Kenntnisnahme - FB 56/0308/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Innenstadt: Sicherheit in AachenRatsantrag der CDU- und SPD Fraktionen Nr. 458/17 vom 20.02.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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26.09.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Ratsantrag der CDU und SPD-Fraktionen im Rat der Stadt Aachen „Innenstadt: Sicherheit in Aachen“ vom 20.02.2019 wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie dem bandenmäßig organisierten, aggressiven Betteln in der Innenstadt Einhalt geboten werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie den tatsächlich Bedürftigen der Zugang zum bestehenden Hilfeangebot erleichtert werden kann.
Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) in der aktuellen Fassung ist das Betteln mit Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren, Betteln durch aktives Ansprechen bzw. aggressives Verhalten gegenüber der angesprochenen Person (insbesondere Versperren des Weges, Verfolgen, Festhalten, Anfassen, sonstiges aufdringliches oder einschüchterndes Verhalten, sowie organisiertes Betteln (die Erlöse werden von den bettelnden Personen an einen Auftraggeber ausgehändigt) und kommerzielles Betteln (Betteln, mit dem nicht nur vorübergehend Erträge erwirtschaftet werden) untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Aggressives Betteln wird durch den Ordnungs- und Sicherheitsdienst des Fachbereichs 32 konsequent geahndet. Entsprechende Platzverweisungen werden zur Abwehr vorgenannter Gefahren bzw. Vergehen grundsätzlich gemäß § 34 PolG NRW i.V.m. § 24 Abs. 1 Nr. 12 erteilt und ggf. durch die Verbringung der/des Verursacherin / Verursachers in das Polizeigewahrsam gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 PolG NRW durchgesetzt.
Um das aggressive Betteln in der Aachener Innenstadt einzudämmen, wird vorübergehend täglich ein Team des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes abgestellt, das ausschließlich den Innenstadtkern bestreift und alle Feststellungen wie oben beschrieben ahndet.
Bei allen der Ordnungsbehörde „bekannten“ aggressiven Bettlern handelt es sich um „Einzeltäter“.
Der Nachweis, dass es sich um bandenmäßig organisiertes Betteln handelt, ist schwer zu führen. Im Rahmen der bestehenden intensiven Innenstadtkontrolle kommt diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Die erzielten Feststellungen über die dem Ordnungsamt nicht bekannten Bettler werden nach Hinweisen auf organisiertes Betteln überprüft.
Der Zugang zum bestehenden Hilfeangebot ist durch eine Vielzahl verschiedener Institutionen und Hilfeleistungen sichergestellt Insbesondere alle Institutionen, die im Bereich Wohnungslosenhilfe tätig sind, sind beratend tätig und informieren über den grundsätzlich bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfeleistungen. Dies gilt für die bekannten Anlaufstellen wie das Café Plattform, die Wärmestube der WABe, die Schervierstube oder auch die Bahnhofsmission. Aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork) bieten die Caritas (Suchthilfe) und die WABe (Schwerpunkt wohnungslose Frauen), der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule sowie die Kältehelfer. Im sogenannten Großteam sind diese Institutionen vernetzt; dort werden mögliche Hilfeangebote abgestimmt. Zum Großteam gehören zudem die Fachberatungsstellen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, die Bewährungshilfe, das Don-Bosco-Haus, das Wohnhotel und die für die Unterbringung und die soziale Betreuung von wohnungslosen Menschen zuständigen Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration. Den Menschen, die ihre Leistungsansprüche geltend machen wollen, stehen somit verschiedene Beratungs- und darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
Bei den tatsächlich bedürftigen Personen sind drei Personengruppen zu unterscheiden:
Leistungsberechtigt nach dem SGB XII sind Personen, die älter als 65 Jahre und 8 Monate sind oder deren Erwerbsunfähigkeit durch den Rententräger festgestellt wurde. Diese Personen können Leistungen beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sicherstellen können. Zu dieser Personengruppe gehören nach Einschätzung der Verwaltung die wenigsten der in Aachen bettelnden Personen.
Personen, die jünger als 65 Jahre und 8 Monate sind und deren Erwerbsunfähigkeit bisher nicht festgestellt wurde, sind leistungsberechtigt nach dem SGB II. Diese Personen können Leistungen beim JobCenter der StädteRegion erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sicherstellen können. Bei Personen ohne festen Wohnsitz, die sich ständig in Aachen aufhalten, zahlt das JobCenter die Leistungen nach dem SGB II monatlich aus. Voraussetzung ist lediglich, dass beispielsweise beim Café Plattform eine Postadresse eingerichtet wird. So wird die Erreichbarkeit gewährleistet und der Aufenthalt in Aachen kontrolliert. Bei Personen, die sich nicht dauerhaft in Aachen aufhalten, sondern ständig ihren Aufenthaltsort wechseln, erfolgt die Auszahlung per Tagessatz.
Ohne Anspruch auf eine laufende Sozialleistung sind Ausländerinnen und Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht haben oder deren Aufenthaltsrecht lediglich zum Zwecke der Arbeitssuche besteht. Dies sind z.B. Personen aus Osteuropa, die zum Zwecke der Arbeitssuche einreisen, dann jedoch keine Arbeit finden. Diese Personen können lediglich Unterstützung bei der Rückreise ins Heimatland erhalten. Entsprechende Informationen und darüber hinaus gehende Unterstützung erhalten Betroffene ebenfalls durch die vorgenannten Angebote im niederschwelligen Bereich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Keine.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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328,5 kB
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