Entscheidungsvorlage - FB 01/0650/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Wahlausschuss
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Entscheidung
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07.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Wahlausschuss der Stadt Aachen beschließt die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Aachen gem. Anlage dieser Tischvorlage.
- Der Wahlausschuss nimmt die möglichen Einteilungen der Regionswahlbezirke zur Kenntnis.
- Der Wahlausschuss der Stadt Aachen empfiehlt dem Wahlausschuss der Städteregion Aachen auf dieser Basis,
- dem Vorschlag zur Einteilung der Regionswahlbezirke unter Berücksichtigung der Zusammenfassung von Aachen-Richterich mit Herzogenrath/Bank zu einem Regionswahlbezirk zu folgen.
- dem Vorschlag zur Einteilung der Regionswahlbezirke unter Berücksichtigung der Zusammenfassung von Aachen-Walheim mit der Gemeinde Roetgen zu einem Regionswahlbezirk zu folgen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Nachgang zur Erstellung der Ursprungsvorlage hat die Verwaltung auf Anraten der Städteregion die dort vorgestellten Varianten überprüft sowie die auch seitens der Städteregion dargelegte Zuschnittsvariante der städtischen Kommunalwahlbezirke ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage wurden die beiden in Rede stehenden Zuschnitte (Herzogenrath-Bank und Richterich bzw. Kornelimünster und Roetgen) der Regionswahlbezirke rechnerisch ermöglicht.
Um dies zu erreichen, wurden – ergänzend zu den in der Ursprungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen – veränderte Zuschnitte im Bereich „Soers“ vorgenommen. Mit E-Mail vom 06.02.2020, 15:55 Uhr, wurden den Fraktionsgeschäftsstellen und den Mitgliedern des Wahlausschusses ein möglicher Zuschnitt übersandt, der folgende Änderungen vorsah:
KWB 29 wurde verschlankt, indem aus den Stimmbezirken 6502 und 6504 folgende Straßen in andere Stimmbezirke verlagert wurden:
- Süsterau (6502, KWB 29) wurde Stimmbezirk 2101 (KWB 5) zugeordnet,
- Im Purweider Feld, Purweider Weg, Purweider Winkel und Talbothof (6504, KWB 29) wurden Stimmbezirk 2107 (KWB 6) zugeordnet,
- Eulersweg, Hochbrück, Hubert-Wienen-Straße, Krefelder-Straße, Soerser Weg, Soerser Winkel, Sonnenweg und Zum Blauen Stein (6504, KWB 29) wurden Stimmbezirk 2301(KWB 7) zugeordnet.
- Die hierdurch erfolgte Vergrößerung von KWB 5 wurde abgefangen, indem Stimmbezirk 1802 von KWB 5 in KWB 4 verschoben wurde. Die hierdurch entstehende Vergrößerung des KWB 4 wurde durch Auslagerung des Stimmbezirks 1602 in KWB 3 aufgefangen.
- Die Vergrößerung des KWB 3 wurde aufgefangen, indem die Straße Am Hasselholz in den Stimmbezirk 4807 (KWB 20) verlagert wurde. Die graphische Neugestaltung des Stimmbezirks füge ich meiner Mail ebenfalls bei.
Mit E-Mail vom gleichen Tage, 19:27 Uhr, hat die Verwaltung informiert, dass die vorgeschlagene Einteilung aufgrund der Überschreitung der Bezirksgrenzen eine Änderung der Hauptsatzung von Nöten wäre.
Die Änderung der Hauptsatzung wäre aufgrund der Beibehaltung der Bezirksgrenzen mit dem nun in der Tischvorlage vorgelegten, fortentwickelten Zuschnitt vermeidbar, sodass dieser nunmehr den Beschlussvorschlag der Verwaltung darstellt:
- Stimmbezirk 6502 bleibt nunmehr unangetastet. Die Verschiebung von "Süsterau" wurde rückgängig gemacht.
- Stimmbezirk 6504 wird aufgeteilt, so dass die beiden neuen Stimmbezirke 6509 und 6510 entstehen (siehe Anlage).
- 6509 wird KWB 7, 6510 wird KWB 8 zugewiesen. Im Ergebnis wählen damit die Wählerinnen und Wähler die Bezirksvertretung Laurensberg und für den Rat die jeweiligen Ratsvertreter der entsprechenden KWBe.
Die oben beschriebene Verschiebung des Teils "Am Hasselholz" findet innerhalb des Aachener Stadtgebietes statt, so dass auch hierfür keine Änderung der Hauptsatzung notwendig ist.
Im Ergebnis können beide Lösungen zu den RWB ebenfalls gehalten werden (die Übersteigung der 15% in der Lösung mit der Überlappung Richterich-Herzogenrath bei RWB 29 -Stand 30.04.2019- egalisiert sich mit der prognostischen Betrachtung zum 31.12.2019).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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207,6 kB
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