Entscheidungsvorlage - FB 61/1363/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der vorgestellten Projektstände die Anmeldung zur Städtebauförderung vorzubereiten.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zuletzt am 4.12.2014 hat die Verwaltung über den aktuellen Stand der Städtebauförderung im Planungsausschuss berichtet. Nach dieser längeren Pause soll die Tradition, jährlich einen Überblick über die Städtebauförderprojekte zu geben, wieder aufgenommen werden. Ziel ist es, ein abgestimmtes Programm vorzulegen, anhand dessen die Verwaltung ihre Arbeitsplanung und Prioritäten ausrichtet.

 

A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Entwicklung der Rahmenbedingungen

 

„Städte und Gemeinden unterliegen einem stetigen Wandel: Die Städtebauförderung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen darin, diesen Wandel aktiv zu gestalten. Das Ziel: Städtebauliche Missstände und Entwicklungsdefizite abbauen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern  und  gewachsene  bauliche  Strukturen  zeitgemäß und nachhaltig weiterentwickeln. So bleiben Städte und Gemeinden  für  alle  Bevölkerungsgruppen  attraktiv  und  zugleich  wird  die  örtliche,  kommunale und regionale Identität gestärkt.

Im Jahr 2019 werden erstmals alle sechs Städtebauförderprogramme und der Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier" gleichzeitig aufgerufen. Für die Gestaltung unserer Heimat in den Städten und Gemeinden stehen im Rahmen der Städtebauförderung über 450 Millionen Euro zur Verfügung.“

(Quelle: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/programme-zur-foerderung-des-staedtebaus)

 

„Mit der Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes (STEP) und dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ für das Jahr 2019 werden in NRW insgesamt 302 Projekte mit 466,5 Millionen Euro gefördert. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 606,5 Millionen Euro. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf rund 140 Millionen Euro.

Von den 466,5 Millionen Euro Fördermitteln tragen:

  • Ÿdie Europäische Union rund 78,7 Millionen Euro,
  • der Bund rund 191,0 Millionen Euro undŸ
  • das Land Nordrhein-Westfalen rund 196,8 Millionen Euro.“ 

(Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, „Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes und des Investitionspaktes Soziale Integration im Quartier für das Jahr 2019“)

 

Die Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes (STEP) durch das Ministerium des Landes NRW findet üblicherweise in der ersten Jahreshälfte eines jeden Programmjahres statt und informiert den Mittelempfänger (die jeweilige Kommune) mit Angabe des Fördervolumens über die geförderten Projekte. Erst in der 2. Jahreshälfte des jeweiligen Programmjahres ist dann mit den Förderbescheiden der Bezirksregierung zu rechnen.

 

Auf Aachen entfielen im Programmjahr 2019 Fördermittel in Höhe von 4,4 Mio. Euro, die sich auf die Programmgebiete Innenstadt und Soziale Stadt Aachen-Nord verteilen (näheres im Folgenden unter B). Die Bewilligungs­bescheide erreichten die Stadt Aachen entsprechend im Herbst 2019.

 

Die im Programmjahr 2019 bewilligten Fördermittel (s. Anlage 2) decken sich in etwa mit dem Betrag von 4,5 Mio. Euro, der im Mittel - über die letzten 9 Jahre betrachtet – der Stadt Aachen im Rahmen der Städtebauförderung zu Gute kam. Für die Stadtentwicklung Aachens ist die Städtebauförderung dadurch eine verlässliche Größe. Regelmäßig sind die Landesprogramme überzeichnet, so dass Aachen in Konkurrenz zu anderen Kommunen treten muss. Die hohe Qualität der Aachener Anträge spielt daher eine wichtige Rolle bei der Einwerbung von Fördermitteln. Voraussetzung für die Beantragung einzelner Maßnahmen ist dabei immer ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das die jeweiligen Herausforderungen und das Zusammenwirken von Einzelmaßnahmen im Stadtteil betrachtet. Weiterhin ist eine Sanierungssatzung für ein räumlich klar definiertes Sanierungsgebiet durch die Kommune zu beschließen und damit weitere Voraussetzung für die Förderung. Der räumliche Zuschnitt deckt sich mit den Aussagen des jeweiligen ISEKs. Über die Sanierungsgrenzen hinweg können keine Fördermittel fließen. Daher spielt die passgenaue Abgrenzung der Gebiete schon zu Beginn eine bedeutende Rolle. Bei den aktuellen Fördergebieten in Aachen werden nicht alle sanierungsrechtlichen Möglichkeiten des Baugesetzbuches (BauGB) ausgeschöpft, sondern das vereinfachte Sanierungsverfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB gewählt. Neben der Einwerbung von Städtebaufördermitteln hat das den Vorteil für Privatleute, dass unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Investitionen am Gebäude nach dem Einkommenssteuergesetz abgesetzt werden können. Die umfassenden Möglichkeiten des sanierungsrechtlichen Vollverfahrens sind in der Regel für die Umsetzung der Ziele der ISEKe nicht erforderlich.

 

Das Städtebauförderprogramm 2020 des Landes Nordrhein-Westfalen (STEP) wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 veröffentlicht werden. Es umfasst ein Gesamtvolumen von 350 Mio. Euro aus Landes- und Bundesmitteln. Auch für 2020 wurden vonseiten der Stadt Aachen Förderanträge mit einem Fördervolumen von rund 4,5 Mio. Euro eingereicht (s. Tabelle Anlage 3).

Zurzeit gibt es in Aachen eine Vielzahl an Programmgebieten (Übersicht s. Anlage 1) mit zahlreichen Maßnahmenpaketen. Dies führte in der Beantragung für das diesjährige Programmjahr 2020 dazu, dass eine intensive verwaltungsinterne Abstimmung bzgl. Prioritäten und realistischen Umsetzungshorizonten erforderlich war. Erfolgreich konnte schließlich  ein fachbereichs- und dezernatsübergreifendes Programm für das Programmjahr 2020 vorgelegt werden, das Projekte der Programmgebiete Innenstadt, Beverau und Haaren umfasst (s. Anlage 3).

 

Im Einplanungsvorschlag der Bezirksregierung für 2020 finden sich nun erfreulicherweise alle von Seiten der Stadt Aachen im Herbst 2019 eingereichten Anträge in der Priorität „A“. Dies ist ein positives Signal für Aachen, da – vorausgesetzt, das Ministerium folgt dem Vorschlag –, die Stadt Aachen nun davon ausgehen kann, dass ihre Anträge aus den verschiedenen Programmgebieten im Jahr 2020 vollständig bewilligt werden können.

 

Weitere Informationen zur Städtebauförderung des Landes:

https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/programme-zur-foerderung-des-staedtebaus

 

B. Die Förderprojekte und ihre Zuordnung zu Programmen im Rückblick 2019 und Ausblick auf die folgenden Jahre

 

1. Innenstadtkonzept 2022 (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Im Rahmen der 5. Förderstufe des Innenstadtkonzeptes 2022 wurde im Programmjahr 2019 mit einem Fördersatz von 80% eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 2.667.072,- € für die folgenden Projekte bewilligt:

-          Umgestaltung Krämerstraße + angrenzende Platzbereiche

-          Umsetzung Maßnahmen Parkpflegewerk 2. BA, Fokusbereiche

-          Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung des Standesamtes

In 2019 wurde bei einem Fördersatz von 80% mit einer beantragten Fördersumme in Höhe von 1.871.837,- € bereits die 6. Förderstufe des Innenstadtkonzeptes 2022 für das Programmjahr 2020 beantragt.

Der Antrag für das Programmjahr 2020 umfasst folgende Projekte:

-          Umgestaltung Pontstraße / Platz am Marienbongard

-          Neugestaltung Wüllnerplatz

-          Fußgängerführung Harscampstraße

-          Mehrfachbeauftragung Südausgang Hbf

-          Neugestaltung Spielanlage Lindenplatz

-          Neugestaltung Spielpunkt Augustinergasse

-          Verbesserung Freibereich Schule am Lousberg

Für den Antrag in 2020 für das Programmjahr 2021 sind bisher folgende Projekte vorgesehen:

-          Umgestaltung Schildstraße, Schildplatz und Harscampstraße als Teil des Premiumfußweges 3

-          Städtebaulich freiraumplanerische Machbarkeitsstudie Südausgang

-          Verbesserung der Freibereiche von Schulen (jährlich)

-          Bäche sichtbar machen an Klappergasse und Rennbahn

-          Planung Theaterplatz

-          Freianlagen Neues Kurhaus

Bereits bewilligte Projekte aus den vorherigen 4 Förderstufen sind teils bereits umgesetzt (s. Maßnahme Hof und Mariahilfstraße), andere befinden sich in der Planung und kurz vor der Umsetzung wie die Martin-Luther-Straße mit Teilbereichen der Gottfriedstraße und Richardstraße. Auch strategische Maßnahmen wie die Modernisierungsberatung durch altbauplus oder die Umsetzung des Citymanagements laufen derzeit an. Neue Kooperationen und damit einhergehende bauliche Projekte deuten sich darüber hinaus für den Campus Innenstadt an. Perspektivisch wird die Städtebauförderung auch im Zusammenhang mit der Herstellung der öffentlichen Räume im Altstadtquartier Büchel eine große Rolle spielen.

 

Weitere Informationen zum Innenstadtkonzept unter www.aachen.de/innenstadt. Die dortigen Informationen werden in Kürze aktualisiert.

 

2. ISEK Beverau (Initiative ergreifen, Aktive Zentren)

 

Mit politischem Beschluss vom 14.11.2019 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für Beverau (ISEK Beverau) zusammen mit dem Antrag zur 1. Förderstufe in 2019 im Rahmen des Programmes „Aktive Zentren“ zur Beantragung von Städtebaufördermitteln eingereicht. Mit Beschluss vom 11.12.2019 wurde vom Rat der Stadt Aachen die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Beverau beschlossen.

 

Leitprojekt des ISEK Beverau ist der Umbau des ehemaligen Reiterhofes „Gut Branderhof“ zum Nachbarschafts- und Begegnungszentrum. Für diese Maßnahme wird eine Förderung durch das Landesprogramm „Initiative ergreifen“ angestrebt, welches Projekte unterstützt, die bürgerschaftliches Engagement und Stadterneuerung wirksam miteinander verknüpfen. Nach einer mehrjährigen Qualifizierungsphase wurde das Projekt „Gut Branderhof“ am 10.07.2019 im Beirat „Initiative ergreifen“ abschließend beraten und eine Förderempfehlung ausgesprochen. Voraussetzung für die Förderbewilligung des Leitprojektes ist die Einbettung der Maßnahme in ein politisch beschlossenes Integriertes Stadtentwicklungskonzept.

 

Der Gesamtantrag enthält bei einem Fördersatz von 70% ein Fördervolumen von insgesamt 4.920.090,-€. Die 1. Förderstufe mit Gesamtkosten von 3.713.938,-€ beinhaltet unter anderen Maßnahmen das Leitprojekt „Gut Branderhof“ und beantragt eine Zuwendung von 2.599.757,-€.

 

Bei Gesamtkosten des Projektes „Gut Branderhof“ in Höhe von 3.333.855.-€ und einem Fördersatz von 70% übernimmt die Stadt Aachen den Anteil von 20%. Der Verein ist in der Pflicht, 10% der Kosten aufzubringen. Dies ist maßgeblich für die Bewilligung der Städtebaufördermittel und das Gelingen des Projektes.

 

Flankierende Projekte neben dem Umbau des „Gut Branderhof“ in der 1. Förderstufe sind:

-          Abbruch von Gebäuden / Sicherungsmaßnahmen „Gut Branderhof“

-          Kampagne und Öffentlicheitsarbeit "nachbar.schafft beverau"

-          ISEK Beverau

-          Städtebaulicher Entwurf mit Beteiligungsverfahren

-          Gutachten und punktuelle Erhebungen zur Umfeldverbesserung, insbesondere von Schulen und Kindergärten

Das ISEK wird für drei Förderstufen in den Programmjahren 2020, 2022 und 2023 angemeldet werden.

Die folgenden Projekte:

-          Quartierswege Entwicklungsbereich „Gut Branderhof“

-          Quartiersplatz Entwicklungsbereich „Gut Branderhof“

sind dabei zentrale Bestandteile des Leitprojektes und werden neben weiteren Maßnahmen in der nächsten Förderstufe angemeldet werden.

 

3.  Haaren (Stadtumbau West)

 

Zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Haaren wurden im Herbst 2015 auf Grundlage des einge­reichten Grundantrags zur Städtebauförderung zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 5,1 Mio. €  durch die Bezirksregierung Köln anerkannt. Gleichzeitig wurde der Stadt eine Bewilligung der 1. Förderstufe erteilt. Diese umfasst zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von knapp 2,3 Mio € (Fördersatz von 80 %).

Ausgehend von dem Integrierten Handlungskonzept Haaren standen in dem in 2017/18 durchgeführten kooperativen Werkstattverfahren zur Ortsmitte Haaren – im Rahmen der 1. Förderstufe ursprünglich geplant als „Wettbewerb Markt und Mitte“ – drei Teilbereiche im Fokus der erarbeiteten Planungs- und Entwicklungskonzepte: Die Alt-Haarener Straße mit dem angegliederten Haarener Markt, der öffentliche Raum rund um St. Germanus sowie der Park am alten Friedhof begleitet von Wurm- und Haarbachaue.

 

Mit den Projekten „Rund um St. Germanus“ und Park am alten Friedhof wurden im zurückliegenden Jahr 2019 zwei Kernprojekte der Städtebauförderung weiter ausgearbeitet.

Im Rahmen der 1. Förderstufe wurden für „Rund um St. Germanus“ Planungsmittel in Höhe von ca. 190.000 € bewilligt. Für das Kirchumfeld von St. Germanus wurde 2019 eine Entwurfsplanung durch das Büro SCAPE erarbeitet, auf deren Grundlage im Herbst 2019 ein Antrag zur Städtebauförderung gestellt werden konnte (3. Förderstufe). Eine Beratung der Planung in den politischen Gremien ist für das 1. Quartal 2020 vorgesehen. Mit einer Bewilligung des Förderantrages in einer Höhe von 2,17 Mio. € (förderfähige Gesamtkosten, Fördersatz von 80 %) wird im Herbst 2020 gerechnet. Die gegenüber dem Grundförderantrag erhöhten Gesamtkosten für diese Maßnahme sind bei der Beantragung weiterer Förderstufen zu berücksichtigen, da das Gesamtbudget für das Integrierte Handlungs­konzept Haaren durch den Grundförderantrag beschränkt ist.

Für den Park am alten Friedhof sowie den angrenzenden Bachauenbereich stehen bereits bewilligte Fördermittel aus der 1. Förderstufe zur Verfügung (förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 1,3 Mio. €, Fördersatz von 80 %). Um diese in 2020 in Teilen für den ersten Abschnitt, die Neugestaltung des Parks, umsetzen zu können, lag 2019 der Fokus auf einer inhaltlichen Finalisierung eben jener Planung.

Ein weiteres Projekt, dessen Förderung ebenfalls im Rahmen der 1. Förderstufe bereits bewilligt wurde, ist der Platz am Denkmal. Auch hier lag in 2019 der Fokus auf einer Finalisierung der Planung als Grundlage für die bauliche Umgestaltung in 2020. Insgesamt wurden für die Umgestaltung förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 225.000 € (Fördersatz von 80 %) bewilligt. Aufgrund der aktuellen Planung entstehen für den Denkmalplatz Minderkosten von ca. 65.000 € (Fördermittel: ca. 52.000 €). Diese Fördermittel sollen der Maßnahme Park am alten Friedhof einschließlich der Bachauenbereiche zufließen.

Neben den genannten baulichen Schwerpunkten wurden 2019 Aktivitäten zum Stadtbezirksmarketing als Bestandteil der 1. Förderstufe fortgeführt. Dabei ging es um die Erarbeitung einer aktualisierten Bezirksbroschüre sowie die Durchführung einer Workshopreihe zu den Themen Einzelhandel, Events und Kultur in Haaren. Für Leerstands- und Stadtbezirksmanagement sind förderfähige Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 65.000 € (Fördersatz von 80 %) bewilligt.

Im Rahmen der 2. Förderstufe wurde ein Teilumbau der Haarbachtal-Halle durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen durchgeführt. Diese Maßnahme umfasste einen behindertengerechten Umbau der Sanitäranlagen sowie den behindertengerechten Umbau eines angrenzenden Pkw-Stellplatzes. Das Projekt wurde Mitte 2017 erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt wurden für die Maßnahme zuwendungsfähige Gesamtausgaben von ca. 43.000 € bewilligt.

Als übergeordnete Maßnahme wurde 2019 zusätzlich die Fortführung für das Beratungsangebot von altbauplus (Energetisches- und Lärmsanierungsprogramms) bei der Bezirksregierung beantragt (3. Förderstufe). Die Fortführung war bereits für das Stadterneuerungsprogramm 2019 beantragt, aber nicht bewilligt worden. Wie bei dem Antrag für den öffentlichen Raum von St. Germanus ist auch hier mit einer Bewilligung der Fördergelder im Herbst 2020 zu rechnen. Das Gesamtbudget für die geplante Fortführung des Energetischen- und Lärmsanierungsprogramms in 2020-2022 beläuft sich auf 85.000 € (Fördersatz von 80 %).

Die Verwaltung beabsichtigt, in 2020 eine  inhaltliche Schärfung der weiteren zu beantragenden Maßnahmen, z.B. in Form einer Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes, zu erarbeiten.

 

Weitere Informationen zu den Städtebauförderprojekten in Haaren unter www.aachen.de/haaren

 

4. Aachen-Nord (Soziale Stadt)

 

Mit dem Zuwendungsbescheid vom 22.08.2019 wurde die 9. und letzte Förderstufe des Förderprogramms Soziale Stadt Aachen-Nord und eine Zuwendung in der Höhe von 1.719.468 € bewilligt (Fördersatz von 80 %). Folgende Projekte waren Bestandteil des Förderantrages:

-          Spiel-Sport-Schule, Bereich „Zum Kirschbäumchen“

-          Spielplatz Sigmundstraße

-          Jülicher Straße: Verbesserung der Aufenthaltsqualität, des Images und der Sicherheit

-          Gestaltung öffentlicher Raum, Bereich Tal- und Scheibenstraße

-          Premiumweg – Bereich Dennewartstraße

-          Fortführung Quartiersentwicklung / Stadtteilmanagement

 

Die Umgestaltung des Spielplatzes Sigmundstraße soll noch im Frühjahr 2020 abgeschlossen werden.

Die Entwurfsplanung der Projekte Spiel-Sport-Schule – Zum Kirschbäumchen und Bereich Tal- und Scheibenstraße wird in 2020 konkretisiert und der Planungsbeschluss vorbereitet. Der Premiumfußweg – Bereich Dennewartstraße wird in die Gesamtplanung „Premiumweg zur Wurm“ aufgenommen und zusammen mit der durch gleiche Straßen laufenden Radvorrangroute geplant. Die geplanten Maßnahmen im Bereich der Jülicher Straße werden seitens der Stadt vorerst zurückgestellt und erst in Abstimmung mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie Regiotram auf ihre sinnhafte Umsetzbarkeit überprüft. Mit der Umgestaltung des Schulhofes Aretzstraße wurde begonnen. Das Projekt wurde mit der 8. Förderstufe im Herbst 2018 bewilligt.

 

Mit dem Prüftestat vom 23.08.2017 hat die Bezirksregierung der Verlängerung der Programmlaufzeit um 2 Jahre bis 2021 zugestimmt. Demzufolge wurde auch die Fortführung des Quartiersmanagements mit dem Zuwendungsbescheid zur 9. Förderstufe bis Ende 2021 bewilligt.

 

Zur Verstetigung des erfolgreichen Quartiersmanagements in Aachen-Nord über den Bewilligungszeitraum bis Ende 2021 hinaus hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 05.12.2019 die Verwaltung mit der Einrichtung einer 1,0-Stelle im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration beauftragt. Somit ist die Kontinuität der Quartiersentwicklung in Aachen-Nord nach Auslauf des Förderprorgramms über 2021 hinaus gewährleistet.

 

„All eyes on“: 12 Jahre Soziale Stadt Aachen-Nord wird für die nächsten beiden Jahre ein wesentlicher Schwerpunkt sein. In Planung sind gezielte Aktionen unter einem gemeinsamen Motto, die im Zusammenhang mit geplanten Veranstaltungen in 2020 und 2021 ein Rück- und Ausblick auf das gemeinsam Geleistete und Erreichte im Rahmen dieses Förderprogramms ermöglichen. Im September 2021 sollen diese Einzelaktionen in einem großen Event ihren Abschluss finden.

 

Im 2. Quartal 2020 wird auch eine Evaluation des Gesamtprojektes unter Beteiligung der Institutionen und Akteure in Aachen-Nord in Auftrag gegeben.

 

Weitere Informationen zum Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord unter www.aachen.de/aachennord. Informationen des Stadtteilbüros auch mit aktuellen Informationen zu den Projekten unter www.facebook.com/aachennord

 

5. Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Die Rahmenplanung Brand mit vier bewilligten Förderstufen gilt fördertechnisch als „ausbewilligt“. Es werden im Kontext der Rahmenplanung Brand und der Städtebauförderung keine weiteren Maßnahmen in Förderstufen angemeldet.

 

Das Impulsprojekt „Marktplatz Brand“ und flankierende Maßnahmen wie der Bau der neuen Turnhalle an der Marktschule und das Stadtbezirksmarketing Brand wurden bereits bis 2017 erfolgreich umgesetzt und am Tag der Städtebauförderung am 10.05.2017 präsentiert und mit den Bürger*Innen gefeiert.

 

Derzeit in der Umsetzung befinden sich noch die beiden Maßnahmen:

-          Denkmalgerechter Umbau der alten Turnhalle zur Aula

-          Pocketpark Brander Feld mit Teilen der Vennbahntrasse

Sobald diese Projekte umgesetzt sind, wird dieses Fördergebiet abgeschlossen.

 

Weitere Informationen unter www.aachen.de/brand

 

C. Zusammenfassung und Ausblick

 

Die Städtebauförderprojekte in Aachen weisen derzeit eine große Dynamik auf, da sich zur Zeit fünf Programmgebiete gleichzeitig in der Förderung befinden. Dies erfordert einen hohen Einsatz bei allen Beteiligten in der Verwaltung, aber auch Akteurinnen und Akteuren, darüber hinaus und nicht zuletzt auch in der Politik. Gleichzeitig ist die Stadtverwaltung bei komplexen Projekten insbesondere in der Innenstadt auf eine gute Zusammenarbeit mit privaten Investoren angewiesen, um gute Erfolge zeigen zu können. Die Städtebauförderung ist die einzige Möglichkeit, umfangreiche städtebauliche Maßnahmen durch die Stadt in festgelegten Stadtteilen zu realisieren.

Die Stadt Aachen ist in der sehr guten Lage, mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen sehr verlässlichen Partner zu haben, der Planungssicherheit für die Städtebauförderung so weit wie möglich gewährt und gute Lösungen für die teilweise schwierige Förderthematik ermöglicht.

Für die kommenden Programmjahre  können die Vielzahl an Programmgebieten und Projekten zu weiter steigenden Antragssummen führen, so dass ggfs. kurzfristig Verschiebungen von Teilprojekten in Folgejahre notwendig werden können. Diese Verschiebungen sind nicht auf die Innenstadt beschränkt, sondern können auch die anderen Programmgebiete betreffen.

Die Priorisierung der Programmgebiete und Projekte behält daher auch weiterhin eine hohe Bedeutung.

Mit Blick auf das absehbare „Auslaufen“ des Fördergebiets Soziale Stadt Aachen-Nord und die verschiedenen Ratsanträge bereitet die Verwaltung derzeit eine Grundlage für die Entscheidung vor, welcher Stadtteil in der näheren Zukunft die größten Bedarfe hinsichtlich eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) hat. Welche Förderprogrammkulisse dabei zum Tragen kommen könnte, bleibt bei der Betrachtung im ersten Schritt  offen. Zentrales Anliegen der Betrachtung wird es sein, diejenigen Stadtteile zu identifizieren, in denen es Handlungsbedarfe in den unterschiedlichsten Bereichen gibt und denen somit mit einer integrierten Herangehensweise geholfen ist. Die sich damit ergebende  „Prioritätenliste“ wird in einer der kommenden Sitzungen vorgelegt werden.


 

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Anlagen

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