Entscheidungsvorlage - FB 45/0683/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis,
  2. beauftragt die Verwaltung entsprechend des Punktes 3 der Vorlage zu verfahren.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Bereits seit dem Jahr 2008 gab es in der Investitionskostenförderung im Rahmen

nachfolgende Förderungsmöglichkeiten von Bund- und Land, die über das Jugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland und die örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe abgewickelt wurden.

Programm

Schwerpunkte

Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013

Ausbau U3 in Kita und Tagespflege

Nachtragshaushalt 2010

(Zusätzliches Geld für o.g. Ziel)

Sonderprogramm 2011/2012

Sonderprogramm 2012/2013

Sonderprogramm 2013

Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013-2014

Ausbau U3 in Kita und Tagespflege

Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018

 

Ausbau U3 in Kita, Tagespflege

Sonderprogramm zum Ausbau Ü3 in Kita

Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020

 

Ausbau U6 in Kita, U3 Ausbau in Tagespflege, Sanierungsmaßnahmen in Kita (Erhalt)

Kita-Investitionsprogramm NRW 2025

 

Ausbau U6 in Kita, U3 Ausbau in Tagespflege, Sanierungsmaßnahmen in Kita (Erhalt)

 

Es lässt sich erkennen, dass sich die Schwerpunktsetzungen der Förderprogramme im Laufe der Jahre verändert haben. Waren die anfänglichen Förderungen vermehrt auf den Ausbau von U3 Plätzen gerichtet, nahmen zunehmend auch die Ü3 Plätze und der Erhalt von vorhandenen Plätzen an Bedeutsamkeit zu.

Bei dem nun „ins Leben gerufene“ Förderprogramm „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025“ wurde zudem die Logik der Förderung - von Jugendamtbudgets zu einer Ausbaugarantie - weiter entwickelt.  Diese zentrale Aussage der Fördergarantie im Ausbau gilt es nun auf kommunaler Ebene entsprechend zu würdigen und umzusetzen.

 

  1. Wichtige Änderungen
    1. Das neues Förderprinzip

Bislang wurden die Bundes- und Landesmittel über sogenannte Jugendamtsbudgets auf die örtlichen Jugendämter aufgeteilt. Demzufolge gab es absolut gesehen eine Mittelknappheit. Die Anträge mussten daher hinsichtlich möglicher Prioritäten bewertet werden. Die Verteilung der Fördergelder wurde in Aachen über entsprechende politische Grundsatzbeschlüsse (letzter Beschluss vom 02.02.2018 unter FB 45/0458/WP17) festgelegt. In dem aktuellen Kita-Investitionsprogramm NRW 2025 entfällt nun genau diese Budgetierung. Diese Veränderung legen das Rundschreiben Nr. 42/12/2019 vom 29.04.2019 des LVR "Angesichts der Platzausbaugarantie ist darüber hinaus keine Budgetierung der Fördermittel zur Schaffung neuer Plätze mehr vorgesehen...." und durch den Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW in folgender Textpassage: "Mit dem neuen Landesinvestitionsprogramm "..." wird die Verteilung der Mittel nicht mehr im Rahmen von Jugendamtbudgets erfolgen. Jeder notwendige Betreuungsplatz vor Ort wird bedarfsgerecht bewilligt und investiv gefördert werden, ..." fest.

 

Aus den bereitgestellten Mitteln können Maßnahmen gefördert werden, mit denen ab dem 08.01.2019

begonnen wurde. Auch in diesem Förderprogramm können 25 % der zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Förderung von Maßnahmen genutzt werden, die zum Erhalt bestehender Plätze durchgeführt werden müssen.

 

2.2 Inhalte der Förderung und Rahmenbedingungen

Erfreulicherweise bleibt die Finanzierung – wie bereits auch schon im Förderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 – recht flexibel. Sie umfasst schwerpunktmäßig weiterhin die folgenden Bereiche:

 

 Es werden sowohl U3 wie auch Ü3 Plätze gefördert.

 Es wird in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege gefördert

 Es werden die Schaffung neuer Plätze und der Erhalt von Plätzen gefördert.

 

Hinsichtlich der Höhe der Fördersätze gibt es ebenfalls keine Veränderungen. Auch die Fördersystematik bleibt als Projektförderung für einige Förderzwecke in Form einer Anteilsfinanzierung und für andere Förderzwecke als Festbetragsfinanzierung bestehen. Im Bereich der Anteilsfinanzierung wird zwischen Sanierungsmaßnahmen mit 70 % Förderanteil und 30 % Eigenanteil und Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen mit 90 % Förderanteil und 10 % Eigenanteil unterschieden. Alle Fördersummen sind hinsichtlich der Summe der förderfähigen Höchstbeträge pro Platz und je nach Art des Vorhabens begrenzt (vgl. 4.4.1.1 der aktuellen Förderrichtlinie – in Anlage beigefügt). Nach derzeitigem Stand können Maßnahmen bis zum 31.12.2022 gefördert werden. Es gelten zudem folgende Zweckbindungsfristen:

 

Neubau

20 Jahre

Aus- und Umbau

10 Jahre

Ausstattung

5 Jahre

Sanierungsmaßnahmen

10 Jahre

Sanierungsmaßnahmen mit dinglicher Sicherung

20 Jahre

 

  1. Vorgehensweise – Umsetzung- Verfahren

Bislang wurden sämtliche Anträge, über die vom Kinder- und Jugendausschuss getroffenen Grundsatzbeschlüsse (der letzte Beschluss vom 02.02.2018 unter FB 45/0458/WP17) zur Priorisierung der Fördermittelanträge, abgedeckt. Demnach wurde die Verwaltung in die Lage versetzt, die zur Verfügung gestellten Fördermittel entsprechend dieser Priorisierung weiter zu verteilen. Durch den Wegfall der Jugendamtbudgets und der Einführung der Ausbaugarantie ist dies nun jedoch obsolet, da eine Priorisierung wegen nicht auskömmlicher Finanzmittel nicht mehr notwendig ist. Gleichzeitig besteht bei Maßnahmen zur Schaffung neuer Plätze weithin die Verantwortung die Bedarfsgerechtigkeit der jeweiligen Maßnahme ausreichend zu würdigen. Dies soll durch die Einschätzung der örtlichen Jugendhilfeplanung erfolgen.

 

Ausgehend von dieser veränderten Ausgangslage bedarf es nun zudem der Neuregelung der Verantwortungsbereiche zwischen Politik und Verwaltung. Es empfiehlt sich bereits aus Entlastungsgründen zwischen einem laufenden Geschäft der Verwaltung und maßnahmenbezogene Einzelfallentscheidungen der Politik zu unterscheiden.

 

3.1 Einzelentscheidungen des Kinder und Jugendausschusses über Maßnahmen mit dem Schwerpunkt zur Schaffung neuer Plätze

Weiterhin ist beabsichtigt, dass die Verwaltung der Politik Anträge zur Schaffung neuer U3 und/ oder Ü3 Plätze zur Einzelfallentscheidung vorlegen wird. Gerade vor dem Hintergrund von möglichen Finanzierungsfragen scheint dies angezeigt zu sein. Zu jedem dieser Anträge, fertigt die Verwaltung eine Entscheidungsvorlage, die eine qualifizierte Aussage über die Bedarfe im Rahmen der Jugendhilfeplanung und eine fachliche Einschätzung des Vorhabens trifft. Maßnahmen die schwerpunktmäßig den Erhalt von Plätzen als Ziel haben und durch die nur geringfügig neue Plätze geschaffen werden, sollen der Politik nicht als Einzelfallentscheidungen vorgelegt werden, sondern von der Verwaltung eigenständig in den Blick genommen werden.

 

3.2 Laufende Geschäfte der Verwaltung bei Maßnahmen zum Erhalt von vorhandenen Plätzen und Maßnahmen bei denen ausschließlich Ausstattungskosten beantragt werden

Alle Anträge für Maßnahmen, die schwerpunktmäßig auf den Erhalt von Betreuungsplätzen gerichtet sind und keine haushalterischen Auswirkungen haben, sollen im Rahmen der laufenden Geschäfte Verwaltung bearbeitet und entschieden werden. Dabei wird die Ausbauplanung im jeweiligen Sozialraum im Blick behalten.

 

3.3 Statusberichte über den Stand der Anträge

Damit die Politik weiterhin fortlaufend über alle Anträge informiert bleibt, stellt die Verwaltung zweimal jährlich einen Bericht zur Verfügung. Dieser beinhaltet sämtliche von der Politik und der Verwaltung entschiedenen Anträge, sowie die noch nicht entschiedenen, aber bereits der Verwaltung vorliegenden Anträge. Aus dem Bericht soll zudem erkennbar sein, wie weit der jeweilige Status der Anträge fortgeschritten ist (z.B. bei FB 45 beantragt, an den LVR weiter geleitet, bewilligt, usw.).

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Aufgrund der Fördersystematik dieses Förderprogramms werden keine finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt erwartet.

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Anlagen

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