Entscheidungsvorlage - FB 52/0134/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er spricht sich dafür aus, die Planung und Kostenberechnung so weit erstellen zu lassen, dass sie politisch beraten werden können und die Voraussetzungen zur Einplanung der erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushalt vorliegen.

 

 

In Vertretung

 

 

(Schwier)

Beigeordnete

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Sportplatzanlage Hander Weg besteht aus einem Naturrasenspielfeld mit Rundlaufbahn und leichtathletischen Anlagen, einem Rugbyspielfeld für Jugendspiele sowie für das Training im Seniorenbereich in Naturrasen und einem Fußballspielfeld in Kunstrasen. Rugby-  sowie Kunstrasenspielfeld verfügen jeweils über eine Trainingsbeleuchtungsanlage.

Ursprünglich gab es für die Nutzer der Sportplatzanlage nur die Möglichkeit, sich in  zwei Umkleiden der benachbarten Sporthalle Hander Weg I umzuziehen und zu duschen.

Nutzer der Sportplatzanlage Hander Weg sind die benachbarten Schulen (Heinrich-Heine-Gesamtschule, Anne-Frank-Gymnasium, GGS Laurensberg) sowie  der Rugby Club Aachen e.V. (RSC) und der Verein  für Jugendspiele Laurensberg 1919 e.V.  (VfJ).

Vor rund 10 Jahren wurde dann aufgrund der unzureichenden Infrastruktur der Sportanlage gemeinsam vom RSC und dem VfJ ein kleines Vereinshaus in Containerbauweise errichtet, welches bedingt Umkleide- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie Toilettenanlagen bietet. Duschmöglichkeiten sind dort nicht gegeben.

 

In den letzten Jahren haben beide Vereine sich  sehr positiv sportlich entwickelt.

 

Der RSC hat insgesamt 315 Mitglieder, wovon rd. 200 Mitglieder aktiv Rugby spielen. Der Verein ist der größte Rugbyclub mit der größten Jugendabteilung des Landes NRW.  Er ist Landesleistungsstützpunkt des Landes NRW. Der RSC  hat insgesamt  6 Schüler- und Jugend- sowie 5 Seniorenmannschaften und eine Freizeitmannschaft. Die 1.Herrenmannschaft spielt in der

2. Bundesliga.  Im nächsten Jahr feiert der RSC sein 40-jähriges Bestehen.

 

Der Verein für VfJ  hat inzwischen 16 Jugend- und 4 Seniorenmannschaften im Wettkampfbetrieb und ist somit einer der mannschaftsstärksten Fußballvereine in Aachen. Er nutzt derzeit neben der Sportanlage Hander Weg auch noch den Sportplatz Rathausstraße. Dieser ist allerdings aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen  Naturrasenplatz handelt, nur eingeschränkt nutzbar. Hinzu kommt, dass das dort befindliche Umkleidehaus stark sanierungsbedürftig ist und auch nicht über die heute üblichen Räume wie z.B.  Jugend- und Schulungsraum, Zuschauertoiletten  usw. verfügt.

 

Es bestehen konkrete Überlegungen, die Sportplatzanlage Rathausstraße für eine sportliche Nutzung aufzugeben und hier Flächen für Wohnungsbau auszuweisen. Ein entsprechender Bebauungsplan ist in Vorbereitung.

 

Für den VfJ ist jedoch Voraussetzung für die Aufgabe der Sportplatzanlage Rathausstraße die Errichtung eines Umkleidehauses auf der Sportplatzanlage Hander Weg.  

 

 

In Anlehnung an das Umkleidehaus auf der Sportplatzanlage Neuköllner Straße sowie  das geplante Umkleidehaus für die Sportplatzanlage Rombachstraße/Lärmschutzwall ist  in Abstimmung mit den Vereinen von folgendem Raumprogramm auszugehen:

 

6 Umkleideräume mit jeweils einem Duschraum und WC-Anlagen

2 Schiedsrichterräume ca. 10 qm

1 Sanitätsraum ca. 15 qm

2  Büros ca. 10 qm

1 Jugend- und Schulungsraum ca. 80 qm , teilbar in 2 Teilbereiche

1 Küche- einschl. Lagerungsraum ca. 15 qm

Besuchertoiletten einschließlich Behindertentoilette

Putzmittelraum

Technikraum

1 Hausmeisterwohnung ca. 80 qm

 

Der Bedarf einer Hausmeisterwohnung ergibt sich aufgrund der Lage der Sportplatzanlage, die so gut wie keine soziale Kontrolle zu bestimmten Zeiten hat.

 

Der VfJ hat seinerseits den Wunsch geäußert, dass langfristig eine Gymnastikhalle errichtet werden soll. Der Wunsch wurde allein im Hinblick auf die Kosten nur in so weit berücksichtigt, dass die Möglichkeit gegeben sein sollte, diese zu einem späteren Zeitpunkt evtl. auch durch den Verein selbst anzubauen oder auf dem Sportplatzgelände  zu errichten. Hinzu kommt, dass in Anbetracht der in der Nähe liegenden beiden Dreifach-Sporthallen und der Turnhalle Vetschauer Straße  aktuell der Bedarf nicht gesehen wird. 

 

Erste Überlegungen des Gebäudemanagements hinsichtlich eines möglichen Standortes für ein Umkleidegebäude auf dem Sportplatzgelände ergaben, dass aus technischer und wirtschaftlicher Sicht der günstigste Standort direkt an der Vetschauer Straße liegt. Hier sind Ver- und Entsorgungsmedien in unmittelbarer Nähe vorhanden. Die Grundstücksfläche lässt eine Bebauung mit

Umkleidehaus sowie Hausmeisterwohnung in zweigeschossiger Bauweise zu. Eine Gymnastikhalle könnte evtl. zu einem späteren Zeitpunkt an anderer Stelle auf dem Sportplatzgelände erfolgen (zwischen Tanzsporthalle und Beach-Volleyballanlage).

 

Für die Erstellung der Planung des Umkleidehauses auf der Sportanlage Hander Weg stehen aus dem Jahr  2018 Mittel in Höhe von 80.000 € beim PSP-5- 080102-500-00400-900-1, Sachkonto 78650000 zur Verfügung.

Die Vorlage von  Planunterlagen sowie Kostenberechnungen nach der HOAI bis zur Leistungsphase 3 sind Voraussetzung für die Einplanung von Haushaltsmitteln in den städtischen Haushalt.

 

 

Aufgrund aktueller Kostenentwicklungen werden sich die Gesamtkosten für das Umkleidehaus  nach derzeitigem Stand im Kostenrahmen von  rd. 2,6 Mio. € bewegen.  Dementsprechend erhöht sich auch der Aufwand für die gesamten Planungskosten (Architekten- und Ingenieurleistungen) bis zum Abschluss der Maßnahme um 120.000 €. Diese Mittel sind im Entwurf des Haushalts 2020 beim

PSP 5-080102-500-00400-900-1 Sachkonto 78650000 für 2020 eingeplant.

Die Baukosten in Höhe von 2,6 Mio. € sind derzeit in der Übersicht über die aufgrund

§ 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommen Maßnahmen berücksichtigt.

 

Es ist beabsichtigt,  jetzt als nächsten Schritt zur Verwirklichung der Baumaßnahme die notwendigen Aufträge zur Erstellung der Planung und der Kostenberechnung zu erteilen. Das Auftragsvolumen liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planungsmittel in Höhe von 80.000 €. Sobald diese Unterlagen vorliegen, wird die Maßnahme in den politischen Gremien vorgestellt und die erforderlichen Haushaltsmittel zur Einplanung in den Haushalt angemeldet.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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