Entscheidungsvorlage - FB 56/0341/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 die Verwendung der Mittel für „Integrationsmaßnahmen“ (ehemals Projekte zur Integration) gem. der Anlage 1 und empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie der vorgesehenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Beschluss des Integrationsrates zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1 unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 zu.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2020 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2020, 138.000,- Euro zur Verfügung.

 

Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 138.000,- Euro schlägt die Verwaltung vor, die Mittel wie folgt bereitzustellen (siehe auch Anlage 1 - Mittelaufstellung):

 

         38.000,- Euro für „I. laufende Projekte“ u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc,

         41.000,- Euro für „II. Sprachkurse“,

         4.000,- Euro für die Aktivitäten des „III. Kommunalen Integrationszentrums

in Kooperation mit anderen Einrichtungen“

         8.000,- Euro für „IV. Veranstaltungen von  Migrantenorganisationen“ und

         7.000,- Euro für „V. Integrationsrat“

 

Seit 2019 werden die Kosten für den Aufbau, Einsatz und die fachliche Begleitung von Dolmetscherpools durch Landeszuwendungen finanziert. Nach den im Jahr 2019 veröffentlichten Richtlinien werden jedoch keine Verwaltungskosten des Pädagogischen Zentrums für den Einsatz des Sprach- und Integrationsmittlerpools (SPRINT-Pool) übernommen. Ein vom Kommunalen Integrationszentrum entwickeltes Konzept zur Verwendung der Fördermittel im Rahmen dieser Richtlinien wurde zwischenzeitlich vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Es wird vorgeschlagen, 5.000,00 Euro für die Verwaltungskostenpauschale des SPRINT-Pools unter I. „laufende Projekte“ einzuplanen, um das Angebot des SPRINT-Pools weiterhin gut für die (neu-)zugwanderten Menschen in Aachen nutzen zu können.

 

Für die „VI. Projektanträge zur Integration“ würden daher in 2020 Mittel i.H.v. 40.000,- Euro zur Verfügung stehen. Diese werden für die im Jahr 2020 eingehenden Projektanträge verwendet.

 

Über die endgültige Verteilung der Mittel entscheiden der Integrationsrat und Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

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0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Zum  PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ stehen in 2020 138.000,00 € vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2020 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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