Entscheidungsvorlage - FB 20/0231/WP17
Grunddaten
- Betreff:
- 
Wahl von städtischen Vertretern in Gesellschaften, Verbänden und sonstigen Organisationen; hier: Neubesetzung im Aufsichtsrat der Energie- und Verkehrsgesellschaft Aachen GmbH (E.V.A.) gem. § 113 GO NRW in Verbindung mit § 8 des Gesellschaftsvertrags (GV) der E.V.A. 
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Rat der Stadt Aachen | Entscheidung |  | 
|  | 06.11.2019 | 
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 8 Abs. 1 des GV der E.V.A. besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern. Satzungsgemäß entsendet die Stadt Aachen 2 Personen direkt in den Aufsichtsrat, 7 Aufsichtsratsmitglieder  werden gem. § 8 Abs. 3 S. 4 durch die E.V.A. –Gesellschafterversammlung direkt gewählt.
Herr Claßen hat sein Aufsichtsratsmandat am 01.09.2019 beendet, als Nachfolger bis zur Neubesetzung nach der nächsten Kommunalwahl wird Ratsherr Rolf Kitt benannt.
