Entscheidungsvorlage - A 51/0088/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Knutschfleck e.V. in Verbindung mit dem Jugendnetzwerk Lambda NRW e.V. auf Förderung der Einrichtung Lovebite.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
29.11.2005
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der in Aachen ansässige anerkannte Träger Knutschfleck e.V. und das Jugendnetzwerk Lambda NRW e.V. beantragen städt. Fördermittel in Höhe von 15.800,00 Euro für den Betrieb der Einrichtung Lovebite.
Die schwullesbische Jugendgruppe `Knutschfleck e.V. ist seit dem 28. Oktober 1997 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Mitglied im Landesdachverband Schwules Jugendnetzwerk Nordrhein-Westfalen LAMBDA e.V.@, der ebenfalls anerkannter Träger ist.
Ein Ziel dieser Gruppierungen und ein wesentliches Ziel von Knutschfleck e.V. war es, einen Beitrag dazu zu leisten, dass schwule, bisexuelle und lesbische jungen Menschen die Chance erhalten, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln. Da Treffen in Gaststätten, Privatwohnungen und anderen Räumlichkeiten Vorurteile schaffen und zu Konflikten beitragen, wurden die Bemühungen unternommen, eigene Räumlichkeiten für die Umsetzung der vielfältigen Aktivitäten und Angebote zu erhalten und zu betreiben.
Verwaltung und Ausschuss haben das Anliegen der Lesben und Schwulen nach Normalität und der Schaffung eines offenen unbelasteten Treffpunktes unterstützt, so dass 1999 Mittel für die Anmietung und Gestaltung von Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden.
.
Durch die enge Zusammenarbeit von Knutschfleck e.V. und Jugendnetzwerk Lambda NRW e.V. wurden Betrieb und Programm der Einrichtung im wesentlichen aus Landesmitteln bestritten.
Das Jugendnetzwerk Lambda NRW e.V. ist gehalten, seine Angebote zu bündeln und seinen Sitz in eine andere Stadt in NRW zu verlagern. Damit bricht die wesentliche Finanzquelle weg.
Diese Entwicklung bedeutet, dass der Knutschfleck e.V.@ die anfallenden Kosten für den Betrieb des Jugendzentrums selbst tragen muss. Die Finanzmittel des Vereins reichen dafür nicht aus.
Damit eine Schließung der Einrichtung verhindert wird, hat Knutschfleck einen Antrag auf Förderung der Betriebskosten als offene Jugendeinrichtung gestellt.
Der Antrag für 2005 wurde vorgelegt, als die Haushaltsplanungen abgeschlossen waren. Der Fortbestand wurde dadurch gesichert, dass die Förderung einmalig aus Überhangmitteln des Stadtjugendplanes erfolgte.
Gleichzeitig wurde dem Träger aufgetragen, eine Leistungsbeschreibung vorzulegen, um ggfls. eine Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Förderung zu erhalten.
Diese Beschreibung wurde nebst Antrag übermittelt. Die Prüfung des Antrags zeigt, dass die Kosten für die pädagogische Betreuung im Rahmen liegen. Durch die Einrechnung der Kosten für die Anmietung der Räume liegt der benötigte Finanzrahmen weit über den Förderbeträgen, die für vergleichbare Einrichtungen anderer Träger gewährt werden. Wenn man die Öffnungszeit mit anderen Einrichtungen vergleicht, dann wäre ein Betrag zwischen 5 bis 6.000,00 Euro als Fördersumme vertretbar.
Veranschlagt sind Aufwendungen von 16.300,00 Euro, von denen 8.550,00 Euro auf Miete und andere Betriebskosten entfallen.
Für die pädagogische Betreuung sind 5.000,00 Euro vorgesehen und für Inventar usw. werden 2.750,00 Euro angesetzt.
Knutschfleck beziffert die Eigenleistung mit 1.500,00 Euro. Damit verbleiben ungedeckte Kosten von 15.800,00 Euro.
Die Verwaltung ist zwar der Meinung, dass diese Beratung und Hilfe, wie auch die Möglichkeit, dass sich schwule und lesbische junge Menschen im Alter von 14 bis 26 Jahren, außerhalb der kommerziellen Szene treffen können, erhalten werden muss.
Sie spricht sich aus grundsätzlichen Erwägungen gegen eine Förderung aus, in die auch Mietkosten eingerechnet sind.
Bis zur Erstellung der Vorlage war nicht zu klären, ob es eine andere Möglichkeit gibt, das Angebot zu erhalten, aber die Kosten für die Mietzahlungen nicht zu berücksichtigen.
Ein Deckungsvorschlag kann weder für die 15.800,00 Euro noch
für einen reduzierten Förderbetrag vorgeschlagen werden.
Anlage: Leistungsbeschreibung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
615 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
209 kB
|
