Kenntnisnahme - FB 61/1312/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Kölnhier: Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/100 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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14.11.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Hintergrund
Die Bezirksregierung Köln hat im Januar 2016 die vorlaufende informelle Phase des Verfahrens der Überarbeitung des Regionalplanes Köln mit einer Auftaktveranstaltung, zu der alle Hauptverwaltungsbeamte /innen eingeladen waren, eingeleitet. Im Sommer 2016 wurde den Kommunen auf der jeweiligen Kreisebene (bzw. den kreisfreien Städten des Regierungsbezirks direkt) das Verfahren erläutert. 2017 folgten die Kommunalgespräche, in denen Mitarbeiter/innen der Bezirksregierung in Einzelgesprächen mit allen Städten und Gemeinden die Darstellungen im aktuellen Regionalplan sowie die Grundzüge der räumlichen Entwicklung der jeweiligen Gemeinde diskutierten. Die Ergebnisse dieser Gespräche wurden in Karten festgehalten, die zwischen den Verwaltungen teilweise noch abgestimmt werden. Parallel hat die Bezirksregierung die Auswertung der Ergebnisse der Kommunalgespräche dem Regionalrat nach Kreisen/ kreisfreien Städten vorgestellt. Parallel hierzu wurden verschiedene Fachbeiträge in Auftrag gegeben. Die Beiträge zu den Themen Wirtschaft, Abfallwirtschaft, Klima, Kulturland sowie Wald / Forst liegen bereits vor, weitere (Naturschutz / Landschaftspflege, Landwirtschaft, Überschwemmungsbereiche) folgen.
Zwischenstand
Bislang wurde seitens der Bezirksregierung primär die Siedlungsentwicklung, also die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) in den Kommunalgesprächen diskutiert. Daneben sind aber zwischenzeitlich eine ganze Reihe Fachbeiträge für unterschiedlichste Themenfelder (s.o.) erarbeitet, die aber noch nicht in ihrer Wechselwirkung mit den Siedlungsflächen thematisiert wurden. Beispielsweise bei der Thematik der Regionalen Grünzüge ist aber bekannt, dass diesen von der Bezirksregierung ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Da sie maßgeblichen Einfluss auf die künftigen Siedlungsflächendarstellungen des Regionalplanes haben, wäre es sinnvoll diese und andere Themenfelder gemeinsam und in ihrer Wechselwirkung zu diskutieren. Die Verwaltung hat im Prozess der Erarbeitung gegenüber der Bezirksregierung mehr Transparenz seitens der Bezirksregierung erbeten, wie die Wechselwirkungen berücksichtigt werden.
Ausblick
Derzeit befindet sich der Planungsprozess noch in seiner informellen Phase (siehe Anlage). Der aktuelle Zeitplan der Bezirksregierung für die Überarbeitung des Regionalplanes sieht den Beginn des förmlichen Verfahrens nach der Kommunalwahl im Herbst 2020 vor. Damit würde der neue Regionalplan frühestens im Jahr 2025 wirksam, wenn die Genehmigung des Ministeriums vorliegt und er bekanntgemacht ist. Spätestens, wenn die Bezirksregierung ein Planungskonzept vorgelegt, in welches die zahlreichen Fachbeiträge und Planungsinformationen eingearbeitet sind, wird eine intensive inhaltliche Prüfung und Diskussion erforderlich. Nur so kann die Stadt Aachen ihr gesetzlich verankertes Beteiligungsrecht in das Verfahren zur Überarbeitung des Regionalplanes angemessen einbringen.
Die Überarbeitung des Regionalplanes muss im Zusammenhang mit den Prozessen des Strukturwandels in Rheinischen Revier gesehen werden. Auf diesen Zusammenhang hatte die Verwaltung bereits in der Oktobersitzung des Planungsausschusses anlässlich der Beratung der Beratung zur Entwicklung von Interkommunalen Gewerbegebieten hingewiesen. Unter Federführung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier wurden sogenannte Revierknoten zu thematischen Schwerpunkten gebildet, die ihre Arbeit bereits aufgenommen haben. Auf Grund der hohen Dynamik des Prozesses sind zeitnah erste konzeptionelle Ergebnisse zu erwarten. Um die gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen, drängt es sich auf, diese in den Planungsprozess der Überarbeitung des Regionalplanes einzuspeisen, noch bevor räumliche Festlegungen getroffen werden. Nur so kann der Regionalplan in angemessener Weise auf die Anforderungen des Strukturwandels reagieren.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird den Planungsausschuss kontinuierlich durch Sachstandsberichte über die Überarbeitung des Regionalplanes der Bezirksregierung und zum Fortgang der Entwicklung informieren. Beim Vorliegen eines konkreten Entwurfes der Bezirksregierung wird darüber hinaus der, zum Auftakt des informellen Planungsprozesses begonnene interfraktionelle Informationsaustausch, fortsetzt und verstetigt. Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, da im Rahmen der künftigen Abstimmungsprozesse eine intensive Vorbereitung der Beschlussfassung notwendig wird.
Weitere Erläuterungen zu den oben aufgeführten Schlagworten:
Regionalplan Köln[1]
Bisher bestand der Regionalplan Köln aus drei räumlichen und zwei sachlichen Teilabschnitten. Zukünftig soll es einen den gesamten Regierungsbezirk umfassenden Gesamtplan geben. Vorteile dieser Vorgehensweise sind die bessere Lesbarkeit und die Vereinheitlichung von Inhalten des Regionalplanes. In diesem Planverfahren werden sämtliche regionalplanerische Themen behandelt, mit Ausnahme der beiden folgenden Verfahren: Teilplan Erneuerbare Energien sowie Nichtenergetische Rohstoffe.
Die Überarbeitung des Regionalplanes Köln erfolgt im breit angelegten Dialog mit den Kommunen, verschiedenen Fachbehörden, Verbänden, der Politik und Öffentlichkeit. Der Schwerpunkt dieses Dialoges liegt im informellen Teil des Planverfahrens. Hier sollen nicht nur die vielfältigen unterschiedlichen Belange erkannt und eingebracht werden, sondern es soll nach Möglichkeit auch ein Konsens über zukünftige räumliche Entwicklungen vorbereitet werden. Der Dialog erfolgt in verschiedenen Formaten, z.B. in Kommunalgesprächen, Themenforen oder Workshops. Am Ende des informellen Planverfahrens steht der Entwurf eines Plankonzepts.
Dieses Plankonzept dient als Grundlage für das formelle Planverfahren. Der Ablauf des formellen Planverfahrens ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch im formellen Planverfahren erfolgt eine Beteiligung aller Akteure. Das Planverfahren endet mit dem Aufstellungsbeschluss des Regionalrates und der nachfolgenden Anzeige und Bekanntmachung des neuen Regionalplanes Köln.
Kommunalgespräche
In Einzelgesprächen mit allen 99 Kommunen des Regierungsbezirks Köln tauschte sich die Regionalplanungsbehörde mit Vertreterinnen/ Vertretern der jeweiligen Kommunalverwaltungen aus. Ziel der Gespräche war es, über Grundzüge der räumlichen Entwicklung gemeinsam zu diskutieren. Stets im Blick waren dabei auch die Auswirkungen der kommunalen Planungsabsichten auf die Nachbarkommunen sowie auf die Region insgesamt. In den Kommunalgesprächen wurden noch keine planerischen Festlegungen getroffen.
Als Träger der Bauleitplanung sind die Kommunen nicht nur wichtigster Adressat der Regionalplanung, sondern sie gestalten die Inhalte des Regionalplanes auch maßgeblich mit. Diese gegenseitige Abhängigkeit und Rücksichtnahme wird mit dem Begriff des „Gegenstromprinzips“ zum Ausdruck gebracht. Der neuen Regionalplan soll den Kommunen diejenigen Entwicklungsspielräume sichern, die sowohl aus regionaler wie kommunaler Sicht für die nächsten 15-20 Jahre erforderlich sind.
Den Planungsabsichten der kommunalen und regionalen Planung sind bestimmte Grenzen gesetzt. Einerseits engen bestimmte demographische, ökologische und ökonomische Entwicklungen den Planungsspielraum ein, andererseits bestehen rechtliche Vorgaben.
Fachbeiträge
Die Regionalplanung ist eine zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Planung. Daher sind im Zuge der Regionalplanüberarbeitung neben den kommunalen Interessen auch eine Vielzahl anderer öffentlicher und privater Belange zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund wurden diverse Fachplanungsbehörden gebeten, entsprechende Fachbeiträge zu erarbeiten, insbesondere zu den Themen:
Naturschutz und Landschaftspflege
Wald/Forst
Landwirtschaft
Kulturlandschaft
Wirtschaft
Darüber hinaus werden Beiträge von verschiedenen Verbänden und Institutionen erarbeitet.
Fachbeitrag Regionales Gewerbeflächen Konzept
Von besonderer Relevanz für Aachen ist in diesem Zusammenhang das Regionale Gewerbeflächenkonzept welches als sogenannter Fachbeitrag in die Überarbeitung des Regionalplanes einfließen soll. Nach Beratung des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes am 05.02.2019 im WLA, am 07.02.2019 im PLA und am 27.03.2019 im AAWW wurde es an die Städteregion Aachen weitergeleitet.
Region+ Gespräche
Ein zentrales Ziel der Landesplanung ist die flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung. Der Regionalplan konkretisiert diese Forderung und legt bedarfsgerecht Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) und Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) fest. Die Wirtschaftsflächen finden sich sowohl in GIB als auch in ASB.
Die Ermittlung der Wohn- und Wirtschaftsflächenbedarfe erfolgt nach Methoden, die von der Landesplanungsbehörde vorgegeben bzw. mit ihr abgestimmt sind. Der Wirtschaftsflächenbedarf wird auf Basis einer eigenen Bedarfsberechnungsmethode basierend auf GIFPRO-ISB ermittelt. Ergänzend hierzu kann die Regionalplanungsbehörde Köln auf eine detaillierte Reserveflächenanalyse in Abstimmung mit den Kommunen sowie auf eine Vielzahl bereits erarbeiteter bzw. entstehender teilräumlicher Gewerbeflächenkonzepte häufig auf Ebene der Kreise zurückgreifen.
Für die Verteilung von Wohnbau- und Wirtschaftsflächenbedarfe gab es jeweils eigene Planungsprozesse, in deren Rahmen Veranstaltungsreihen durchgeführt wurden: "Region+ Wohnen" und "Region+ Wirtschaft". Zielgruppe waren vor allem die betroffenen Kommunen, aber auch Vertreter der Wirtschaft, politische Vertreter und sonstige Akteure. Die Prozesse haben im Herbst 2018 begonnen. Die Moderation führte ein externes Planungsbüro durch.
Die zukünftige Festlegung von Siedlungsraum wird bedarfsbezogen erfolgen. Kommunale Bedarfsüberhänge werden unter Beteiligung der Kommunen und sonstiger Akteure in der Region verteilt. Dieser Prozess heißt Region+.
Im Frühjahr diesen Jahres hat die Bezirksregierung mehrere Veranstaltungen Region+ Wohnen und Region+ Gewerbe, unter anderem auch am 07.02.2019 zum Raum Aachen durchgeführt. Zentrales Anliegen dieser Gespräche war der Informationsaustausch über die seitens der Bezirksregierung ermittelten regionalen Bedarfe einerseits, und die Entwicklungsvorstellungen der Kommunen andererseits. Durch die, im Zuge der Neuaufstellung des FNP gewonnenen Erkenntnisse, konnte die Verwaltung fundiert die Position der Stadt Aachen vertreten.
Auf Grundlage dieser und weiterer Informationsgespräche schafft die Bezirksregierung die Grundlage für weitere Überlegungen zur bedarfsgerechten Aufteilung der ermittelten Bedarfe und ihre künftige Verteilung in der Region.
Landesentwicklungsplan
Am 12.07.2019 wurde der, vom Landeskabinett beschlossen Änderung des Landesentwicklungsplanes durch den nordrhein-westfälischen Landtag zugestimmt. Zuvor hatte die Änderung des Landeentwicklungsplanes NRW ein breites Beteiligungsverfahren durchlaufen, in dessen Rahmen auch die vom Planungsausschuss beschlossene Stellungnahme eingeflossen ist. Mit Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes NRW wurde die Änderung des Landesentwicklungsplanes rechtswirksam.
Die in diesem Zusammenhang angestrebte Flexibilisierung einer bedarfsgerechten Siedlungsflächenentwicklung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Neuaufstellung des FNP Aachen*2030, da die Bezirksregierung für die landesplanerisch Überprüfung des neuen FNP den rechtswirksamen Regionalplan zugrunde legt. Damit erhält die Bezirksregierung nun größere Ermessensspielräume bei der landesplanerischen Beurteilung nach § 34 Landesplanungsgesetz, da die Änderung des Landesentwicklungsplanes für die Beurteilung unmittelbar wirksam wird.
Frühzeitige Unterrichtung nach § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz
Regionalplanungsbehörde hat die Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die beabsichtigte Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln unterrichtet. Selbstverständlich besteht darüber hinaus die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger und die gesamte Öffentlichkeit, zu dem noch zu erstellenden Planentwurf Stellung zu nehmen. Und zwar nach § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 19 Landesplanungsgesetz NRW im weiteren formellen Erarbeitungsverfahren. Informationen dazu werden rechtzeitig auf der Internetseite der Bezirksregierung und im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.
[1] Textpassagen sind der Internetseite der Bezirksregierung entnommen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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71,9 kB
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