Kenntnisnahme - FB 02/0100/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Kansenzone (Sonderwirtschaftsbereich), Vorstellung des Konzepts für Avantis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- Bodo Dauvermann-Abel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Kenntnisnahme
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30.11.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Das niederländische Wirtschaftsministerium hat das grenzüberschreitende Gewerbegebiet Avantis als eine der vier „Kansenzonen“ in den Niederlanden ausgewiesen ohne jedoch zu konkretisieren, was hierunter zu verstehen ist. Der Vorschlag der Ausweisung einer „Kansenzone“ Avantis ist Teil einer umfassenden Diskussion über die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Niederlande.
„Pieken in de delta“
Nach der durch den Europäischen Rat im März 2000 beschlossenen Lissabon-Strategie soll die EU bis 2010 der wettbewerbsfähigste wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt werden.
Im März 2005 hat der Europäische Rat die Lissabon-Strategie neu ausgerichtet und dabei den Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung gelegt. Da weite Teile der Lissabon-Strategie selbst nach Inkrafttreten der Europäischen Verfassung nicht unter das Gemeinschaftsrecht fallen, wird über Erfolg oder Misserfolg vor allem in den Hauptstädten Europas entschieden. Zur Umsetzung der Ziele sollen die Mitgliedsstaaten bis Oktober 2005 nationale Aktionspläne entwickeln und vorstellen.
Vor diesem Hintergrund und insbesondere da seit 2002 das Wirtschaftswachstum in den Niederlanden ausbleibt und die Arbeitslosigkeit und öffentliche Verschuldung zunimmt, hat die niederländische Regierung im Juli 2004 das Konzept „Pieken in de Delta“ vorgelegt. Dieses soll in Zeiten des verschärften globalen Wettbewerbs die Konkurrenzfähigkeit der heimischen Wirtschaft stärken und neue Wachstumsimpulse erzeugen.
Nach Vorstellung des niederländischen Wirtschaftsministeriums will man sich zukünftig auf die Entwicklung und Förderung so genannter „gebietsbezogener wirtschaftlicher Prioritäten“ konzentrieren. „Pieken in de Delta“ zeigt für die sechs Großregionen des Landes die Chancen auf, die sich dann ergeben, wenn Reich, Provinzen, Gemeinden und Private sich auf den Ausbau und die verstärkte Nutzung der regionalen Stärken konzentrieren. Das Wirtschaftsministerium will diesen Prozess durch zusätzliche und umgeschichtete Mittel massiv fördern.
Die Neuausrichtung der niederländischen Wirtschaftspolitik deckt sich insofern mit der nordrhein-westfälischen Wirtschaftspolitik der Stärkung der Kompetenzfelder: „Stärken stärken“ auf deutscher Seite, „Pieken in de Delta“ auf niederländischer Seite.
Wesentliche Bedeutung kommt der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu. Zur Festlegung einer Gesamtstrategie der wirtschaftlichen Zusammenarbeit wurde das Koordinierungssekretariat Niederlande – Nordrhein-Westfalen gegründet. Dazu wurde am 2. März 2005 eine Absichtserklärung der Wirtschafts- und Wissenschaftsminister der Niederlande und Nordrhein-Westfalen unterzeichnet.
Kansenzone
Avantis
Mit der „Versnellingsagenda, Limburg op de weg naar 2012“ wurde durch die regionalen Akteure im Juli 2005 ein Konzept zur Umsetzung für „Pieken in de Delta“ für die Südost-Niederlande präsentiert.
In dieser Versnellingsagenda wird dem grenzüberschreitenden Handeln auf allen Ebenen hohe Bedeutung beigemessen. Nachdem das niederländische Wirtschaftsministerium das grenzüberschreitende Gewerbegebiet Avantis als eine der vier niederländischen „Kansenzonen“ vorgesehen hat, wird in der Versnellingsagenda ein Vorschlag für die „Kansenzone“ Avantis unterbreitet.
In der „Kansenzone“ Avantis soll in experimentellen Projekten die behördliche Dienstleistung für Unternehmensgründungen und junge Unternehmen verbessert werden. Neben der Regelung von Alltagsfragen wie Verbesserung der Beschilderung oder der Postzustellung, die bessere Anbindung an den ÖPNV soll in der zukünftigen „kansenzone“ Avantis nach Vorstellung der Niederländer insbesondere Wahlfreiheit für Genehmigungsverfahren mit gegenseitiger Anerkennung bestehen. Dies bedeutet, dass z.B.eine deutsche Firma auf niederländischer Seite mit deutscher Baugenehmigung eine Produktionsstätte errichten und nach deutschem und/oder niederländischem Recht betreiben kann.
Die Konkretisierung der „Kansenzone“ Avantis ist Teil eines Gesprächs über eine Absichtsvereinbarung zwischen den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen. Das Gespräch findet am 23. November 2005 zwischen der niederländischen Staatssekretärin für Wirtschaft, Frau Van Gennip und der nordrhein-westfälischen Ministerin für Wirtschaft, Frau Thoben statt.
Rechtliche Grundlagen grenzüberschreitender
Zusammenarbeit
Bereits mit dem am 21. Mai 1980 in Madrid
unterzeichneten Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften wurde der Grundstein für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit gelegt.
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben
von diesem Rahmenübereinkommen durch das Abkommen zwischen dem Land
Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und
dem Königreich Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen
Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23. Mai 1991 (sog.
Anholter Abkommen) teilweise Gebrauch gemacht.
Mit dem Aachener Memorandum vom 07. Dezember 2000
haben die Stadt Aachen und der Regierungspräsident Köln sowie die Stadt Heerlen und die
Provinz Limburg die Zentrale Behördliche Arbeitsgruppe Avantis (Centrale
Ambtelijk Werkgroup Avantis) beschlossen
und eingerichtet. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist, das Verwaltungshandeln im
grenzüberschreitenden Gewerbegebiet Avantis zu koordinieren und gegenseitig
abzustimmen.
Wünschenswert ist, dass die Wahl des anwendbaren Rechts in festbestimmten grenzüberschreitenden Gewerbegebieten nicht nur durch das Territorialitätsprinzip, sondern durch die Wahl des Ansiedelnden bestimmt wird. Hierdurch soll die Option geschaffen werden, sich einheitlich dem deutschen oder ausländischem Recht zu unterwerfen.
Nach den Erkenntnissen aus Campus Europa besteht nunmehr die Möglichkeit, Gebäude auf der Grenze zu errichten. Ebenso besteht nach dem dritten Zusatzprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen, durch räumliche Ausrichtung der Geschäftsführung eines Unternehmens auf niederländischer oder deutscher Seite, Wahlfreiheit bei der steuerlichen Veranlagung.
Auf deutscher Seite wurden bereits 1999 und letztmalig 2004 Vereinfachungen für grenzüberschreitende Gewerbegebiete vorgeschlagen. Die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen und das Staatsministerium Baden-Württemberg haben hierzu einen Vorschlag erarbeitet. Danach soll ein Investor in einem grenzüberschreitenden Gewerbegebiet sich nur nach einer Rechtsordnung orientieren und Anträge nur an eine Verwaltungsbehörde richten müssen, und zwar unabhängig davon, ob das Grundstück sich auf deutschem oder ausländischem Hoheitsgebiet befindet.
Auch die Roermonder Erklärung der IHKen Aachen und Mittlerer Niederrhein sowie den Kamers van Koophandel en Fabrieken voor Zuid-Limburg und Limburg-Noord vom 15. Mai 2002 zielt auf die Mitnahme des Heimatrechts.
Insofern bestehen sowohl auf deutscher als auf niederländischer Seite wie auch bei den Wirtschaftsverbänden die gleichen Vorstellungen, wie in grenzüberschreitenden Gewerbegebieten grenzüberschreitend verfahren werden soll.
Anlage: Übersetzung Vorschlag „Kansenzone“ Avantis
Anlagen
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