Entscheidungsvorlage - A 51/0085/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Familienbildung in Aachen;hier: Mitteleinsatz in 2006/2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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29.11.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der KJA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung des Jugendamtes:
1. Mit
dem Helene-Weber-Haus eine Leistungsvereinbarung hinsichtlich der Durchführung
der Familienbildung für den Bereich der Stadt Aachen mit einem städt. Zuschuss
von 25.000 € jährlich für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2007
abzuschließen.
2. Mit
folgenden Trägern der Familienbildung in Aachen und im nachfolgend genannten
Umfang Leistungsvereinbarungen hinsichtlich einer flexiblen
sozialraumorientierten
Familienbildung für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2007 abzuschließen:
a.
Deutsches Rotes Kreuz 23.025
€
b.
Elternschule 27.650
€
c.
In Via
Aachen 13.700
€
d.
Helene-Weber-Haus 13.700
€
Gesamtsumme 78.075
€
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage:
Die Stadt Aachen fördert den Bereich der Familienbildung mit
einem Zuschussvolumen von zzt. 155.000 € jährlich. Zum 01.01.2005 wurden mit
den Familienbildungsstätten In Via Aachen, Elternschule, Deutsches Rotes Kreuz
und der Familienbildungsstätte Aachen entsprechende Leistungsvereinbarungen
getroffen. Die Leistungsvereinbarungen laufen grundsätzlich bis zum 31.12.2007.
Die Familienbildungsstätte Aachen hat fristgerecht die
Leistungsvereinbarung aufgrund der zwischenzeitlich aufgetretenen dramatischen
Verschlechterung der Finanzlage des Trägers (Wegfall der Bistumsmittel) zum
31.12.2005 gekündigt. Hierdurch werden zunächst ab 01.01.2006 Fördermittel im
Umfang von 103.075 €, die bisher als Zuschuss an die Familienbildungsstätte
gezahlt wurden, frei.
Die Verwaltung des Jugendamtes ist der Auffassung, dass die
durch Schließung der Familienbildungsstätte Aachen wegbrechenden Angebote im
Bereich der Familienbildung der Stadt Aachen weiterhin dringend benötigt
werden. Hierzu wird auf die im Jahre 2005 wiederholt getroffenen Feststellungen
verwiesen, dass bei immer mehr Familien in Aachen ein immer deutlicher
werdender Mangel der Erziehungskompetenz festzustellen ist. Die Verwaltung des
Jugendamtes spricht sich daher für eine Beibehaltung des bisherigen
Haushaltsansatzes „Familienbildung“ aus und wird nachfolgend ausführen, welche
Träger mit welchen Maßnahmen die durch Schließung der Familienbildungsstätte
entstandenen Lücken in der Versorgung schließen sollen.
I. Zuschuss an das Helene-Weber-Haus im Umfang von 25.000 € jährlich
Das Helene-Weber-Haus ist für das Bistum Aachen mit der
Durchführung der Familienbildung in Kreis und Stadt Aachen ab
01.01.2006 beauftragt.
Das Helene-Weber-Haus hat den Kinder- und Jugendausschuss in
seiner Sitzung am 27.09.2005 umfassend über seine Arbeit und seine Planungen ab
01.01.2006 für den Bereich der Stadt Aachen informiert. Darüber hinaus wird auf
beigefügten Antrag (Anlage I) nebst Programmübersicht Bezug genommen.
Das Helene-Weber-Haus beabsichtigt vor Ort in Aachen eine
Dependenz zu eröffnen.
Es erscheint mehr als sinnvoll, den vom Bistum Aachen für
den Bereich der Stadt Aachen beauftragten kath. Träger der Familienbildung in
die Strukturen der Familienbildung und der Jugendhilfeplanung insgesamt
einzubinden.
Die Verwaltung des Jugendamtes Aachen spricht sich daher für
eine antragsgemäße Förderung im Umfang von 25.000 € jährlich aus. Mit diesem
Zuschuss wird sichergestellt, dass das Helene-Weber-Haus die in der
Programmübersicht aufgeführten Kurse anbietet.
II. Flexible sozialraumorientierte Familienbildung in Tageseinrichtungen für Kinder
Die Träger der Familienbildung in Aachen (In Via Aachen, Elternschule, DRK und Helene-Weber-Haus) haben gemeinsam mit dem Jugendamt einvernehmlich folgende Überlegungen getroffen.
Die verbleibenden Mittel im Bereich der Familienbildung
(103.075 €-25.000 €= 78.075 €) werden dazu genutzt, um flexibel auf
entsprechende Bedarfe in den Sozialräumen bzw. in den Kindertageseinrichtungen
zu reagieren.
Hierzu sollen mit den vorgenannten Trägern
Rahmenvereinbarungen getroffen werden, mit denen entsprechende
Stundenkontingente für eine Familienbildung vor Ort eingekauft werden. Diese
Stundenkontingente können mit entsprechenden Vorlaufzeiten und in Absprache mit
dem Träger gezielt bedarfsorientiert eingesetzt werden. Diesbezüglich wird auf
beiliegende von allen Trägern gemeinsam getragene Konzeption (Anlage II)
verwiesen. Insbesondere auf Seite 10 der Anlage II geht hervor, welche
Kindertageseinrichtungen beginnend ab 01.01.2006 betroffen sind. Die
betroffenen Kindertageseinrichtungen können jederzeit mit einer entsprechenden
Vorlaufzeit für den Träger der Familienbildung ausgetauscht bzw. erweitert
werden.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass hiermit der Einstieg in eine prozesshafte Weiterentwicklung und Anpassung der Familienbildungsangebote in Aachen gestartet wird.
Weiterhin werden erste Schritte für den Ausbau der
Kindertageseinrichtung im Sinne eines „Familienzentrums“ getätigt. Alle
Beteiligten sind einvernehmlich der Auffassung, dass die hiermit verbundenen
Erfahrungen in den nächsten Jahren evaluiert wird und Anpassungen erforderlich machen.
Finanzierung:
Bei den beteiligten Familienbildungsstätten sollen Stundenkontingente eingekauft werden. Hiermit ist eine Flexibilität verbunden, die es ermöglicht, schnell, unabhängig von der Problematik Haushalt/Korridorgenehmigung und ohne projektorientierte formale Zuschuss-/Vertragsverhandlungen veränderten Bedarfen /Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Zudem wird dem Träger hiermit eine Planungssicherheit gegeben.
Analog der vom KJA beschlossenen Standards im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung wurde sowohl die bekannte Kalkulationssystematik sowie die Vereinbarung, anerkanntes pädagogisches Fachpersonal einzusetzen, einvernehmlich übernommen.
Im Einvernehmen mit allen o. a. Trägern wird folgende Aufteilung vorgeschlagen:
Deutsches Rotes Kreuz 393
Std. = 23.025
€
Elternschule 472
Std. = 27.650
€
In Via
Aachen 234
Std. = 13.700
€
Helene-Weber-Haus 234
Std. = 13.700
€
Anlage/n
Anlage I – Antrag des Helene-Weber-Hauses
Anlage II – Gemeinsamer Antrag der vier
Familienbildungsstätten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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