Entscheidungsvorlage - FB 01/0650/WP17-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wahlausschuss
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Entscheidung
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19.02.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Nachgang zur Erstellung der Ursprungsvorlage und der Tischvorlage zur Sitzung vom 07.02.2020 wurde im Zuge der Fortentwicklung ein weiterer Vorschlag erarbeitet, mit dem von der derzeitigen Einteilung mit 32 Kommunalwahlbezirken möglichst wenig abgewichen wird.
Um dies zu erreichen, wurden – ergänzend zu den in der Ursprungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen – erneut veränderte Zuschnitte im Bereich „Soers“ vorgenommen. Diese sieht nunmehr folgende Änderungen vor:
Kommunalwahlbezirk 29 wurde verschlankt, indem Stimmbezirk 6504 so aufgeteilt wird, so dass die beiden neuen Stimmbezirke 6509 und 6510 entstehen.
Stimmbezirk 6509 werden die folgenden Straßen zugeordnet:
- Purweider Winkel
- Soerser Winkel
Stimmbezirk 6510 werden die folgenden Straßen zugeordnet:
- Im Purweider Feld
- Purweider Weg
- Eulersweg
- Hochbrück
- Hubert-Wienen-Straße
- Krefelder Straße
- Soerser Weg 41-310
- Strüverwinkel
In Stimmbezirk 6504 verbleiben somit:
- Berensberger Straße
- Diepekuhl
- Ferberberg
- Rütscher Straße
- Schlossparkstraße
- Raphaelshöfe
- Talbothof
- Sonnenweg
- Strüverweg
- Zum Blauen Stein
- Soerser Weg 349+350
Stimmbezirk 6509 wird Kommunalwahlbezirk 7, 6510 wird Kommunalwahlbezirk 8 zugewiesen. Stimmbezirk 6504 verbleibt in Kommunalwahlbezirk 29.
Im Ergebnis wählen damit die Wählerinnen und Wähler die Bezirksvertretung Laurensberg und für den Rat die jeweiligen Ratsvertreter der entsprechenden Kommunalwahlbezirke.
Die in der Tischvorlage beschriebene Verschiebung des Teils "Am Hasselholz" wurde rückgeführt. Entsprechend findet keine Verlagerung von Stimmbezirk 1701 in 4807 statt.
Um eine möglichst geringe Abweichung der Regionalwahlbezirke (basierend auf der gleichen Kommunalwahlbezirkseinteilung) im Vergleich zur derzeitigen Einteilung mit 32 Kommunalwahlbezirken zu erreichen, waren die folgenden Verlagerungen von Stimmbezirken notwendig:
- Stimmbezirk 3103 aus Kommunalwahlbezirk 9 in Kommunalwahlbezirk 1 verlagert. So konnten in Variante 3.a) (Überlappung Aachen-Richterich mit Herzogenrath) die beiden Kommunalwahlbezirke 7 und 9 zusammengefasst werden; in Variante 3.b) (Überlappung Aachen-Walheim mit Roetgen) konnten die beiden Kommunalwahlbezirke 9 und 19 in einem Regionalwahlbezirk verbleiben.
- Stimmbezirk 1802 wurde aus Kommunalwahlbezirk 5 in Kommunalwahlbezirk 4 verlagert, um in Variante A (Überlappung Aachen-Richterich mit Herzogenrath) eine Zusammenfassung der beiden Kommunalwahlbezirke 5 und 6 bzw. der Kommunalwahlbezirke 5 und 28 in Variante 3.b) (Überlappung Aachen-Walheim mit Roetgen) zu erreichen.
- In Stimmbezirk 1802 wurde die Stimmbezirksgrenze entlang des Rangierbahnhofs an der Süsterfeldstraße marginal verändert. Der Neuzuschnitt geschieht ohne etwaige Folgen auf die Zahl der Einwohner*innen bzw. der Wahlberechtigten, da dieser in unbewohntem Gebiet erfolgt.
Regionalwahlbezirkseinteilung
Variante 3.a) (Überlappung Aachen-Richterich mit Herzogenrath):
In Variante 3.a) (Überlappung Aachen-Richterich mit Herzogenrath) können durch die Verlagerung der Stimmbezirke 3103 und 1802 insgesamt 6 Regionalwahlbezirke in ihrem derzeitigen Zuschnitt beibehalten werden.
Die übrigen Neuzuschnitte würden sich aus dem Wegfall der drei Kommunalwahlbezirke 11, 31 und 32 sowie der daraus resultierenden Neuzuschnitte der Kommunalwahlbezirke und der Überlappung des Stadtbezirks Aachen-Richterich mit Herzogenrath ergeben.
Mit der Aufteilung des Kommunalwahlbezirks 11 auf die beiden Kommunalwahlbezirke 10 und 12 erscheint deren Zusammenfassung zu einem Regionalwahlbezirk deshalb als sinnvoll, weil derzeit die Kommunalwahlbezirke 11 und 12 einen Regionalwahlbezirk bilden.
Im Weiteren würden hieraus die weiteren Neuzuschnitte der Regionalwahlbezirke im Gebiet der Innenstadt mit der Zusammenfassung der Kommunalwahlbezirke 7 und 9, 14 und 16, 17 und 18 sowie 19 und 20 zu je einem Regionalwahlbezirk resultieren.
Die Kommunalwahlbezirke 8 und 25, die infolge des Wegfalls des Kommunalwahlbezirks 31 die hierin befindlichen Stimmbezirke in sich aufnehmen, würden nunmehr zu einem Regionalwahlbezirk zusammengefasst werden.
Die Kommunalwahlbezirke 28 und 29 würden einen Regionalwahlbezirk in Folge der Überlappung des Kommunalwahlbezirks 30, Aachen-Richterich, mit Herzogenrath-Bank bilden.
Der Kommunalwahlbezirk 28 würde hierbei die bisher in Kommunalwahlbezirk 32 abgebildeten Stimmbezirke in sich aufnehmen.
Durch die Zusammenfassung der beiden Kommunalwahlbezirke 28 und 29 würde die vom Verwaltungsgerichtshof vorgebebene und als zulässig erachtete Obergrenze von 15 % bei den Wahlberechtigten zum 31.12.2019 überschritten werden.
Ein Regionalwahlbezirk darf gemäß den seitens der StädteRegion übermittelten Zahlen der Wahlberechtigten zum 31.12.2019 durchschnittlich 12.221 Wahlberechtigte ausweisen
(439.955 : 36 Regionalwahlbezirke).
Im Rahmen der zulässigen Unter- bzw. Überschreitung von 15 % von diesem Durchschnittswert ergibt sich ein Rahmen von 10.388 bis 14.054 Wahlberechtigten. Dieser Rahmen würde zum 31.12.2019 um 210 Wahlberechtigte überschritten werden. Vom Durchschnittswert ausgehend (12.221) betrüge die Überschreitung damit 16,7 %.
Es bleibt abschließend festzuhalten, dass im Zuge der Überlappung des Stadtbezirks Aachen-Richterich mit Herzogenrath alle verbleibenden Stadtbezirke zu jeweils einem Regionalwahlbezirk zusammengefasst werden könnten und nicht durchschnitten würden. Entsprechend würden auch die beiden Kommunalwahlbezirke Aachen-Kornelimünster (KWB 26) und Aachen-Walheim (KWB 27) nunmehr einen Regionalwahlbezirk bilden.
Hiermit wäre der in § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz enthaltenen Forderung nach Wahrung der räumlichen Zusammenhänge und Einhaltung der Bezirksgrenzen ebenfalls Genüge getan.
Regionalwahlbezirkseinteilung, Variante 3.b)
(Überlappung Aachen- Aachen-Walheim mit Roetgen):
In Variante 3.b) (Überlappung Aachen-Walheim mit Roetgen) könnten durch die Verlagerung der Stimmbezirke 3103 und 1802 insgesamt 10 Regionalwahlbezirke in ihrem derzeitigen Zuschnitt beibehalten werden.
Zur Zusammenfassung der Kommunalwahlbezirke 5 und 28 zu einem Regionalwahlbezirk sowie der Kommunalwahlbezirke 8 und 25 gelten die bereits beschriebenen Gründe.
Durch die Bildung dieser Regionalwahlbezirke würden in Folge die Kommunalwahlbezirke 6 und 7 zu einem Regionalwahlbezirk zusammengefasst werden.
Die Zusammenfassung der beiden Kommunalwahlbezirke 12 und 13 zu einem Regionalwahlbezirk würde aufgrund des Wegfalls des Kommunalwahlbezirks 11 im Zuge der Reduzierung der Regionalwahlbezirke erfolgen.
Die Zusammenfassung der beiden Kommunalwahlbezirke 15 und 26 zu einem Regionalwahlbezirk würde im Zuge des Wegfalls der Zusammenfassung von Kommunalwahlbezirk 26 mit Stolberg erfolgen.
Im Ergebnis können beide Lösungen zu den Regionalwahlbezirken weiterhin aufrechterhalten werden, wobei die Übersteigung der 15% in der Variante 3.a) zum 31.12.2019 (Überlappung Aachen-Richterich/Herzogenrath) durch den Wahlausschuss der StädteRegion ebenso verfassungsrechtlich zu begründen wäre wie die Zerschneidung der Stadtbezirksgrenzen in Variante 3.b) (Überlappung Aachen- Aachen-Walheim mit Roetgen).
Die abschließende Entscheidungskompetenz über die Einteilung der Regionswahlbezirke liegt allein in der Hand des Wahlausschusses der StädteRegion.
Entsprechend sind die obigen Ausführungen zu den Regionswahlbezirken als Option bzw. Vorschlag zu werten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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279 kB
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3
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(wie Dokument)
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54,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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324,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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54,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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328,2 kB
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