Entscheidungsvorlage - FB 11/0354/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderung des Stellenplans 2019Befristete Einrichtung einer vollen Stelle im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung „Integration“ (FB 56/600) für das Aufgabengebiet „Wegweiser Online“ im Rahmen des Präventionsprogramms „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“.
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Frau Winkler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
18.09.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2019 durch die befristete Einrichtung einer zusätzlichen, nach S 12 TVöD SuE bewerteten Vollzeitstelle für das Aufgabengebiet „Wegweiser Online“ im Rahmen des Präventionsprogramms „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Integration (FB 56/600). Die Stelle ist mit einem kw-Vermerk 2022 zu versehen.
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Präventionsprogramm „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Möglichkeit geschaffen, um der Radikalisierung von (jungen) Menschen vorzubeugen. Nach Installation von Beratungsstellen in Bonn, Bochum und Düsseldorf in 2014 wurde auf Basis des Ratsbeschlusses vom 23.11.2016 die Beratungsstelle in der Stadt Aachen zum 01.03.2017 eröffnet unter der Voraussetzung, dass die Personalkosten zu 100% aus den Fördermitteln gedeckt werden. Die Beratungsstelle ist organisatorisch dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Integration (FB 56/600) zugeordnet. Die Stadt Aachen agierte zunächst als Auftragnehmerin im Rahmen eines Werkvertrages, welcher in vorliegender Form bis zum 30.11.2018 Gültigkeit hatte.
Parallel zu der Aachener Beratungsstelle wird die Aufgabe seit dem 01.09.2017 auch von der StädteRegion Aachen wahrgenommen.
Im Rahmen des eröffneten europaweiten Vergabeverfahrens des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen als Bietergemeinschaft eine gemeinsame Bewerbung zur Fortführung der Beratungsstelle eingereicht. Am 21.01.2019 erteilte das Land der Bietergemeinschaft den Zuschlag, verbunden mit der vertraglichen Auflage, dass die Federführung der Programmkoordination weiterhin bei Stadt Aachen, FB 56/600, liegt. Zudem ist das gesamte für die Aufgabenwahrnehmung notwendige Personal von der Stadt Aachen einzustellen und die Dienst- und Fachaufsicht, wie bisher, auszuüben.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bietergemeinschaft Stadt Aachen/StädteRegion Aachen wird über eine Leistungsbeschreibung geregelt. Zur Finanzierung der Beratungsstelle, sowohl hinsichtlich der Personalkosten als auch Sachkosten, stellt das Land einen Pauschalbetrag zur Verfügung, welcher zuletzt in 2017 von 100.000,00 Euro auf jährlich 180.000,00 Euro erhöht wurde. Mit Einrichtung der mit dieser Beschlussvorlage verfolgten weiteren vollen Stelle für die unter Punkt 3.2 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktion „Wegweiser Online“ wird der Pauschalbetrag auf insgesamt 250.000 Euro jährlich angehoben. Mit „Wegweiser Online“ werden die bisherigen Leistungen in der Beratungsstelle (persönliche Beratung, auch Offline-Beratung genannt) dahingehend ergänzt, dass zusätzlich onlinebasierte Beratungsleistungen und Maßnahmen angeboten und ausgeführt werden. In erster Linie sollen Kontakte zu gefährdeten Jugendlichen hergestellt werden, um ein Hineingleiten in die gewaltbereite salafistische Szene zu verhindern. Es geht um einen aktiven und offensiv ausgerichteten Zugang zu Jugendlichen unter Nutzung deren digitaler Lebenswelten. Ziel ist es, die Online-Beratung in eine persönliche Beratung zu überführen oder unter Nutzung von weiteren (noch durch das Land NRW einzurichtenden) Onlineberatungstools weiterzuführen.
Die geplante Installation dieser weiteren Funktion war Bestandteil des Vergabeverfahrens. Entsprechend hat sich die Bietergemeinschaft Stadt Aachen/ StädteRegion Aachen mit ihrer Bewerbung verpflichtet, die Stelle im Falle des Leistungsabrufs einzurichten. Die Leistung für „Wegweiser Online“ ist abrufbar, sobald und sofern die Qualifizierungsplattform für „Wegweiser Online“ funktionsfähig aufgebaut ist und die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Leistungsabruf vorliegen. Daran anknüpfend hat die Auftragnehmerin (Stadt Aachen) alle Maßnahmen zur Personaleinstellung und anschließend zur Qualifizierung des Personals zu ergreifen.
Mit Schreiben vom 27.06.2019 hat das Land Nordrhein-Westfalen signalisiert, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die zeitnahe Besetzung der für „Wegweiser Online“ vorgesehenen Stellen von Seiten des Haushaltsgesetzgebers vorlägen und entsprechend abgerufen werden können. Demzufolge ist das erforderliche Personal umgehend einzusetzen.
Die Leistungsbeschreibung hat derzeit eine Gültigkeit bis zum 23.01.2023; die Stelle ist daher mit einem kw-Vermerk 2022 auszuweisen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0,00 € | 16.800,00 € | 0,00 € | 201.600,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||
Personalaufwand | 0,00 € | 16.800,00 € | 0,00 € | 201.600,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||
Abschreibungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||
Ergebnis | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0,00 € | 0,00 € |
| |||||||||||
|
|
|
Die zusätzliche Stelle wird, wie die bereits vorhandenen zwei Vollzeitstellen, durch die Zahlung einer Pauschale von 250.000 € jährlich im Rahmen des Programms „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ durch das Land Nordrhein-Westfalen vollständig finanziert.
Die Personalkosten ermitteln sich auf Basis der aktuellen KGSt-Werte 2018/2019 bei Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE in Höhe von 67.200 EUR. Ausgehend von einer Besetzung dieser weiteren Vollzeitstelle ab dem 01.10.2019 steht der Personalaufwand von 16.800 EUR (3/12 von 67.200 EUR) dem Ertrag von 16.800 EUR zur Finanzierung der Personalkosten gegenüber. Für die Folgejahre werden Personalaufwand und Ertrag in Höhe von jeweils 67.200 EUR jährlich angesetzt.
Die Abbildung der Personalkosten erfolgt über das 4er PSP-Element: 4-050501-908-7. FB 56 wird die Ansätze im Rahmen des Veränderungsnachweises in den Haushalt 2020 einbringen.