Entscheidungsvorlage - A 51/0085/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der KJA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt

die Verwaltung des Jugendamtes:

 

1.      Mit dem Helene-Weber-Haus eine Leistungsvereinbarung hinsichtlich der Durchführung der Familienbildung für den Bereich der Stadt Aachen mit einem städt. Zuschuss von 25.000 € jährlich für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2007 abzuschließen.

 

2.      Mit folgenden Trägern der Familienbildung in Aachen und im nachfolgend genannten Umfang Leistungsvereinbarungen hinsichtlich einer flexiblen sozialraumorientierten

Familienbildung für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2007 abzuschließen:

 

a.      Deutsches Rotes Kreuz       23.025 €

b.      Elternschule       27.650 €

c.      In Via  Aachen      13.700 €

d.      Helene-Weber-Haus      13.700 €

 

Gesamtsumme            78.075 €

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

 

Die Stadt Aachen fördert den Bereich der Familienbildung mit einem Zuschussvolumen von zzt. 155.000 € jährlich. Zum 01.01.2005 wurden mit den Familienbildungsstätten In Via Aachen, Elternschule, Deutsches Rotes Kreuz und der Familienbildungsstätte Aachen entsprechende Leistungsvereinbarungen getroffen. Die Leistungsvereinbarungen laufen grundsätzlich bis zum 31.12.2007.

Die Familienbildungsstätte Aachen hat fristgerecht die Leistungsvereinbarung aufgrund der zwischenzeitlich aufgetretenen dramatischen Verschlechterung der Finanzlage des Trägers (Wegfall der Bistumsmittel) zum 31.12.2005 gekündigt. Hierdurch werden zunächst ab 01.01.2006 Fördermittel im Umfang von 103.075 €, die bisher als Zuschuss an die Familienbildungsstätte gezahlt wurden, frei.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes ist der Auffassung, dass die durch Schließung der Familienbildungsstätte Aachen wegbrechenden Angebote im Bereich der Familienbildung der Stadt Aachen weiterhin dringend benötigt werden. Hierzu wird auf die im Jahre 2005 wiederholt getroffenen Feststellungen verwiesen, dass bei immer mehr Familien in Aachen ein immer deutlicher werdender Mangel der Erziehungskompetenz festzustellen ist. Die Verwaltung des Jugendamtes spricht sich daher für eine Beibehaltung des bisherigen Haushaltsansatzes „Familienbildung“ aus und wird nachfolgend ausführen, welche Träger mit welchen Maßnahmen die durch Schließung der Familienbildungsstätte entstandenen Lücken in der Versorgung schließen sollen.

 

I.                    Zuschuss an das Helene-Weber-Haus im Umfang von 25.000 € jährlich

 

Das Helene-Weber-Haus ist für das Bistum Aachen mit der Durchführung der Familienbildung in Kreis und Stadt Aachen ab 01.01.2006 beauftragt.

 

Das Helene-Weber-Haus hat den Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 27.09.2005 umfassend über seine Arbeit und seine Planungen ab 01.01.2006 für den Bereich der Stadt Aachen informiert. Darüber hinaus wird auf beigefügten Antrag (Anlage I) nebst Programmübersicht Bezug genommen.

 

Das Helene-Weber-Haus beabsichtigt vor Ort in Aachen eine Dependenz zu eröffnen.

Es erscheint mehr als sinnvoll, den vom Bistum Aachen für den Bereich der Stadt Aachen beauftragten kath. Träger der Familienbildung in die Strukturen der Familienbildung und der Jugendhilfeplanung insgesamt einzubinden.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes Aachen spricht sich daher für eine antragsgemäße Förderung im Umfang von 25.000 € jährlich aus. Mit diesem Zuschuss wird sichergestellt, dass das Helene-Weber-Haus die in der Programmübersicht aufgeführten Kurse anbietet.

 

II.                  Flexible sozialraumorientierte Familienbildung in Tageseinrichtungen für Kinder

 

Die Träger der Familienbildung in Aachen (In Via Aachen, Elternschule, DRK und Helene-Weber-Haus) haben gemeinsam mit dem Jugendamt einvernehmlich folgende Überlegungen getroffen.

Die verbleibenden Mittel im Bereich der Familienbildung (103.075 €-25.000 €= 78.075 €) werden dazu genutzt, um flexibel auf entsprechende Bedarfe in den Sozialräumen bzw. in den Kindertageseinrichtungen zu reagieren.

 

Hierzu sollen mit den vorgenannten Trägern Rahmenvereinbarungen getroffen werden, mit denen entsprechende Stundenkontingente für eine Familienbildung vor Ort eingekauft werden. Diese Stundenkontingente können mit entsprechenden Vorlaufzeiten und in Absprache mit dem Träger gezielt bedarfsorientiert eingesetzt werden. Diesbezüglich wird auf beiliegende von allen Trägern gemeinsam getragene Konzeption (Anlage II) verwiesen. Insbesondere auf Seite 10 der Anlage II geht hervor, welche Kindertageseinrichtungen beginnend ab 01.01.2006 betroffen sind. Die betroffenen Kindertageseinrichtungen können jederzeit mit einer entsprechenden Vorlaufzeit für den Träger der Familienbildung ausgetauscht bzw. erweitert werden.

 

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass hiermit der Einstieg in eine prozesshafte Weiterentwicklung und Anpassung der Familienbildungsangebote in Aachen gestartet wird.

 

Weiterhin werden erste Schritte für den Ausbau der Kindertageseinrichtung im Sinne eines „Familienzentrums“ getätigt. Alle Beteiligten sind einvernehmlich der Auffassung, dass die hiermit verbundenen Erfahrungen in den nächsten Jahren evaluiert wird und  Anpassungen erforderlich machen.

 

Finanzierung:

Bei den beteiligten Familienbildungsstätten sollen Stundenkontingente eingekauft werden. Hiermit ist eine Flexibilität verbunden, die es ermöglicht, schnell, unabhängig von der Problematik Haushalt/Korridorgenehmigung und ohne projektorientierte formale Zuschuss-/Vertragsverhandlungen veränderten Bedarfen /Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Zudem wird dem Träger hiermit eine Planungssicherheit gegeben.

 

Analog der vom KJA beschlossenen Standards im  Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung  wurde sowohl  die bekannte Kalkulationssystematik sowie die Vereinbarung, anerkanntes pädagogisches Fachpersonal einzusetzen, einvernehmlich übernommen.

 

Im Einvernehmen mit allen o. a. Trägern wird folgende Aufteilung vorgeschlagen:

 

Deutsches Rotes Kreuz                         393 Std. =                        23.025 €

Elternschule                         472 Std. =                                 27.650 €

In Via  Aachen                        234 Std. =                                 13.700 €

Helene-Weber-Haus                        234 Std. =                                 13.700 €

 

 

 

 

Anlage/n

 

Anlage I – Antrag des Helene-Weber-Hauses

Anlage II – Gemeinsamer Antrag der vier Familienbildungsstätten

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechende Haushaltsmittel sind bisher bei der Haushaltsstelle 1.462.00.71801.6 „Zuschüsse zur Jugend- und Familienbildung“ eingeplant.

 

 

 

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Anlagen

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