringerstraße beauftragt:
- Abschnitt A: Variante 3b (einseitiges Parken)
- Abschnitt B: Variante 1b (Fahrradstraße, KFZ frei)
- Kreuzung Lothringerstraße – Wilhelmstraße: Linksabbieger bleibt, Rechtsabbieger fällt weg
- Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung Wilhelmstraße in beiden Abschnitten
Die fertige Planung ist dem Mobilitätsausschuss und den zuständigen Gremien zur Fassung des Baubeschlusses vorzulegen.
Hinsichtlich der Umgestaltung des Lothringer Platzes wird die Verwaltung gebeten, die Planungen zur weiteren Beschlussfassung erneut im Ausschuss vorzustellen.
Entsprechend des Beschlusses des Mobilitätsauschusses vom 27.06.2019 sind in der folgend dargestellten Entwurfsplanung die beschlossenen Varianten-Querschnitte für die Lothringerstraße (Fahrradstraße) berücksichtigt.
Rahmenbedingungen und vorliegende Konzepte
Innenstadtkonzept 2022
Bei der künftigen Entwicklung des öffentlichen Raums in der Aachener Innenstadt liegt der Schwerpunkt auf der weiteren gestalterischen und funktionalen Aufwertung von Straßen, Plätzen und Freibereichen. Zentrale Ziele sind eine stärkere Durchgrünung zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die Reduzierung der Flächenversiegelung als wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas. Im Innenstadtkonzept heißt es dazu konkret: „Für die Innenstadt stehen neben der Entwicklung und Wiederherstellung von Luftleitbahnen die Entsiegelung und Begrünung (von großflächig versiegelten Flächen) im Vordergrund. Die verstärkte Pflanzung von Straßenbäumen in der Innenstadt nimmt Bezug auf die Projektidee ‚10.000 neue Stadtbäume‘ des Masterplans*2030“ (Stadt Aachen (2015): Innenstadtkonzept 2022, S. 130).
Klimafolgen-Anpassungskonzept (2014) – hier: Bereich Stadtteilplatz Lothringerstraße
Die Notwendigkeit zur Anpassung an veränderte Klimabedingungen ist in der Kernstadt Aachens aufgrund der Talkessellage besonders hoch. Das Klimafolgen-Anpassungskonzept der Stadt Aachen (2014) nennt dazu konkrete Handlungserfordernisse und formuliert geeignete Anpassungsmaßnahmen. Laut Anpassungskonzept liegt der Stadtteilplatz in der Lothringerstraße aktuell in einem Bereich mit einem doppelten Belastungsschwerpunkt durch Wärme- und Feinstaubbelastung (Stand 2010-2013). Eine Zunahme der Belastung – insbesondere der Temperatur – wird für 2030 prognostiziert. Ein wesentlicher Grund für die klimatische Einschränkung ist, dass der Kaltluftstrom aus den Bachtälern im Süden Aachens in Hitzeperioden hier bereits verebbt ist und nur durch lokale und kleinräumige Kompensationsmaßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Im Anpassungskonzept werden dafür u.a. Entsiegelung und Begrünung von großflächig versiegelten Flächen und Schaffung von Beschattungssystemen vorgeschlagen (vgl. Stadt Aachen (2014): Klimafolgen-Anpassungskonzept, S. 49 und Pläne).
Abb. 1-2: Klimafolgen-Anpassungskonzept (2014): Auszug aus Plan 6 – Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen (li.), Anpassungsmaßnahmen, Beispielhafte Umsetzung, S. 49 (re.)
Vorlage FB 61/1137/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.08.2019 Seite: 1 / 10
Entwurfsplanung „Stadtteilplatz“
Der integrierte Stadtteilplatz liegt am geplanten Premiumfußweg Nr. 3 vom Zentrum zum Zielpunkt Frankenberger Park. Entlang dieser Fußgängerroute soll der Platz künftig eine Pocket-Grünfläche mit verbesserter Aufenthalts- und Grünqualität bieten. Der Platzbereich von derzeit ca. 1650 qm (inkl. Nebenfahrbahn) bedarf einer zeitgemäßen Neuordnung. Die Maßnahme beinhaltet die Vergrößerung des Platzes als Aufenthaltsmöglichkeit auf ca. 1885 qm, die Entsiegelung und Ergänzung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Erhöhung des Grünanteils (Pflanzbeete) als Erweiterung der „Klimaschutzinseln“ Richtung Innenstadt (Reduz. Hitzeinseln).
Eine erhöhte Aufenthaltsqualität soll außerdem durch Bänke und einen Spielpunkt (auch für die am Platz ansässige Kita „Seemöve“) sowie die Neuordnung und Komprimierung von Anliegerparken und Sammelcontainern (s. Anlagen 1 und 2) angestrebt werden.
Die Maßnahme erfolgt in Ergänzung zu den Konzepten „Premiumwege – 10 Wege ins Aachener Stadtgrün“ und „Rad-Vorrang-Routen in Aachen“ sowie zum „ExWoSt“ Förderprogramm zur aktiven Nahmobilität im Suermondtviertel - ein Viertel in Bewegung“. Insbesondere die geplante Rad-Vorrang-Route in der Lothringerstraße wird die Attraktivität des Viertelstandortes noch erhöhen.
Abb. 3: Lageplan Stadtteilplatz – Bestand, Planungsbereich pink hinterlegt (= ca. 1885 qm), Darstellung genordet und maßstabslos
Abb. 4: Entwurfsplanung Stadtteilplatz, Darstellung genordet und maßstabslos
Verkehrsplanung: Straßenquerschnitt und Parken
Im Bestand wird der Platzbereich zwischen Alfons- und Friedrichstraße durch eine Nebenfahrbahn in zwei Teilbereiche getrennt. Neben dieser Einbahnstraße wird er auch durch eine hohe Anzahl von Parkplätzen an den Rändern und im Kernbereich entlang der Nebenfahrbahn stark versiegelt und zum Parken genutzt. Darüber hinaus verstellen temporäre und dauerhafte Einbauten wie Sammelcontainer und eine Netzstation der Regionetz den eigentlichen Platz (vgl. Anlage 1).
Ziel der Gesamtplanung ist, den Grünanteil und die Aufenthaltsqualität auf dem Platz und im Wohnumfeld zu erhöhen sowie die Fußwege attraktiver zu gestalten. Um dies erreichen zu können, ist eine Umorganisation des fließenden und ruhenden Verkehrs erforderlich: In der Planung sollen die Nebenfahrbahn und die im Kernbereich befindlichen 16 Parkplätze zurückgebaut werden. Hierdurch kann ein tatsächlicher Quartiersplatz mit hoher Aufenthaltsqualität und Grünanteilen geschaffen werden.
Entsprechend des Beschlusses des Mobilitätsauschusses vom 27.06.2019 soll die Lothringerstraße im Abschnitt zwischen der Wilhelmstraße und der Oppenhoffallee zur Fahrradstraße umgestaltet werden. Für die Umsetzung (entsprechend des im Mobilitätsauschuss beschlossenen Optimalmaßes) der Fahrradstraße auf Höhe des Stadtteilplatzes ist unter Berücksichtigung des Zwangspunktes „Bestandsbäume“ (sensibler Wurzelraum) und einer anzustrebenden Gehwegbreite von mindestens 2,50 m (Premiumfußweg) der Wegfall der 11 Parkplätze an der südlichen Randseite des Platzes erforderlich. Durch die gewonnene Fläche können sowohl die Gehwege als auch die Baum- und Pflanzbeete verbreitert werden (s. Querschnitt Anlage 3). Dies würde eine Verbesserung der Barrierefreiheit sowie eine attraktivere Fußwegegestaltung mit sich bringen und demzufolge eine Stärkung der Fußgänger im Sinne der Premiumwege-Zielsetzung. Durch eine Verbreiterung der Pflanzflächen rund um die Bestandsbäume könnten außerdem teure Wurzelschutzbrücken vermieden und ein langlebiger Fortbestand der Bäume gesichert werden.
Durch eine qualitative Aufwertung des Straßenraums (Premiumfußweg und Rad-Vorrang-Route) und Erhöhung der Anzahl an Fahrradbügeln (um 7 Stk. auf insges. 15 Stk., u.U. nach Abstimmung noch mehr möglich) werden Anreize geschaffen, alternative Fortbewegungsarten (zu Fuß / mit dem Rad) zu wählen. Der Platz fungiert in Zukunft somit auch als „Rastplatz“ entlang der Fuß- und Radwegerouten ins Aachener Grün, steigert die Aufenthaltsqualität und trägt somit zur Wohnumfeldverbesserung bei.
Die erforderliche Fahrtrasse und Aufstellflächen für die Feuerwehr sind mit dieser im Vorfeld auf Grundlage der dargestellten Entwurfsplanung abgestimmt worden. Der gepflasterte Platzbereich vor der nördlichen Häuserzeile wird in Zukunft ausschließlich für die Anwohner der Häuser Nr. 81, 83, 85 und 89 (Zufahrten Garagen, s. Abb. 5 und 6) weiterhin überfahrbar bleiben.
Abb. 5: Übersichtsplan Parkplätze – Bestand (insgesamt 30 Parkplätze)
Abb. 6: Übersichtsplan Parkplätze – Planung (insgesamt 3 Parkplätze)
Grünplanung: Grünentwurf und Baumbilanz „Stadtteilplatz“
Durch schlechte Wuchsbedingungen (Versiegelung) sowie Miss- und Übernutzung (Übergehen, Fahrradabstellplatz und Hundeklo) sind die bestehenden Baumscheiben der 14 Bestandsbäume derzeit nicht als „Grünräume“ zu bezeichnen. Durch Bodenverdichtung können die entsiegelten Bereiche nicht als Rententionsräume (Wasserrückhalte- bzw.-speicherraum) fungieren. Ziel ist, die bestehenden Baumscheiben (Pflanzbeete) so aufzuwerten und vor Übernutzung zu schützen, dass ihr „Grün“ erweitert und dauerhaft gesichert wird. Die kleineren fünf Pflanzbeete sollen daher – wo es die Bestandswurzeln, - schächte und ‑leitungen erlauben – durch einen umlaufenden Betonsockel (Höhe 45 cm, Breite 50 cm), der gleichzeitig zum Sitzen einlädt (mit und ohne integrierter Sitzauflage), eingefasst werden. Die zwei großen Pflanzbeete im östlichen Platzbereich werden durch ein niveaugleiches Betonband eingefasst (50 cm breit). Um den Wurzelbereich der Bestandsbäume zu schonen, ist dieses Betonband nur punktuell (an Stellen außerhalb des Kronenbereiches) erhöht (45 cm hoch). Die Pflanzbeete sind dadurch zwecks Pflege direkt zugänglich (keine erhöhte Betoneinfassung/ kein Höhenunterschied zwischen Gehweg und Pflanzflächen).
Die östliche Platzfläche ist unter den Bestandsbäumen momentan weitestgehend versiegelt und der Oberflächenbelag insbesondere rund um die Baumscheiben in einem schlechten Zustand (s. Anlage 1). Die hohe Verdichtung ist den Bäumen nicht zuträglich. Dieser Teilbereich des Platzes soll durch eine großflächige Entsiegelung und Begrünung (Neupflanzung von Bäumen und flächige Begrünung) verbessert werden. Um gleichzeitig barrierefreie Querungen für Fußgänger zu erhalten, ist eine sensible Entsiegelung, die einen behutsamen Umgang mit den Bestandswurzeln verlangt (vorwiegend Handarbeit und u.U. Wurzelschutz-brücken), erforderlich. Dieses Vorgehen wurde im Rahmen einer Ortsbegehung mit dem Baumschutz abgestimmt und muss im weiteren Planungsprozess und einer Vorort-Prüfung weiter konkretisiert werden.
Neu hinzukommen sollen vier Bäume und rund 560 qm unversiegelte Fläche als naturnahe Grünfläche. Für die Pflanzbeete ist eine robuste Begrünung (Bodendecker und Stauden für den halbschattigen Bereich) vorgesehen, um den Pflegeaufwand für die Folgejahre so gering wie möglich zu halten.
Abb. 7: Übersichtsplan Grünbilanz (Bäume und Grünflächen), Bestand
Abb. 8: Übersichtsplan Grünbilanz (Bäume und Grünflächen), Planung
Möblierung und Inventar
Auf der bestehenden Platzfläche befinden sich derzeit zwei Bänke. Diese bilden im gesamten Platzbereich die einzige Möglichkeit zum Verweilen. Ziel ist es, die Aufenthaltsmöglichkeiten im gesamten Platzbereich zu erhöhen. Dazu beitragen sollen insgesamt fünf freistehende Bänke im östlichen sowie acht Bankauflagen (integriert in die Betoneinfassungen der Pflanzbeete) im westlichen Teil des Platzes. Die Sitzmöglichkeiten sind auf der Platzfläche so verteilt, dass unterschiedliche Blickrichtungen und Sitzgruppierungen in unterschiedlichen Verschattungsbereichen eingenommen werden können.
Im bestehenden Platzbereich befinden sich derzeit zwei Beleuchtungsmaste am nördlichen Platzrand, die durch Maste des aktuellen Standards ersetzt werden sollen. Um auch den Kernbereich des Platzes auszuleuchten, werden zusätzlich zwei Mastleuchten und vier Bodeneinbauleuchten (asymmetrisch in Richtung Grün einstellbar als Orientierungsleuchten mit einer geringen Lichtleistung) entlang des Fußweges an der Lothringerstraße eingebaut. Die Kommission „Barrierefreies Bauen“ hat gegen diese Art der Bodenleuchten keine Einwände (s. auch Abschnitt „Barrierefreiheit“ im Folgenden). Im Zuge der Ausführungsplanung werden Bedarf und technische Details geprüft.
Eine erhöhte Aufenthaltsqualität soll außerdem durch einen Spielpunkt (auch für die am Platz ansässige Kita „Seemöve“) im geschützten und beschatteten Innenbereich des Platzes erzeugt werden.
Die drei Glassammelcontainer bleiben erhalten, werden aber um ca. zwei Meter nach Osten entlang der Friedrichstraße verlegt. Lage und Details müssen im Zuge der Ausführungsplanung geprüft werden.
Barrierefreiheit
Die Entwurfsplanung wurde am 16.01.2019 der Kommission „Barrierefreies Bauen“ vorgestellt. Die Kommission begrüßt die vorgesehenen Maßnahmen für den Stadtteilplatz und weist auf folgende, in der weiteren Ausführungsplanung zu berücksichtigende Punkte hin:
- Bei der Detailierung und Materialwahl ist auf ausreichend Farbkontraste zu achten.
- Taktile Leitstreifen sollten platzumlaufend vorgesehen werden
- In Abhängigkeit bereits vorhandener Behindertenparkplätze und den allgemeinen Parksonderrechten von Schwerbehinderten wird der Bedarf weiterer Behindertenparkplätze im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft.
Weiteres Vorgehen und Zeitplanung
Es haben bereits erste Gespräche mit der am Platz ansässigen Kita „Seemöve“ stattgefunden. Die Kitaleitung begrüßt die Entwurfsplanung hinsichtlich der Erhöhung des Grünanteils auf dem Platz, der Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des integrierten Spielpunktes direkt vor der Kita-Haustür. Die Verwaltung wird die Abstimmung mit der Kita zur Frage, wie der Hol- und Bringverkehr zukünftig einrichtungsnah geregelt werden kann, fortsetzen. Weitere Meinungen und Anregungen von Akteuren (Anwohner, Geschäftstreibende) aus dem unmittelbaren Wohnumfeld des Platzes sollen zeitnah im Rahmen einer Bürgerinformation vor Ort gesammelt werden. Diese sollen dann nach Prüfung und Abwägung in die Ausführungsplanung einfließen.
Eine Umsetzung der oben vorgelegten Maßnahmen ist für die Jahre 2020-2021 vorgesehen.
Kosten und Finanzierung
Der Umbau der Lothringerstraße sowie des Stadtteilplatzes sind als Maßnahmen in das Arbeitspaket „Ausbau des Rad- und Fußverkehrsnetzes“ der Projektskizze #AachenMoove!“ im Wettbewerb „Emissionsfreie Innenstadt“ (Kommunaler.Klimaschutz.NRW) des Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen integriert worden. Der Wettbewerbsbeitrag der Stadt Aachen wurde vom Land NRW zur Förderung ausgewählt. Die Förderlaufzeit (3 Jahre) hat am 01.07.2019 begonnen. Der Fördersatz beträgt 80%.
Die Kostenschätzung für die Entwurfsplanung des intergierten Stadtteilplatzes liegt bei 940.000 €. Mittel hierfür stehen im Haushalt für die Haushaltsjahre 2020/2021 zur Verfügung bei PSP-Element 5-120102-000-11000-300-1 und 4-120102-077-8 "Stadtteilplatz Lothringerstraße (KKS)".
Die Folgekosten für Pflege und Unterhaltung der zusätzlichen Pflanzflächen, Bäume, des Spielpunktes und der Bankauflagen können erst im Rahmen der Ausführungsplanung konkret benannt werden. Für die Einplanung der Unterhaltungsmittel in den zukünftigen Haushalt ist FB 36 zuständig. Ansonsten wird der Pflege- und Unterhaltungsaufwand nicht wesentlich geändert, d.h. es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Die Bürgerinformation wird ohne finanzielle Auswirkungen durch die Verwaltung durchgeführt.
Die Planung ist nicht umlagefähig; KAG-Beiträge können von den Anliegern nicht erhoben werden.
Vorlage FB 61/1137/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.08.2019 Seite: 1 / 10
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