Anhörung - FB 52/0135/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) des Produktbereichs 08 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2020 mit dem Finanzzeitraum 2020 – 2022 in Verbindung mit in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

Der Sportausschuss beschließt darüber hinaus, die  in den Teilfinanzplänen 2020 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2019 – 2023) sowie die Verpflichtungsermächtigungen im Produktbereich 08 unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung sowie einschließlich der beschlossenen Einzelveränderungen.

Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt der Sportausschuss zur Kenntnis.

Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.

 

 

In Vertretung

 

 

(Schwier)

Beigeordnete

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 einschließlich Finanzplanung bis 2023 wurde am 09. Oktober 2019 in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

 

Die ausschussbezogenen Beratungsunterlagen sind beigefügt. Hierzu sich evtl. noch ergebende Veränderungen werden entweder  nachgereicht oder in der Sitzung bekanntgegeben.

 

Soweit in den bis zur Sitzung des Sportausschusses erfolgten Haushaltsberatungen der Bezirksvertretungen Beschlüsse zum Produktbereich Sportförderung gefasst werden, die nicht mit den vorliegenden Angaben übereinstimmen, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.

 

 

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Anlagen

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