Entscheidungsvorlage - FB 52/0129/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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12.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Anschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:
FV Vaalserquartier e.V. 2 Jugendfußballtore + 1 Senioren-Trainingstor 1.276,27 €
VfR Forst e.V. 1 Senioren-Trainingstor 399,98 €
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der FV Vaalserquartier e.V. benötigt für seine 13 Nachwuchsmannschaften dringend zwei neue Jugendfußballtore in der Größe 5 x 2 Meter. Diese sind laut Angebot vollverschweißt, verfügen über integrierte Gewichte zur Kippsicherung und sind mit Rädern ausgestattet, so dass sie jederzeit leicht transportiert werden können.
Darüber hinaus benötigt der Verein für seine Seniorenabteilung ein ebenfalls vollverschweißtes, transportables Trainingstor in der Größe 7,32 x 2,44 Meter. Die Genehmigung zur vorzeitigen Anschaffung wurde mit Schreiben vom 30.09.2019 erteilt.
Die Gesamtkosten betragen laut vorliegendem Angebot 5.105,10 € und der Zuschuss würde gemäß den Richtlinien 1.276,27 € betragen.
Der VfR Forst e.V. möchte für seine Fußball-Abteilung ebenfalls ein vollverschweißtes Trainingstor (7,32 m x 2,44 m) aus Aluminiumprofilen inklusive Bodenrahmen, Rädern und Netz anschaffen. Bisher steht dem Verein kein transportables Trainingstor zur Verfügung und er benötigt dies dringend, um damit ein intensives Torwarttraining zu ermöglichen.
Bei Gesamtkosten von 1.599,90 € könnte dem VfR Forst ein Zuschuss in Höhe von 399,98 € bewilligt werden.
Der Haushaltsansatz 2019 für die Anschaffung von Sportgeräten beträgt 10.000,00 €. Bisher wurden für sechs Anträge ein Betrag in Höhe von 4.769,07 € bewilligt bzw. ausgezahlt. Für die zwei neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 1.676,25 € erforderlich, so dass dann die Gesamtsumme aller geförderten Anträge 6.445,32 € im Jahr 2019 betragen würde.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 € | 15.774,70 € | 30.000 € | 30.000 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
