Entscheidungsvorlage - FB 11/0352/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung des Stellenplans 2019Einrichtung einer vollen Stelle zur technischen Sachbearbeitung im Bereich der Umweltvorsorgeplanung und Umweltberichte des Fachbereichs Umwelt (FB 36)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Herr Tönnes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2019 durch Einrichtung einer vollen Stelle zur technischen Sachbearbeitung im Bereich der Umweltvorsorgeplanung und Umweltberichte des Fachbereichs Umwelt (auszuweisen nach EG 13 TVöD).
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung und Bauberatung (FB 61/200), wurde zu Beginn des Jahres 2019 eine zusätzliche Stelle zur vermehrten Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren eingerichtet. Die damit angestrebte Beschleunigung der Verfahren liefe jedoch ins Leere, wenn die korrespondierende Personalkapazität beim Fachbereich Umwelt, Bereich Umweltvorsorgeplanung und Umweltberichte (FB 36/202) demgegenüber abnähme (eine bislang u. a. mit den Umweltberichten befasste überplanmäßigen Kraft aus der Personalreserve wird zum 31.08.2019 aus dem Dienst ausscheiden). Dabei geht es um für die Stadt bedeutende Planverfahren in der vorbereitenden sowie in der verbindlichen Bauleit- und in der Landschaftsplanung. Zwar ist FB 36 in diesen Verfahren nicht federführend, jedoch können ohne dessen Beiträge FNP-Verfahren, erst recht LP-Verfahren, aber auch zahlreiche B-Planverfahren nicht rechtssicher durchgeführt werden. Stellungnahmen, Umweltberichte oder sonstige Beiträge aus dem Umweltbereich bedürfen der Einzelstellungnahmen zu den einzelnen Umweltmedien, die koordiniert und aufeinander abgestimmt werden müssen. Schlussfolgerungen, Forderungen und Empfehlungen müssen ggf. harmonisiert und zusammengefasst und so in die jeweiligen Verfahren eingebracht werden. Dabei werden durch die hier vorgesehene zusätzliche Stelle gerade die komplexen und schwierigen Verfahren zu bearbeiten sein. Zum anderen wird die Stelle zur Vertretung des FB 36 in wichtigen interkommunalen und euregionalen Projekten benötigt. Es handelt sich aktuell um die Vertretung der Fachbereichsleitung im Projekt "Dreiländerpark", um die Wahrnehmung der Funktion als Ansprechpartnerin des FB 36 und der Stadt zur Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und der Gemeinde Kelmis im Kontext dort geplanter Aktivitäten (Bergbau zur Gewinnung von Zink und Blei), sowie die Koordination und Formulierung der Stellungnahmen zu Anfragen aus NL und Belgien (Structuurvisie Zuid-Limburg; Energievisie hinsichtlich unterirdischer Erdgasgewinnung, Fracking). Diese Aufgaben sind hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Stadtgebiet (Bergbau, Fracking) von großer Bedeutung.
Die mit dem planmäßigen Verfahren zur Aufstellung des jährlichen Stellenplans eingerichteten Stellen können stets erst nach der Genehmigung des Haushaltsplans durch die Bezirksregierung Köln tatsächlich bewirtschaftet werden. Zuletzt erfolgten diese Genehmigungen im Kalendermonat März des jeweiligen Jahres. Die tatsächliche Einrichtung der Stelle sowie die Genehmigung des Haushalts 2020 in ca. März 2020 unterstellt, ist mit einer Besetzung der Stelle dann keinesfalls vor Mitte des 2. Quartals, wahrscheinlich aber erst innerhalb des 3. Quartals 2020 zu rechnen. Aufgrund des Ausscheidens der bisher mit den Aufgaben befassten überplanmäßigen Kraft wird das Aufgabengebiet jedoch bereits ab dem 01.09.2019 vakant. Damit würde eine Lücke in der Aufgabenwahrnehmung von mindestens rund 9 Monaten - wahrscheinlich aber noch um mehrere Monate länger - entstehen, die mit den bestehenden Personalressourcen des Fachbereichs Umwelt nicht zu kompensieren ist. Anstatt der mit der oben erwähnten Stelleneinrichtung angestrebten Verfahrensbeschleunigung würde in der Folge de facto eine erhebliche Verlangsamung der Verfahren bzw. geradezu ein Verfahrensstau eintreten. Mit der vorgezogenen Stelleneinrichtung und in der Folge Stellenbesetzung soll dies soweit möglich vermieden werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 67.200 € | 67.200 € | 201.600 € | 273.000 € | 0 € | 0 € | ||||||||
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||||||
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 € | -71.400 € |
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| Deckung vorhanden | Deckung teilweise vorhanden |
Die Personalkosten werden auf Basis der aktuellen KGSt-Werte „Kosten eines Arbeitsplatzes 2018/2019“ nach EG 13 TVöD (91.000,00 €) berücksichtigt. Da eine Stellenbesetzung frühestens ab dem 01.01.2020 erwartet werden kann, werden die Personalkosten erst ab diesem Zeitpunkt berechnet. Derzeit ist für die Aufgabenwahrnehmung noch eine überplanmäßige Kraft eingesetzt (EG 12 TVöD, 30 Wochenstunden, 67.200 €). Dieser Einsatz und die zu Grunde liegende Beschäftigung werden in 2020 keine Fortsetzung erfahren, die Personalkosten sind jedoch bislang durchgängig im Personalkostenverbund eingeplant.
Ab 2020 werden die zusätzlichen Mittelbedarfe im Rahmen der Haushaltsplanung angemeldet.