Entscheidungsvorlage - FB 45/0682/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Nachbarschafts- und Jugendtreff „Robert-Koch-Straße“ auf eine Förderung gemäß Position 40 StJGPL für die Anschaffung und Renovierung einer Küche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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05.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er beschließt, dem Antrag des Nachbarschafts- und Jugendtreff „Robert-Koch-Straße“ auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 8.611,07 Euro zur Anschaffung und Renovierung einer Küche stattzugeben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Nachbarschafts- und Jugendtreff „Robert-Koch-Straße“ ist eine Einrichtung des Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF). Sie befindet sich in der Robert-Koch-Straße 5, am Rand des Aachener Ostviertels, unmittelbar hinter dem Bahnhof Rothe-Erde. Die Räumlichkeiten des Nachbarschafts- und Jugendtreffs sind im Übergangswohnheim der Stadt Aachen und somit in direkter Nachbarschaft des Familienzentrums, des Don-Bosco-Heims sowie der Aachener Tafel zu finden. Dieses innerstädtische, dicht besiedelte Wohngebiet ist im Vergleich zur gesamten Stadt Aachen gekennzeichnet durch überdurchschnittliche Anteile an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen wie Sozialhilfeempfänger, ALG II-Empfänger, Spätaussiedler, Migranten und Arbeitslosen mit einem niedrigem Qualifikations- und Bildungsniveau und einem unterdurchschnittlichen Haushaltseinkommen. Hieraus resultieren unter anderem hohe Fallzahlen im Bereich der Jugendhilfe.
Der Nachbarschaftstreff besteht seit acht Jahren und ist eine feste Anlaufstelle mit niedrigschwelligem Charakter für Kinder, Jugendliche und Familien aus dem Viertel. Es gibt verschiedene Angebote, wie Sprachkurse, Sozialberatung, Freizeitaktivitäten und den Jugendtreff.
Viele Kinder und Jugendliche im Viertel weisen starke Defizite im Sozialverhalten auf. Im Alter zwischen sechs und siebzehn Jahren werden diese Probleme deutlich. Daher ist es zu Beginn und im Verlauf der Pubertät wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zum Erwachsenwerden einen Rückhalt und Begleitung innerhalb der Einrichtung bekommen. Die meisten erfahren diese Art der Unterstützung in ihrem näheren Umfeld nicht, da die Eltern dieser Kinder und Jugendlichen mit ihren eigenen Problemen so überfordert sind, dass die Kinder emotional und sozial völlig außen vor bleiben. Jedoch werden in diesem Alter die Weichen für die Zukunft gestellt und es sind immer noch viele Kinder, deren kriminelle, gewalttätige Karriere gerade in dieser Zeit beginnt.
Einige der Kinder und Jugendlichen sind auffällig übergewichtig und weisen einen Mangel an Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralien auf. Dies zeigt sich daran, dass die Kinder oft erkältet sind und sie im Alter zwischen sechs und fünfzehn Jahren bereits an Folgeerkrankungen, wie Asthma, Knochenschmerzen, Atemlosigkeit, Defizite in der Motorik usw. leiden. Ursachen hierfür sind ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel.
Ziel der Einrichtung ist es, Kinder und Jugendlichen aus unterschiedlichen Ursprungsländern dahingehend zu unterstützen, geregelte Altersstrukturen aufzubauen. Die Eltern werden dabei mit einbezogen, um die Familie als Ganzes anzusprechen, da eine gesunde Lebensweise nur in Zusammenarbeit mit ihnen gelingen kann.
Unter Anleitung eines Kochs, der zugleich auch Fitnessberater ist, soll den Kindern und Jugendlichen mit Kochangeboten gezeigt werden, dass gesundes Essen eine gute Alternative zu Fast-Food-Produkten ist. Das Kochangebot wird mit Bewegungsangeboten in der Natur kombiniert, sodass sie gleichzeitig lernen, wie man ohne Anmeldung im Fitnessstudio und somit ohne Zusatzkosten fit bleiben kann und Bewegung in den Alltag einbaut.
Die Eltern sind größtenteils Migranten aus unterschiedlichen Ländern wie Syrien, Marokko, Türkei, Bosnien usw. und um ihnen Impulse für eine gesunde Lebensweise weiterzugeben, werden ebenfalls gemeinsame Kochabende veranstaltet. Diese werden von einem Mitarbeiter der Krankenkasse begleitet, der über Folgen falscher Ernährung informiert.
2. Antragstellung
Der Nachbarschaft-und Jugendtreff „Robert-Koch-Straße“ beantragt gemäß den Richtlinien der Position 40 des Stadtjugendplans eine Bezuschussung zur Anschaffung und Renovierung einer Küche. Ein Eigenanteil kann von der Einrichtung nicht erbracht werden, jedoch werden die Renovierungsarbeiten der Küche von ehrenamtlichen Besucher/Innen durchgeführt.
3. Bewertung des Antrags durch die Verwaltung
Die Küche der Einrichtung ist bereits dreizehn Jahre alt und ist eine Spende mit Gebrauchsspuren aus einem Privathaushalt. Sie weist inzwischen sehr starke Mängel auf, wie nicht mehr schließbare Schranktüren, defekte Kochplatten sowie eine starke Abnutzung des gesamten Küchenblocks. Zudem entspricht die Küche nicht mehr den heutigen Normen für Energie und Hygiene.
Um einen Koch-Workshop sowie Kleingruppenseminare mit Kindern und Jugendlichen und deren Eltern durchführen zu können, ist eine funktionale Küche mit den heutigen energetischen und hygienischen Standards erforderlich. Da auch die gesamte Räumlichkeit der Küche renovierungsbedürftig ist, wird der Austausch der Küche genutzt, die Wände neu zu streichen und den Boden auszutauschen. Die Finanzierung des Küchenaustauschs inklusive Renovierung kann nicht durch den Nachbarschafts- und Jugendtreff „Robert-Koch-Straße“ übernommen werden. Daher beantragt dieser Fördermittel gemäß Position 40 des Stadtjugendplans.
4. Förderung durch den Stadtjugendplan
Durch eine Fachfirma für Küchen und einem Malerbetrieb wurden entsprechende Kosten-voranschläge erstellt, die als Anlage beigefügt sind. Für die neue Küche fallen Kosten in Höhe von 7.850,00 Euro an. Gemäß Position 40 des Stadtjugendplans beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten. In Ausnahmefällen kann über Position 40 die tatsächliche Höhe der Gesamtkosten als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. Seitens der Einrichtung kann kein finanzieller Eigenanteil geleistet werden, so dass für die Küchenanschaffung die Ausnahmeregelung von Position 40 des Stadtjugendplans Anwendung findet. Der Zuschuss für die Anschaffung der Küche beträgt somit 7.850,00 Euro.
Die noch zur Verfügung stehenden Restmittel des Betroffenen investiven Produkt Sachkontos belaufen sich auf 1.454,95 Euro. Investive Kosten in Höhe von 7850 Euro sind aufzubringen. Der fehlende Betrag in Höhe von 6.395,05 Euro kann aus dem Sachkonto „betriebliche Kommission“
mit dem PSP-Element 5-060201-900-01100-300-1 zur Deckung des Fehlbetrages eingesetzt werden.
Zur Finanzierung der Renovierungsarbeiten der Küche werden 1.175,35 Euro benötigt. Bei Anerkennung von bis 50 % der anerkennungsfähigen Kosten beträgt der Zuschuss für die Materialkosten 226,62 Euro. Arbeitsleistungen, die vom Antragsteller als Eigenleistung erbracht werden, finden bei der Bezuschussung von Position 40 in dem Umfang Berücksichtigung, indem diese durch einen Kostenvoranschlag einer entsprechenden Fachfirma nachgewiesen werden. Da die Einrichtung, diese mit Unterstützung von ehrenamtlichen Kräften umsetzt, erhält sie für die Renovierungsarbeiten einen Zuschuss in Höhe von 761,07 Euro. Der Gesamtzuschuss für die Anschaffung und Renovierung der Küche beträgt somit 8.611,07 Euro.
5. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor dem Hintergrund der Sachlage vor, dem Antrag des Nachbarschafts- und Jugendtreff „Robert-Koch-Straße“ auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 8.611,07 Euro zu entsprechen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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1) 5-06 und 201-800-00200-900-1, SK 78180000
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1)10.000 | 16.395,05 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -10.000 | -16.395,05 | -30.000 | -30.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung erfolgt aus 5-060201-900-01100-300-1, SK 78530000 | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
2) 1-060201-900-1, SK 53180010 3) 4-060201-908-9, SK 53180000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 2)4.300 3)10.000 | 4.300 10.000 | 18.900 30.000 | 18.900 30.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -14.300 | -14.300 | -48.900 | -48.900 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,8 MB
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2
|
öffentlich
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1,6 MB
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